Am 15. Oktober 2004 hat Daniel Vögeli von der FdP/JL-Fraktion des Gemeinderates Olten zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, mit welchen Massnahmen der heutige Strassenstrich in der Industrie in Olten unterbunden und zum Verschwinden gebracht werden kann.
Begründung
Wir wollen den Oltner Strassenstrich weg haben. Denn einerseits stellt ein Strassenstrich ein Sicherheitsproblem dar und hat verschiedene negative Begleiterscheinungen wie beispielsweise Gewalttätigkeiten, Nötigungen, Alkohol am Steuer, etc. zur Folge. Wir dulden in Olten keine rechtsfreie Zonen. Anderseits ist das Industriegebiet eine wichtige Entwicklungszone Oltens, in welcher neue Arbeitsplätze und neues Steuersubstrat geschaffen werden können. Der bestehende Strassenstrich steht dieser Entwicklung im Weg und bringt weder der Stadt noch der Region eine Wertschöpfung. Weder die Prostituierten noch die Freierinnen und Freier haben einen Bezug zu Olten. Durch die Duldung des „längsten Strassenstrich der Schweiz“ fördern wir lediglich ein schlechtes Image für unsere Stadt.
Es ist unhaltbar, dass von stadträtlicher Seite die Prioritäten falsch gesetzt werden, indem offenbar von der zuständigen, im Interessenkonflikt stehenden Direktorin Öffentliche Sicherheit alles unternommen wird, um den Strassenstrich zu erhalten und ohne Einbezug des Gesamtstadtrates entsprechende Gespräche mit der Szene geführt werden, während andererseits Kreise, welche im Industriegebiet 40 Mio. Franken investieren und 700 Arbeitsplätze schaffen möchten, über viele Monate hinweg vertröstet, hingehalten und verärgert werden. Von stadträtlicher Seite wird bewusst in Kauf genommen, dass diese Projekte nicht realisiert werden und verdiente Unternehmungen sogar abwandern könnten. Wir haben eine andere Vorstellung von städtischer Attraktivität und Qualität. Das positive Echo auf die von der FdP lancierte Petition „Für eine sichere Stadt Olten“ zeigt, dass unsere Auffassung von der Oltner Bevölkerung geteilt wird.
Halbpatzige Lösungen wie Verlagerung und Verkleinerung gehen zu wenig weit und setzen auch keine klaren und eindeutigen Zeichen. Ausserdem würde damit die Problematik lediglich zeitlich und örtlich verschoben. Es gibt keinen Grund, dass wir uns anders verhalten als vergleichbare Städte wie Aarau, welche die Strassenprostitution konsequent unterbinden. Trotz faktischer Schliessung des Strassenstrichs würde in Olten weiterhin ein grosses einschlägiges Angebot bestehen, da immer noch viele Hausetablissements und –dienste bestehen. Selbstverständlich dürfen solche nicht in den Wohnzonen geduldet werden. Auch hier ist entsprechend durchzugreifen.
Die Strassenprostitution generell zu verbieten dürfte eine Änderung des Oltner Polizeireglementes (Art. 14) notwendig machen. Ein solches generelles Verbot wäre allerdings rechtlich problematisch.
Die faktische Schliessung des Strassenstrichs kann und soll auf andere Weise erfolgen. Der Stadtrat wird gebeten, repressive Vorschläge zu unterbreiten und umzusetzen, wie beispielsweise:
- Konzessionspflicht für Prostituierte auf der Strasse auf dem Oltner Gemeindegebiet (gesteigerter Gemeingebrauch analog Taxigewerbe)
- konsequente Ahndung der gemäss Polizeireglement verbotenen Prostitution an Bushaltestellen
- konsequente Polizeipräsenz mit Verkehrskontrollen (Ausweis-, Personen-, Alkohol- / Drogenkontrollen, ab 1.1.2005 erleichtert möglich) und Kontrolle der Leistungsanbieter (und Konzessionen)
- Fahrverbot mit Zubringerdienst gestattet
- event. Einbahnverkehr
- mehr Licht und Sauberkeit entlang der frequentierten Achsen
- etc.
Verschiedene Massnahmen sollen kombiniert werden. Nach aussen ist deutlich zu kommunizieren, dass Olten ab einem bestimmten Datum keine Strassenprostitution mehr duldet und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen wird. Die beschlossenen Massnahmen wären selbstverständlich in geeigneter Form und mit Breitenwirkung zu publizieren (Presse, elektronische Medien, Plakate an der Industriestrasse wie z.B. „Noch 23 Tage bis zur Schliessung des Strassenstrichs in Olten. Wir freuen uns stattdessen auf Ihren Besuch in unserem Stadttheater! Die Stadt Olten.“).
