Mit Mail vom 22 Januar 2015 haben Anita Huber (Grüne) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Im Herbst 2014 hat sich der Oltner Stadtrat bei zwei kantonalen Volksabstimmungen stark engagiert: Ende September bei der Pensionskassenvorlage zu Gunsten der Variante „Sanierung ohne Gemeindebeteiligung“, Ende November gegen das neue Gesetz zum Finanz- und Lastenausgleich. In der Öffentlichkeit war auch die Rede von einem finanziellen Engagement der Stadt zur Unterstützung der jeweiligen Abstimmungspropaganda.
Die Zeitung „Nordwestschweiz“ schrieb in ihrer Ausgabe vom 12. Sept. 2014, gestützt auf eine Auskunft des kantonalen Amtes für Gemeinden, dass die Solothurner Gemeindegesetzgebung die Frage, ob sich Einwohnergemeinden finanziell beteiligen dürfen, nicht explizit regeln würde. Im gleichen Zeitungsartikel wird ausgesagt: „Oltens Stadtpräsident Martin Wey betont auf Anfrage, dass Gemeinden beim Einsetzen von Steuergeldern in Abstimmungskämpfen besonders vorsichtig sein sollten.“
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche kommunale gesetzliche oder reglementarische Grundlage ermöglicht der Einwohnergemeinde Olten, sich finanziell an einer kantonalen Abstimmungskampagne zu beteiligen? Wie lauten die Regelungen?
2. Mit welchem Betrag hat sich die Einwohnergemeinde Olten am Abstimmungskampf zur Sanierung der Pensionskasse, Variante „Sanierung ohne Gemeindebeiträge“ beteiligt?
3. Mit welchem Betrag hat sich die Einwohnergemeinde Olten am Abstimmungskampf gegen den neuen kantonalen Finanz- und Lastenausgleich beteiligt?
4. Wer hat diese Entscheidungen gefällt? Sind sie schriftlich festgehalten? Wenn ja, wo?
5. Unter welcher Kontonummer werden die Beträge in der Rechnung 2014 verbucht? Wie gross war der verfügbare finanzielle Rahmen gemäss dem vom Volk genehmigten Budget?
6. Wie viel Arbeitszeit (geschätzt) haben die Mitglieder des Stadtrates für den Abstimmungskampf der beiden Abstimmungen aufgewendet? Wie viele Stunden Arbeitszeit haben Verwaltungsangestellte dafür aufgewendet?“
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Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Welche kommunale gesetzliche oder reglementarische Grundlage ermöglicht der Einwohnergemeinde Olten, sich finanziell an einer kantonalen Abstimmungskampagne zu beteiligen? Wie lauten die Regelungen?
Bei ihrem Amtsantritt leisten die Mitglieder der Oltner Behörden den Amtseid „alles zu tun, was das Wohl unseres Staatswesens fördert, und alles zu unterlassen, was ihm schadet“. Der Stadtrat geht davon aus, dass der Einsatz gegen kantonale Vorlagen, die zu gravierenden finanziellen Nachteilen für die Stadt Olten führen können, auch zu diesem Aufgabengebiet gehört. Kommt hinzu, dass das Parlament im vergangenen Juni mit 30:12 Stimmen beschloss, gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG) das Gemeindereferendum zu unterstützen. Dass die entsprechenden Argumente, die zu diesem Beschluss geführt haben, dann auch gegenüber der Öffentlichkeit dargelegt und begründet werden müssen, ist selbstredend.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind im Übrigen gewisse behördliche Interventionen in die Meinungsbildung zu Sachabstimmungen zulässig, wie etwa die Abstimmungserläuterungen der Exekutive, in denen eine Vorlage zur Annahme empfohlen wird (BGE 112 Ia 335 E. 4c, BGE 106 Ia 200 E. 4a mit Hinweisen). Es stellt hingegen eine unerlaubte Beeinflussung dar, wenn die Behörde ihre Pflicht zu objektiver Information verletzt und über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch orientiert oder wenn sie in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingreift und positive, zur Sicherung der Freiheit der Stimmbürger aufgestellte Vorschriften missachtet oder sich sonstwie verwerflicher Mittel bedient (BGE 118 Ia 262, BGE 117 Ia 46 E. 5a, 456 mit Hinweisen).
2. Mit welchem Betrag hat sich die Einwohnergemeinde Olten am Abstimmungskampf zur Sanierung der Pensionskasse, Variante „Sanierung ohne Gemeindebeiträge“ beteiligt?
Der Stadtrat ging beim Abstimmungskampf betr. Sanierung Pensionskasse Kanton Solothurn ursprünglich von einer Kostenbeteiligung von CHF 20‘000 aus. Die Endabrechnung für die in erster Linie von den drei Städten geführte Kampagne liegt noch nicht vor; die Stadt Olten hat eine Mindestbeteiligung von CHF 10‘000 bereits geleistet.
3. Mit welchem Betrag hat sich die Einwohnergemeinde Olten am Abstimmungskampf gegen den neuen kantonalen Finanz- und Lastenausgleich beteiligt?
Am Abstimmungskampf gegen den neuen kantonalen Finanz- und Lastenausgleich hat sich die Stadt Olten mit einem Betrag von CHF 50‘000 beteiligt.
4. Wer hat diese Entscheidungen gefällt? Sind sie schriftlich festgehalten? Wenn ja, wo?
Die Entscheidungen wurden durch den Stadtrat gefällt, der die Stadt Olten als Exekutivbehörde gegen aussen vertritt. Sie sind im Laufprotokoll des Stadtrates festgehalten.
5. Unter welcher Kontonummer werden die Beträge in der Rechnung 2014 verbucht? Wie gross war der verfügbare finanzielle Rahmen gemäss dem vom Volk genehmigten Budget?
Da die Gestaltung des Finanzausgleichs wie auch der Pensionskasse Kanton Solothurn, welcher auch die Lehrpersonen der Stadt Olten angeschlossen sind, und die daraus für die Stadt entstehenden Belastungen die Stadtentwicklung massgeblich mitbestimmen, wurden die beiden Beträge städtischen Fonds 2035.44 Entwicklungsmöglichkeiten Stadt Olten belastet. Dadurch sind in der laufenden Rechnung keine Mehrkosten entstanden.
6. Wie viel Arbeitszeit (geschätzt) haben die Mitglieder des Stadtrates für den Abstimmungskampf der beiden Abstimmungen aufgewendet? Wie viele Stunden Arbeitszeit haben Verwaltungsangestellte dafür aufgewendet?“
Der Zeitaufwand auf Seiten der Stabsdienste wird auf rund 50 Stunden geschätzt. Beim Stadtrat lag die Hauptlast bei Stadtpräsident Martin Wey, der die Stadt Olten im Komitee vertrat. Zudem haben sich verschiedene andere Mitglieder im Rahmen ihrer Mandate, insbesondere an Abendveranstaltungen, engagiert.