Am 15. September 2004 haben Daniel Vögeli, Thomas Frey und Christian Wüthrich von der FdP/JL-Fraktion des Gemeinderates Olten zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, ob der Korpsbestand der Stadtpolizei auf mindestens 36 Beamte und Beamtinnen erhöht werden kann. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob mit einzelnen oder mehreren Nachbargemeinden eine Zusammenarbeit der Stadt Olten im Bereich der polizeilichen Dienstleistungen unter gleichzeitiger Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden vereinbart werden kann.
Begründung
Es besteht seit langem der Wunsch, die sichtbare Präsenz der Polizei „auf der Gasse“ auszubauen. Es ist unbestritten, dass die deutliche Polizeipräsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen vermag und auch im Bereich Prävention Wichtiges geleistet werden kann. Zudem kann die Stadt Olten mit einer Erhöhung und einer bürgernäheren Polizeipräsenz ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt und Kriminalität setzen. Die Bevölkerung ist dankbar, dass die Stadtpolizei 24 Stunden am Tag direkter Ansprechpartner ist und einen dauernd geöffneten Polizeiposten betreibt. Die Offenhaltung dieses Postens sowie die übrigen zwingenden Aufgaben absorbieren viel Personal. Je kleiner ein Korps ist, desto schwieriger ist es, eine deutlich klare Präsenz zu markieren (Dreischichtbetrieb, Ferien, Überzeit, Krankheit, Sondereinsätze, etc.).
Die Polizeiaufgaben werden von Stadt- und Kantonspolizei erfüllt. Vom Grundsatz her ist die Stadtpolizei auf ihrem Gemeindegebiet im Bereich der Sicherheits-, der Verkehrs- und teilweise der Verwaltungspolizei primär zuständig. Es ist eine rein politische Frage, welchen Grad an Sicherheit und Polizeipräsenz sich die Stadt in Ergänzung zu den Leistungen der Kantonspolizei leisten will. Je nach der Prioritätensetzung zu Gunsten dieser staatlichen Kernaufgabe sind der Stadtpolizei die entsprechenden Mittel und Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Eine Erhöhung des Korpsbestandes um 6 bis 7 Beamte (inklusive der mit Postulat vom 5.9.2004 angeregten Umwandlung von 2 Verkehrsdienstmitarbeiterstellen im Polizeibeamtenstellen) auf einen Sollbestand von mindestens 36 ermöglicht eine vermehrte Präsenz in vernünftigem Rahmen.
Olten ist mit Starrkirch-Wil und Trimbach praktisch zusammengewachsen. Wangen oder Dulliken gehören sicherheitstechnisch auch zum engen Einzugsgebiet der Stadt. Die Sicherheitsbedürfnisse dieser Gemeinden dürften mit jenen der Stadt Olten sehr viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Dementsprechend hat es in der Vergangenheit auch schon Anfragen für eine Erbringung von Polizeidienstleistungen durch die Stadt gegeben, wobei diese offenbar nicht weiterverfolgt worden sind. Die Stadtpolizei kann in Gebieten von Drittgemeinden tätig werden, wenn mit den betroffenen Gemeinden Vereinbarungen geschlossen werden. Das Ausmass der zu erbringenden Dienstleistungen ist Vereinbarungssache (z.B. Patrouillen, Verkehrskontrollen, ruhender Verkehr). Die Erbringung solcher Dienstleistungen ist Geldwert. Die Zusatzkosten des Ausbaus sollten daher zumindest zu einem bedeutenden Teil oder gar vollständig durch die Mitfinanzierung der Aussengemeinden kompensiert werden können. Die Polizei auf der Gasse erhöht die Sicherheit aller (Stadt und umliegende Ge-
meinden) und alle profitieren aufgrund der engen räumlichen Verflechtung, indem die im Einsatz stehende Polizei generell präsent ist und im Bedarfsfall sofort am konkreten Ort des Geschehens sein kann.
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Stadträtin Doris Rauber beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Stadtpolizei weist heute einen Korpsbestand von 27 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, 4 Verkehrsdienstmitarbeitenden und einer zivilen Angestellten aus.
