Am 27. November 2013 haben Felix Wettstein (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende folgende Interpellation eingereicht:
«Am 5. September 2013 hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS den Bericht „Sozialhilfebezug in Olten – Vergleich mit anderen Solothurner Sozialregionen und Analyse von Einflussfaktoren“ vorgelegt, den die Einwohnergemeinde Olten in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht hält in seinem Fazit fest, dass die Sozialregion Olten ihre Sozialhilfequote nicht beliebig beeinflussen könne. Gleichwohl sind fünf Handlungsfelder auszumachen, in welchen Möglichkeiten bestehen, das Ausmass von Sozialhilfeabhängigkeit zu beeinflussen.
Die vierte Empfehlung des Berichts handelt von möglichen Massnahmen zur Vermeidung der Drehtüreneffekte bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Zitat aus dem Bericht (S. 70):
„Die Arbeitsmarktdaten zeigen, dass es in Olten einen vergleichsweise hohen Anteil an gemeldeten nicht-arbeitslosen Stellensuchenden gibt. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt scheint für diese nach einem Zwischenverdienst nur teilweise zu gelingen, was ein Hinweis auf gewisse Drehtüreffekte ist. (...) Solche sind möglichst zu vermeiden, weil inadäquate Hilfen für die Betroffenen schnell demotivierend wirken können oder auch resignative Tendenzen fördern.“
Das Ziel ist damit gesetzt: Für Sozialhilfebeziehende, welche in den Arbeitsmarkt integriert werden können, sollen dank adäquater Begleitung und Vermittlung möglichst keine Drehtüreneffekte produziert werden. Handlungsebene für mögliche Massnahmen scheint uns die Sozialregion zu sein.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele nicht-arbeitslose, stellensuchende Sozialhilfebeziehende hat die Sozialregion Olten (zu einem Stichdatum kurz vor Beantwortung dieser Interpellation)?
2. Wie viele von ihnen sind zum zweiten oder wiederholten Mal in unserer Sozialregion von Sozialhilfe abhängig?
Falls die Daten dazu nicht vorliegen: Was unternimmt die Sozialregion, um künftig dazu Daten und Kenntnisse zu haben?
3. Was unternimmt die Sozialregion spezifisch für diese Zielgruppe (d.h. über die sonstigen Massnahmen der Erwerbsintegration hinaus) zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt und zur Verminderung von „Drehtüreffekten“?
4. Der Bericht des Büros BASS empfiehlt den Austausch unter den Sozialbehörden zu den Erfahrungen, wie der Drehtüreffekt vermieden werden kann. Was tut die Sozialregion Olten diesbezüglich bisher? Mit welchen Ergebnissen? Was plant sie darüber hinaus zu tun?
5. Was unternimmt die Sozialregion, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu gewinnen, Arbeitsplätze für Menschen anzubieten, die arbeitsfähig sind, aber aufgrund ihrer Kompetenzen und Lebenslagen insgesamt kaum Wahlmöglichkeiten im freien Markt haben?
6. Was unternimmt die Sozialregion, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Arbeitsmöglichkeiten im Sinne von Frage 5 anbieten bzw. neu schaffen, regelmässig zu beraten und zu vernetzen?
Begründungen: Im Vorstosstext enthalten».
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Peter Schafer die Interpellation wie folgt:
1. Wie viele nicht-arbeitslose, stellensuchende Sozialhilfebeziehende hat die Sozialregion Olten (zu einem Stichdatum kurz vor Beantwortung dieser Interpellation)?
Die Sozialregion betreut ca. 80 nicht-arbeitslose, stellensuchende Sozialhilfebeziehende.
Diese erfüllen folgende Kriterien:
Die Person ist auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig (temporäre oder feste Anstellung Teilzeit oder Vollzeit; selbständige Tätigkeit).
Die Person sucht gleichzeitig eine Stelle (um die Einkommenssituation zu verbessern oder aus anderen Gründen).
Die Person bezieht Sozialhilfe (ergänzend zum Lohn).
2. Wie viele von ihnen sind zum zweiten oder wiederholten Mal in unserer Sozialregion von Sozialhilfe abhängig?
Falls die Daten dazu nicht vorliegen: Was unternimmt die Sozialregion, um künftig dazu Daten und Kenntnisse zu haben?
Die Sozialregion erfragt seit dem 01.01.2014 im Rahmen des Intake, ob zuvor Sozialhilfe bezogen worden ist. Für den Zeitraum zuvor liegen keine Daten vor.
Klienten werden nach Abschluss einer Unterstützungsphase „entlassen“. Es findet kein „Monitoring“ statt. Melden sich Klienten neu, ist auf deren Angaben abzustützen.
Das Bundesamt für Statistik hätte die Möglichkeit, über die Unterstützungsnummer eine „Klientenkarriere“ zu verfolgen. Die Daten sind allerdings geschützt und stehen nur anonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung.
3. Was unternimmt die Sozialregion spezifisch für diese Zielgruppe (d.h. über die sonstigen Massnahmen der Erwerbsintegration hinaus) zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt und zur Verminderung von „Drehtüreffkten“?
Die Hilfestellungen und die Beratung im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe erfolgen individuell und massgeschneidert. Die zuständige Sozialarbeiterin oder der zuständige Sozialarbeiter weisen Personen gestützt auf die Kenntnis über die individuelle Fallgeschichte und auf Grund der Kenntnis über die aktuelle Situation Programmen zu oder stellen Antrag an die Sozialkommission.
4. Der Bericht des Büros BASS empfiehlt den Austausch unter den Sozialbehörden zu den Erfahrungen, wie der Drehtüreffekt vermieden werden kann. Was tut die Sozialregion Olten diesbezüglich bisher? Mit welchen Ergebnissen? Was plant sie darüber hinaus zu tun?
Die Sozialkommissionen der Sozialregionen pflegen keinen solchen Austausch. Hingegen wird das Thema von ASO, VSEG und Konferenz der Sozialregionen auf übergeordneter Ebene bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Fragestellung auf Ebene des Kantons ist sinnvoll und notwendig. Die Konferenz der Sozialregion Olten hat bereits 2011 (damaliges Präsidium bei SRO) ein entsprechendes Grundlagenpapier dem VSEG zukommen lassen (
http://www.vseg.ch/fileadmin/vseg/2011-q3/Arbeits-integration_-_110816.pdf ).
5. Was unternimmt die Sozialregion, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu gewinnen, Arbeitsplätze für Menschen anzubieten, die arbeitsfähig sind, aber aufgrund ihrer Kompetenzen und Lebenslagen insgesamt kaum Wahlmöglichkeiten im freien Markt haben?
Die Sozialregionen verfügen nicht über Ressourcen, um Arbeitgeber für Integrationsbe-mühungen zu gewinnen. Die Sozialregionen arbeiten jedoch mit der Case-Management-Stelle zusammen und nutzen die bestehenden und vom Kanton lastenausgleichanerkannten Programme zur Integration und Beschäftigung von unterstützungsbedürftigen Menschen. Die Anbieter solcher Programme verfügen über die notwendigen Kontakte zu Arbeitgebern.
6. Was unternimmt die Sozialregion, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Arbeitsmöglichkeiten im Sinne von Frage 5 anbieten bzw. neu schaffen, regelmässig zu beraten und zu vernetzen?
Vgl. Antwort zu Frage Nr. 5.