Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Ausgangslage
Aus dem Jahr 1895 datiert der erste Vertrag der damaligen Ortsbürgergemeinde als Eigentümerin des Industriegleises vom Rangierbahnhof in das Industriegebiet Tannwald (heutige Industriestrasse) und der Schweizerischen Centralbahn (heutige SBB) als Betreiberin der Bahnanlage.
In den späten 40-iger Jahren wechselten die Eigentumsverhältnisse der Gleisanlage zusammen mit der Industriestrasse selber von der Bürgergemeinde zur Einwohnergemeinde.
1924 wurden die Gleisanlagen ins Unterwerk der SBB an der Haslistrasse durch die SBB erstellt. Dieses Gleis ging später ebenfalls an die Einwohnergemeinde über. Das Gleis zum Lever-Areal steht heute bis zur Unterführung ebenfalls im Eigentum der Einwohnerge-meinde. Sollte diese Gleisanlage an der Haslistrasse und zum Lever-Areal wieder vermehrt genutzt werden, kann dieser Teil als eigenständige Etappe saniert werden. Im Moment reicht der ordentliche Unterhalt in diesem Abschnitt als Werterhaltungsmassnahme.
Sämtliche städtischen Gleisanlagen in der Industrie "Nord" sind somit zwischen 80 und 110 Jahre alt.
Als Eigentümerin ist die Stadt Olten zuständig für die Erneuerung und den Unterhalt der Gleisanlage. Die SBB betreiben die Geleise, das heisst sie fahren die Wagen zum Besteller. Ausserdem sind die SBB zuständig für die Einhaltung der Betriebs- und Sicherheitsvorschriften. Die Bahn kann das Anschlussgleis und die Betriebsmittel jederzeit kontrollieren und wenn nötig Anpassungen oder Ergänzungen verlangen (Bundesgesetz über die Anschlussgeleise Art. 14). Die Haftung für das Nichteinhalten der baulichen Sicherheitsvorschriften liegt bei der Stadt, der betrieblichen Sicherheitsvorschriften bei den SBB.
Auslöser des Erneuerungsvorhabens
Vor fünf Jahren wurde durch die SBB, anlässlich einer von ihnen gewünschten Begehung, der schlechte Zustand des Stammgeleises beanstandet. Die Abklärungen für die Sanierung und Erneuerung der Werkleitungen und der Verkehrsträger Bahn und Strasse haben zur Aufnahme des Bauvorhabens in die Sanierungspläne aller Werkeigentümer geführt. Zwischenzeitlich wurde durch die SBB eine Erneuerung der Brücke über die Aare zum Hauensteintunnel sowie der davor liegenden Gleise und eine einfache Sanierung der Unterführung ausgeführt. Dies führte zur Verschiebung der städtischen Bauarbeiten auf das Jahr 2004/2005. Zwischenzeitlich hat sich der Zustand der Gleise im Bereich der Strasse derart verschlechtert, dass die SBB mehrfach mit der Sperrung drohte, wenn nicht eine Sanierung erfolgt. Nur die Aufnahme der Kredite in die Budgets aller Werkeigentümer und das sehr gute Einvernehmen mit den SBB verhinderten die tatsächliche Sperrung aus Sicherheitsgründen.
Nutzniesser des Industriegeleises
An diesem städtischen Industriegeleise sind 11 Grundstücke direkt ab der Industriestrasse angeschlossen. Über dieses Stammgeleise wird auch das Gleis an der Haslistrasse und dasjenige ins Lever-Areal erschlossen, an welchen nochmals 4 Grundstücke angeschlossen sind.
Regelmässig wird das Geleise heute von der Firma Altola (täglich mind. 2 x) benutzt und unregelmässig von zurzeit ca. 4 - 6 Unternehmen im Industriegebiet (Lever-Areal/Coop als Mieter, OLG, Bernex, Lindt & Sprüngli, SBB Unterwerk).
Verträge mit Anschliessern am Gleis bestehen 10. Die Verträge regeln die Kostenverteilung und Kündigung. Sie sind kündbar auf Ende eines Kalenderjahres. Neuerdings kündigen Firmen diese Verträge, benutzen die Geleise aber trotzdem (z. B. die SBB); so wird die jährliche Kostenbeteiligung umgangen. Es ist daher eingezeigt, die Benützungsgebühren und das Vertragswesen auf eine neue Basis zu bringen. Dies wird von der Baudirektion im laufenden Jahr an die Hand genommen.
