Inhalt
Postulat Christian Wüthrich und Daniel Vögeli (FdP) betr. Restaurant Biergarten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 29. September 2005
- Beschreibung
- Am 7. Juni 2005 wurde bei der Stadtkanzlei zuhanden der Parlamentssitzung vom 30. Juni 2005 folgender Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Gebäulichkeiten des Restaurants Biergarten umgehend abgerissen und die Strassenführung an die Bedürfnisse des Verkehrs angepasst werden können.
Dringlichkeit
Am 30. Juni 2005 wurde die Dringlichkeit zurückgezogen.
Begründung
Es ist unbestritten, dass die Gebäulichkeiten des ehemaligen Restaurants Biergarten, welche heute einen Schandfleck für die Stadt darstellen, früher oder später abgerissen werden sollen. Ein heutiger Abriss des Gebäudes durch die Stadt hat für die Stadt nur Vorteile. Einerseits wird das Land durch den bereits erfolgten Abriss als solches wertvoller. Die gewonnene Fläche kann ausserdem zwischengenutzt werden, z. B. durch die zwischenzeitliche Vermietung von Parkraum, was die Innenstadt von Verkehr befreit. Entscheidend sind jedoch die dadurch möglichen Verbesserungen des Verkehrsflusses. Durch das Nadelöhr der einspurigen Verkehrsführung auf der Höhe des Biergartens wird der öffentliche und der private Verkehr unnötig behindert, da der Verkehr nicht in dem Masse abfliessen kann, den das übrige Strassengebiet zulassen würde. Die Stadt hat bereits erklärt, dass das bekannte Nadelöhr in jedem Fall beseitigt werden wird. Dies ist auch notwendig zur Erhöhung der Sicherheit des Langsamverkehrs. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit der Verbesserung zugewartet wird und der Stadtrat bisher untätig geblieben ist. Der Strassen- und Trottoirbereich könnte so den offensichtlichen Bedürfnissen aller Benutzerinnen und Benutzer angepasst werden. Ein künftiger Käufer des Grundstücks weiss und sieht ausserdem, was er erwerben wird. Das «bereinigte» Grundstück ist wirtschaftlich wertvoller und attraktiver. Dies dürfte sich auch positiv auf die Nachfrage auswirken. Die Abrisskosten stellen keine Ausgaben, sondern eine Vorinvestition dar, welche einen grösseren Mittelrückfluss bringen wird. Sozusagen als «Nebenprodukt» wird eine markante Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses erreicht und ein Teil des stehenden Kolonnenverkehrs mit all seinen negativen Auswirkungen wird beseitigt. Dass die Busbetriebe den Fahrplan eher einhalten können, ist auch wünschenswert. Da zur Zeit sowieso umfangreiche Bauarbeiten im Gange sind und die «verkehrsarmen» Sommerferien vor der Tür stehen, wird der Stadtrat aufgefordert, die Zeit zu nutzen und aktiv zu handeln – jetzt!»
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Stadträtin Silvia Forster beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Es ist unbestritten, dass die Bauarbeiten auf dem Post- und Bahnhofplatz den Verkehrsfluss auf dem Hauptverkehrsstrassennetz beeinträchtigen. Die Verengung beim Restaurant Biergarten hingegen hat keinen Einfluss auf die Verkehrsabwicklung für den motorisierten Verkehr. Mit dem Abreissen der Gebäulichkeiten des Restaurants Biergarten werden die heute vorhandenen Verengungen auf der Baslerstrasse und dem Trottoirbereich selbstverständlich beseitigt um damit die Verhältnisse für die Fussgänger/innen und Velofahrer/innen zu verbessern, insbesondere auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Kanton die auf der äusseren Baslerstrasse bereits vorhandene Busspur bis zum Restaurant Biergarten zu verlängern.
Seit Jahren ist der Stadtrat bestrebt, die Liegenschaft Biergarten zu veräussern und gleichzeitig von einem Käufer bzw. einer Käuferin innert einer noch festzulegenden Frist zu verlangen, die desolaten Gebäulichkeiten abzureissen. Erste Kaufsverhandlungen scheiterten leider.
Auf Grund der neu geschaffenen «Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken» hat die Baudirektion ein neues Dossier für die Veräusserung der Liegenschaft Biergarten erarbeitet. Dabei wurden auf Grund von Machbarkeitsstudien auch städtebauliche Rahmenbedingungen festgelegt. Die Baukommission hat zum Vorgehen der Baudirektion – insbesondere zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen – positiv Stellung genommen.
Die Liegenschaft Restaurant Biergarten wurde am 18. August 2005 zur Veräusserung öffentlich ausgeschrieben. Interessentinnen und Interessenten haben ihre Kaufangebote bis 22. September 2005 der Baudirektion Abteilung Liegenschaftenverwaltung abzuliefern. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnten, dass bei einem Verkauf der Käufer verpflichtet wird, innerhalb eines halben Jahres die Liegenschaft abzubrechen.
Sollte allenfalls keine Käuferin bzw. kein Käufer mit einem vertretbaren Kaufangebot gefunden werden, so ist der Stadtrat der Auffassung, dass die Gebäulichkeiten des Restaurants Biergarten durch die Stadt abgerissen werden. Das Areal würde in diesem Fall durch die Erstellung von ca. 30 Parkplätzen mindestens solange zwischengenutzt, bis die für die Erstellung der Parkplätze getätigten Investitionen durch die Einnahmen der Parkgebühren abgeschrieben sind.
Auf Grund der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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