Unsere Abklärungen haben ergeben, dass die in der Industriestrasse ansässigen Unternehmen keine Verlagerung oder Verkleinerung, sondern klar das Verschwinden des Strassenstrichs wünschen und eine Investitionstätigkeit von der baldigen Erreichung dieses Ziels abhängig ist. Im übrigen werden die hier vorgeschlagenen Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels von den Unternehmungen unterstützt und mitgetragen.
* * * * * * * * *
Stadträtin Doris Rauber beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Dringliche Interpellation Iris Schelbert-Widmer, Grüne Fraktion und Mitunterzeichnende vom 15.11.2004, Motion Daniel Schneider , SP vom 08.11.2004) wurden Fragen zu diesem Thema bereits ausführlich beantwortet.
Eine interne Arbeitsgruppe (Bau I, Bau II, Stadtpolizei, Polizei Kanton Solothurn) hat nach einer seriösen Prüfung der Thematik vom Stadtrat eine Grundsatzentscheidung verlangt.
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 hat der Stadtrat in der Folge die örtliche Zuweisung der Strassenprostitution im Gebiet Industriestrasse/Dampfhammer per 01.01.2005 vollständig aufgehoben.
Nach dem Grundsatzentscheid des Stadtrates ging es darum, die konkreten Massnahmen zu erfassen und zu ermitteln und dem Stadtrat vorzulegen. Am 13. Dezember 2004 erfolgte die Präsentation des Konzeptes bzw. der konkreten Massnahmen der internen Arbeitsgruppe.
Kernmassnahme zur Erfüllung des Auftrages des Stadtrates ist ab 01.01.2005 ein Nachtfahrverbot von 20.00 – 05.00 Uhr an der Industriestrasse zwischen Dampfhammer und SBB-Unterführung. Der Zubringerdienst für Motorwagen und Motorräder bleibt gestattet. Für Anwohnende und in den Betrieben, entlang der Industriestrasse, Beschäftigte ist die Zufahrtsmöglichkeit weiterhin gewährleistet.
Die Polizei wird zur Überprüfung des Nachtfahrverbotes vermehrt an der Industriestrasse präsent sein. Die Zielsetzungen des Stadtrates sollen ferner mit flankierenden Massnahmen wie Absperrungen, Verkehrskontrollen und einem geänderten Parkraumkonzept unterstützt werden. Konkret wird einem Ausweichen im Bereich Aareweg und im Bereich Stauwehr mit Pfosten oder Barrieren begegnet. Mit einem konsequenten Bewirtschaftungsmanagement soll zudem verhindert werden, dass die Parkplätze an der Industriestrasse für das Abstellen von Campingfahrzeugen oder Wohnwagen missbraucht werden.
Im Rahmen einer Sanierung der Industriestrasse inkl. der Industriegeleise – eine entsprechende Vorlage wurde vom Gemeindeparlament am 08.12.2004 zurückgestellt - soll die Beleuchtung der Strasse zudem verbessert werden. Die für die Sicherheit an der Industriestrasse installierten Videokameras bleiben in Funktion und auch die entsprechenden Hinweisschilder werden belassen.
Anlässlich eines Gespräches mit den Gemeindepräsidenten von Trimbach und Winznau vom 22.12.2004 zeigte sich, dass die beiden Aussengemeinden bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügen oder diese in Bearbeitung sind. Die Polizei Kanton Solothurn hat im Übrigen ihre vollumfängliche Unterstützung für die Umsetzung der Zielsetzungen des Stadtrates zugesichert.
Im Rahmen einer Medienkonferenz vom 29.12.2004 wurde der Öffentlichkeit klar dokumentiert, dass die Stadt Olten keinen Strassenstrich mehr will und diesen auch nicht in andere Quartiere oder in die Aussengemeinden verlagern will. Die Bevölkerung ist deshalb aufgerufen, bei allfälligen Feststellungen in den Wohnquartieren sofort eine Meldung an die Polizei zu machen.
Der Stadtrat will nun in den kommenden Monaten die Entwicklung der Szene genauestens beobachten und auch – sofern nötig – wirksame Korrekturen vornehmen. Grundsätzlich gilt Art 14 des Polizei-Reglement, der festlegt, wo die Prostitution noch möglich ist. Weitergehende Massnahmen will der Stadtrat im Sinne einer möglichst schonenden Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt nicht ergreifen. Sollten sich jedoch die geplanten Massnahmen als zuwenig griffig erweisen, so prüft der Stadtrat weitergehende Massnahmen, wie z.B. Änderung des Polizeireglements, Einführung einer Konzessionspflicht.
Aufgrund der getroffenen Massnahmen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.