In den letzten Jahren wurden auf dem Geleise zwischen ca. 20000 und 35000 Tonnen Güter transportiert. Die Tendenz ist zunehmend, waren es doch in den 90er Jahren durchschnittlich weniger als die Hälfte der Tonnagen. Beteiligt waren im wesentlichen folgende Firmen:
2002 2003 2004
Altola 23300 25200 34000
Coop (Lever – Areal) 2670 2300 2900
OLG 1400 1900 1050
RM Heer 340 200 0
SBB Unterwerk 160
Total Tonnen ca. 27710 29600 38110
Für das Jahr 2005 bestehen Anfragen der Fa. Packmat AG welche zwischen 60 und 80 Wagen bestellen möchte (ca. 300 to) und auch Coop fährt zur Zeit an Werktagen mit ungefähr 5 – 7 Wagen ins Lever-Areal. Die Altola hat in der Schweiz mehrere Sammelstellen. Dort wird das zu verarbeitende Altöl in ihre eigenen Bahnwagen (Zisternenwagen) gepumpt und durch die SBB nach Olten geliefert. Sie kann nicht auf Wechselbehälter umstellen, da der Umlad immer ein zusätzliches Risiko bedeutet und nicht an jedem Sammelstandort möglich ist. Auch in ihrem Firmengelände ist die Altola nicht auf Wechselbehälter eingerichtet. Sie müsste sämtliche Investitionen der letzten beiden Jahre (1.5 – 2.0 Mio.) in Frage stellen, wenn das Geleise entfallen würde.
Den Nutzniessern wird eine Gebühr von ca. 0.55 Fr/Achse (Kosten Unterhalt geteilt durch Anzahl Achsen) sowie eine jährliche Grundpauschale von 100 Fr. in Rechnung gestellt, welche die Kosten des kleinen Unterhalts (Einlage in Vorfinanzierung, Verbandsbeitrag, Beitrag Verwaltung) deckt. Eine Beteiligung der Anstösser an den Kosten der Erneuerung in Form eines Perimeters ist, wie bei den Strassen auch, nicht vorgesehen. Über die Richtigkeit einer Beteiligung an den Unterhaltskosten durch die Nutzniesser kann man, in Analogie zur Strasse, diskutieren; sie ist jedoch in den Verträgen so vorgesehen.
Die Stadt Olten stellt das Geleise somit den Anstössern günstig zur Verfügung und verfolgt damit folgende Ziele:
v Standortvorteil für die ansässigen Firmen
v Wettbewerbsvorteil durch vielfältigere Erschliessung
v Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und dadurch
v Weniger Verkehr in der Innenstadt
v Mehr Handlungsspielraum bei Fahrtenmodell durch Verlagerung
v Kostengünstiger Verkehrsträger durch lange Lebensdauer
v Energiestadt Massnahmenvollzug
Projektbeschrieb
Die Gleisanlage vom Dampfhammer bis kurz vor der Unterführung wurde konventionell mittels Eisenbahnschwellen und Schienen erstellt, welche mit Klammern befestigt werden. Im Bereich der Strasse wurde als Fundament eine Betonplatte an Stelle der Schwellen gebaut. Die Schienen sind auf die Betonplatte geschraubt.
Sämtliche Befestigungen sind nun stark korrodiert, so dass sie dringend ersetzt werden müssen. Bei der Abzweigung ab dem SBB-Gleis schieben die Wagen trotz Schritttempo die Schienen ca. 2 cm auf den Schwellen hin und her. Die Spurweite liegt an der Grenze des erlaubten. Wenn die zusätzlichen Befestigungsplatte nicht montiert werden, muss auch da das Gleis gesperrt werden, da die Wagen zwischen die Schienen rutschen könnten. Auf der relativ geraden Strecke bis zur Unterführung sind ein Teil der Stahlschwellen durchgerostet und ein Teil der Holzschwellen verrottet, so dass die Schiene nun die Zugslasten auf einer zu grossen Strecke ohne Auflager tragen muss. Diese Schwellen sollen ersetzt werden. Wird dies nicht gemacht, besteht die Gefahr, dass die Schiene selber versagt und eine Entgleisung wäre die Folge. Es ist daher wichtig und richtig auch in diesem Abschnitt die minimalen Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen auszuführen. Dies wird von den SBB (Hr. A. Reist) schriftlich bestätigt und für richtig befunden. In den engen Kurven vor und nach der Unterführung sind die Schienen und die Betonplatte zu ersetzen, da sie stark abgenutzt sind. Die einzelnen Schienen sind seitlich und in der Höhe gegeneinander verschoben, was durch den SBB-Bahndienst stark gerügt wird (grosses Sicherheitsrisiko) und innert kurzer Zeit zur Sperrung führen kann.
Stellungnahme der SBB
Aufgrund der Äusserungen im Parlament wurde mit dem Leiter Infrastruktur, Unterhalt, Verfügbarkeit und Sicherheit der SBB, Herr Andreas Reist, eine weitere Besprechung und Begehung bezüglich der Notwendigkeit der Sanierung abgehalten.