Dieser Korpsbestand war Mitte der neunziger Jahre bedarfsgerecht. Zwischenzeitlich haben sich die Bedürfnisse verändert und die immer wieder der Stadtpolizei zugeordneten neuen Aufgaben wesentlich erhöht. Nebst dem stark zugenommenen Motorfahrzeugbestand sind im Verkehrsbereich, vor allem innerstädtische, neue Bereiche, wie Zubringerzonen mit Anwohnerprivilegierung, erweiterte Tempo 30 Zonen, u.a.m. dazu gekommen. Ebenso sind die Anforderungen zwecks objektiver und subjektiver Sicherheit in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Diese Tatsache bringt auch eine nicht unwesentliche Zunahme von Straftaten (Kleinkriminalität, Randständige, Suchtszene usw.) in die Stadt. Die Hilfe benötigenden Einwohnenden und Besuchenden der Zentrumsstadt haben bei der heutigen, zunehmend von Gewalt geprägten Gesellschaft, zurecht Anspruch auf eine vorsorgliche Prävention und bei Bedarf auf einen raschen Polizeieinsatz.
Eine in den letzten Jahren gewonnene Erkenntnis ist wohl, dass es dem Bürger und der Bürgerin weitgehend egal ist, über wie viel Kompetenz welches Polizeikorps verfügt. Primär ist er/sie an einem umfassenden polizeilichen Dienstleistungsangebot von hoher Qualität interessiert, das ihr/ihm jederzeit und sehr rasch zur Verfügung steht.
Im Postulat werden auch Dienstleistungen für Nachbargemeinden gefordert. Obwohl vereinzelt Gespräche betreffend dem Erbringen von Polizeidienstleistungen durch die Stadtpolizei geführt wurden, liegen keine konkreten Anfragen vor. Der Stadtrat wird diesem Aspekt und der Möglichkeit bei der Festlegung der künftigen Tätigkeitsfelder für die Stadtpolizei Rechnung tragen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass gemäss Art. 2 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien vom 25.02.2002 (SRO 213) die Stadtpolizei im Rahmen von Vereinbarungen zwischen anderen Gemeinden und dem Kanton nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Polizei Kanton Solothurn tätig werden kann bzw. Vereinbarungen abschliessen kann. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Polizei Kanton Solothurn für Gemeinden des Kantons das Angebot von Polizeiassistentinnen und Assistenten geschaffen hat.
Der Stadtrat hat in seinem Tätigkeitsprogramm bezüglich Sicherheit 2005 als Schwerpunkt, den spürbaren Ausbau der sichtbaren und vorbeugenden Polizeipräsenz in der ganzen Stadt und dadurch die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung gesetzt.
In den letzten Jahren angemeldete personelle Erweiterungen wie der Personalausbau um drei Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamten konnten wegen den Vorgaben betreffend steigender Personalausgaben und Budgetzielen nicht realisiert werden.
Das vom Stadtrat vorgesehene Projekt „Neuausrichtung öffentliche Sicherheit der Stadt Olten“ ist ein unabdingbares Instrument für die künftige Festlegung der Tätigkeitsfelder für die einzelnen Sicherheitsbereiche und im wesentlichen für die Stadtpolizei. Das Projekt beinhaltet im Polizeibereich die Zielsetzung, eine Auslegeordnung der heute ausgeführten Tätigkeiten der Stadtpolizei zu erhalten und die aktuellen und künftigen Umfeldentwicklungen zu erfassen und dazu die Tätigkeitsfelder zu definieren und abzustecken; sowie strategische Stossrichtungen festzulegen.
Nach Abschluss der Projektarbeiten und Vorliegen von Entscheidungsgrundlagen können die effektiven Aufgaben und der Umfang zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben durch die Stadtpolizei von den politischen Behörden festgelegt werden. Diese Ergebnisse werden zeigen wie viele Stellenprozente die Stadtpolizei zusätzlich benötigen wird.
Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen.