Mit Schreiben vom 22. Januar 2015 haben Felix Wettstein (Grüne) und Mitunterzeichnende folgende Interpellation eingereicht:
„Die Swiss Prime Site AG hat ihren Sitz in Olten. Sie ist die grösste kotierte Immobilieninvestmentgesellschaft der Schweiz mit einem Portfolio im Wert von 9.6 Milliarden Franken.
Bei der Präsentation ihres Habjahresergebnisses konnte die Firma vermelden, dass sie ihren Betriebsertrag alleine im ersten Halbjahr 2014 um 29.4 Prozent steigern konnte, von 321.9 Mio. Franken auf 415.9 Mio. Franken. Als Betriebsgewinn nach Neubewertung resultierte in diesem Halbjahr ein Betrag von 218.9 Mio. Franken.
Bereits in den Monaten und Jahren davor konnte die Swiss Prime Site AG regelmässig Ertrags- und Gewinnzuwächse in zweistelligen Prozentbereichen vermelden. So titelte am 16. Mai 2014 das Oltner Tagblatt nach Bekanntgabe des Quartalsabschlusses „Swiss Prime Site mit Gewinnsprung“. Es wäre darum zu erwarten, dass sich diese Firmenentwicklung in Stadt Olten und im Kanton Solothurn in einem entsprechenden Steuersubstrat niederschlägt.
Ich bitte den Stadtrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- In welcher Einwohnergemeinde bzw. in welchen Einwohnergemeinden ist die Swiss Prime Site AG steuerpflichtig?
- Falls sich die Steuerpflicht auf mehrere Standorte verteilt: Wie sieht diese Verteilung anteilmässig aus? Insbesondere: Welcher Anteil entfällt auf Olten? Welcher Steuersatz galt in Olten für diese Firma in den Jahren 2012-2014, welcher gilt aktuell?
- Gemäss Medienmitteilung zum Halbjahresergebnis arbeiten 2357 Personen bei der Swiss Prime Site AG. Wie viele davon haben den Arbeitsplatz in Olten? Welchen Vollzeitäquivalenten entspricht dies?
- Welche städtischen Verantwortungsträger sind wie oft pro Jahr mit den Verantwortlichen der Swiss Prime Site AG im Gespräch bezüglich Entwicklungsperspektiven der Firma?
- Sind die Ziele des Stadtrates, die er mittels Kontakten zu den Verantwortlichen der Swiss Prime Site AG verfolgt, formuliert (z.B. regelmässige Kenntnis über die prognostizierten Bilanz- und Gewinnentwicklung, Steuerabgaben usw.)? Wenn ja, wie lauten diese Ziele?
Es versteht sich von selbst, dass die letzte Frage nicht auf absolute Finanz- oder Steuerbeträge ausgerichtet ist, sondern allein nach der Art der stadträtlichen Ziele fragt.“
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Stadtrat nimmt zu den Fragen von Felix Wettstein soweit Stellung, soweit die Beantwortung der Fragen nicht gegen die Geheimhaltungspflicht (u.a. Art. 110 des DBG) verstösst. Ein Auszug aus dem DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) ist unten angefügt.
Art. 110 Geheimhaltungspflicht
1 Wer mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss über Tatsachen, die ihm in Ausübung seines Amtes bekannt werden, und über die Verhandlungen in den Behörden Stillschweigen bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten verweigern.
2 Eine Auskunft ist zulässig, soweit hiefür eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht gegeben ist.
Grundsätzliches zur Organisation der Swiss Prime Site AG:
In Olten sind verschiedene Zweige der Swiss Prime Site AG eingetragen. Gemäss Handelsregister sind dies:
- Swiss Prime Site Fund Advisory AG II
- Swiss Prime Site Group AG
Wir gehen davon aus dass sich die Interpellation lediglich auf die Swiss Prime Site AG bezieht.
Genereller Hinweis zum Umfang der Steuerpflicht
Wie der Interpellant richtig erkannt hat, handelt es sich bei der Swiss Prime Site AG um eine Immobiliengesellschaft.
Grundstück- resp. Liegenschaftserträge werden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit am Ort der gelegenen Sache versteuert (Spezialsteuerdomizil). Das Grundeigentum und der daraus fliessende Ertrag sind ausschliesslich an diesem Spezialsteuerdomizil steuerbar.
Zu den einzelnen Fragen
- In welcher Einwohnergemeinde bzw. in welchen Einwohnergemeinden ist die Swiss Prime Site AG steuerpflichtig?
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Thema Umfang der Steuerpflicht.
2. Falls sich die Steuerpflicht auf mehrere Standorte verteilt: Wie sieht diese Verteilung anteilsmässig aus? Insbesondere welcher Anteil entfällt auf Olten? Welcher Steuersatz galt in Olten für diese Firma in den Jahren 2012-2014, welcher gilt aktuell?
Wir verweisen auch hier auf unsere Ausführungen zum Thema Umfang der Steuerpflicht. Der Stadtrat hat zudem keine Informationen zu den gestellten Fragen.
3. Gemäss Medienmitteilung zum Halbjahresergebnis arbeiten 2357 Personen bei der Swiss Prime Site AG. Wie viele davon haben einen Arbeitsplatz in Olten? Welchen Vollzeitäquivalenten entspricht dies?
Der Stadtrat ist nicht über die exakte Anzahl Mitarbeiter, welche in Olten arbeiten, informiert.
4. Welche städtischen Verantwortungsträger sind wie oft pro Jahr mit den Verantwortlichen der Swiss Prime Site AG im Gespräch bezüglich Entwicklungsperspektiven der Firma?
Vertreter der Stadt nehmen jeweils an der Generalversammlung der Swiss Prime Site AG teil. Punktuelle Treffen mit der Führung der Swiss Prime Site finden statt. Die Swiss Prime Site informiert in diesen Treffen jeweils über Investitionsabsichten auf dem Platz Olten. Die Gespräche sind vertraulich.
5. Sind die Ziele des Stadtrates, die er mittels Kontakten zu den Verantwortlichen der Swiss Prime Site AG verfolgt, formuliert (z.B. regelmässige Kenntnis über die prognostizierten Bilanz- und Gewinnentwicklung, Steuerabgaben usw.)? Wenn ja, wie lauten die Ziele?
Der Stadtrat nimmt im Rahmen des Jahresabschlusses mit den grössten juristischen Personen Kontakt bezüglich möglicher Steuererträge auf (gemäss Bericht der GPK bezüglich Schätzung der Steuererträge). Sofern Unternehmen der Swiss Prime Site AG darunterfallen, erhalten diese ebenfalls eine Anfrage.
Weitere Ziele hat der Stadtrat nicht.