Inhalt
Motion Urs Knapp (FdP/JL) und Mitunterzeichnende betr. Reglement über die Vertretung der Einwohnergemeinde in Organisationen/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 7. Juli 2005
- Verfasser/Beteiligte
- Urs *Knapp (Verfasser/in)
- Beschreibung
- Am 20. Januar 2005 haben Urs Knapp (FdP-/JL-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:
„Zahlreiche Personen vertreten die Einwohnergemeinde der Stadt Olten in Stiftungen, Zweckverbänden, Vereinen, Verwaltungsräten und anderen Organisationen. Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament ein Reglement zum Entscheid vorzulegen, das Rechte und Pflichten dieser städtischen Delegierten einheitlich regelt.
Das Reglement soll insbesondere
· definieren, in welchen Organisationen die Einwohnergemeinde sich personell vertreten lässt und wie allfällige Entschädigungen behandelt werden;
· festhalten, dass die Delegierten der Einwohnergemeinde den Informationsaustausch zwischen den Organisationen und den zuständigen städtischen Behörden und Direktionen kontinuierlich pflegen;
· sicherstellen, dass die Delegierten in den Organisationen die Interessen der Einwohnergemeinde angemessen vertreten.
Begründung
Gemeinderat, Stadtrat und Direktionen entsenden kontinuierlich oder projektbezogen zahlreiche Personen als Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnergemeinde in staatliche, halbstaatliche und private Organisationen.
Einige Vertretungen der Einwohnergemeinde sind gesetzlich oder reglementarisch geregelt, zum Beispiel die Einsitznahme in staatlichen Kommissionen und Zweckverbänden. Andere Vertretungen erfolgen eher zufällig und ohne erkennbares Konzept. Auf diesen Umstand wurde auch im Strategiebericht der Sozialdirektion vom Herbst 2004 hingewiesen.
Heute verfügen Personen, welche als Vertreter der Einwohnergemeinde in Organisationen mitarbeiten, über keinen klaren Leistungsauftrag. Sie pflegen deshalb den Informationsaustausch mit den zuständigen städtischen Stellen oft wenig systematisch. Und sie vertreten die Interessen der Einwohnergemeinde in den Organisationen nicht immer optimal. Das kann auch finanzielle Forderungen an die Einwohnergemeinde Olten auslösen, wie sich im Zusammenhang mit der Keko zeigt. Das neue Reglement soll ein einheitliches Konzept über die personellen Vertretungen der Einwohnergemeinde erstellen und für die Einwohnergemeinde den Nutzen aus solchen Vertretungen optimieren.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
Die vom Motionär genannten Überlegungen sind grundsätzlich zu begrüssen und entsprechen denjenigen, die bereits in Strategien und Aussagen in Bereichen wie Soziales oder Kultur (Be-
richt „Kultur in Olten“) postuliert wurden. Der Stadtrat bzw. die einzelnen Direktionen überprüfen denn auch regelmässig, in welchen Gremien die Stadt vertreten sein soll.
Hingegen ist der Stadtrat der Auffassung, dass es keines neuen Reglements bedarf, um den Anliegen des Motionärs gerecht zu werden. Allenfalls denkbar wäre die Schaffung einer Richtlinie in der Kompetenz des Stadtrates, damit eine Vermischung der Kompetenzen von Exekutive und Legislative verhindert werden kann. Ein rechtsetzendes Reglement müsste bei jeder Änderung dem Gemeindeparlament vorgelegt werden, was viel zu umständlich und schwerfällig wäre. Generell stellt sich der Stadtrat auf den Standpunkt, dass neue Reglemente nur geschaffen werden sollen, wenn dazu eine klare Notwendigkeit besteht. Er setzt sich in diesem Sinne für eine schlanke Reglementsammlung ein.
Im übrigen ist ein wesentlicher Teil der Forderungen des Motionärs im Bereich der Zweckverbände mit der Teilrevision des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; BGS 131.1), welche am 1. Juni 2005 in Kraft getreten ist, erfüllt worden. § 175 Abs. 3 GG lautet neu: „Die Delegierten haben Instruktionen der Verbandsgemeinden zu befolgen und ihnen Bericht zu erstatten.“ Zudem hält auch § 158 Abs. 3 GG unter dem Titel „Unternehmen“ neu fest: „Sie (die Gemeinden) haben dabei die öffentlichen Interessen zu wahren und ihre Vertreterinnen und Vertreter zu instruieren und zu kontrollieren; diese haben Bericht zu erstatten.“ Diese Bestimmung bezieht sich sowohl auf Ausgliederungen öffentlicher Aufgaben innerhalb der Gemeindeorganisation sowie Auslagerung öffentlicher Aufgaben an Dritte. Mit diesen Regelungen ist die Problematik der angemessenen Interessenvertretung, der Berichterstattung und der Kontrolle bereits auf kantonaler Gesetzesstufe gelöst worden. Eine weitergehende Regelung mittels eines kommunalen Reglements drängt daher nicht auf.
In diesem Sinne beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die erwähnte Motion abzulehnen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|