Die Stellungnahme liegt dem Bericht bei.
Die Vorgesehenen Massnahmen wurden bis auf eine Änderung bestätigt. Im Bereich der Fa. Gerolag werden die Schienen nicht ausgewechselt, dafür aber in der Kurve vor der Altola. Die Schienen vor der Firma Gerolag werden gerichtet und lokal geschweisst. Die Verschiebung der Prioritäten wirkt sich kostenneutral aus.
Verkehrsplanerische und rechtliche Aspekte
Die Stadt Olten als Eigentümerin des Stammgeleises an der Industriestrasse hat mit den SBB einen Anschlussvertrag (Bundesgesetz über die Anschlussgleise, Art. 6) Darin sind Bau, Betrieb und Unterhalt geregelt sowie die Kosten.
Ebenso hat die Stadt Olten als Eigentümerin des Stammgeleises Verträge mit den privaten Anschliessern (Bundesgesetz über die Anschlussgleise, Art. 9). Darin sind Rechte und Pflichten sowie die Kosten geregelt. Die Verträge sind auf Ende eines Kalenderjahres gegenseitig kündbar.
Die Erstellung eines Anschlussgeleises bedarf grundsätzlich eines Nutzungsplanes (Bundesgesetz über die Anschlussgleise, Art. 5). Da die Gleisanlage schon alt ist besteht kein eigentlicher Nutzungsplan. Bei einer allfälligen Auflösung des Gleises müsste heute gleich verfahren werden wie wenn ein Nutzungsplan bestehen würde. Dies bedeutet, man müsste eine 30-tägige Planauflage machen und die Betroffenen könnten Einsprache erheben. Da einzelne Firmen erhebliche Geldmittel in den Bahnverlad investiert haben und andere Firmen die Gleise heute als öffentliche Erschliessungsanlage benützen, käme es bei einem Rechtsstreit zu einer Interessenabwägung. Gemäss Nachfrage beim kantonalen Bau- und Justizdepartement könnten als Gründe, die zur Aufhebung der Gleisanlage führen würden, nicht nur die Kostenfolge einer Sanierung angeführt werden. Ein möglicher Grund wäre z. B. das Nichtbenützen innert 5 Jahren (Bundesgesetz über die Anschlussgleise, Art. 15).
Da die Stadt in diesem Gebiet über Fahrtenmodelle spricht um den motorisierten Individualverkehr (MIV) bewältigen zu können würde die Aufhebung des Gleises nicht verstanden, da wiederum mit unerwünschtem Mehrverkehr zu rechnen wäre.
Die Interessenabwägung spricht daher klar für die Beibehaltung der Erschliessungsanlage Industriegeleise.
Bezüglich neuer Erschliessungsmöglichkeiten der Industriestrasse Ost und der Haslistrasse wurden mit den SBB vor 4 Jahren Gespräche geführt. Da an diesem Gebiet nur wichtige Hauptgeleise vorbeiführen, kann kein Anschluss für Industriegeleise genehmigt werden (AnGG Art. 3). Auch ist die Höhendifferenz der Geleise bei den maximal zulässigen Gefällen der Bahn nicht sinnvoll zu überwinden. Alternativen an der Industriestrasse West für künftige Bahngeleise sind nur über neu Nutzungspläne (Erschliessungsplan) zu erreichen. Dies wäre nur mittelfristig möglich, da längere Verhandlungen bezüglich notwendiger Landabtretungen stattfinden müssten.
Zukünftige Entwicklung auf Industriegeleisen
Wie beim städtischen Industriegeleise eine starke Zunahme der Transporte festzustellen ist, wird auch in der Region und in der Schweiz eine klare Tendenz zu Gleisanschlüssen festgestellt. In Härkingen wurde vor ca. 7 Jahren ein Gleis für die Fa. Erb AG erstellt. Dieses wird nun an die Situation für das Briefpostzentrum angepasst. Am neuen Geleise hat zusätzlich auch die Transportfirma Emil Egger AG starkes Interesse und wird anschliessen können. In Oensingen werden für Mc Donalds Backwaren hergestellt, welche per Bahn in die ganze Schweiz verschoben werden. Die Holzindustrie um Attisholz bemüht sich ebenfalls um Bahnverbindungen, da bei Grossvorhaben immer mehr der Bereich motorisierter Verkehr zu Verzögerungen bei Bewilligungsverfahren führt. Im Oltner Industriequartier möchte nun auch die Transportfirma Packmat AG wieder vermehrt Güter auf der Bahn transportieren. Die Abklärungen bezüglich Bahnverlad im Bereich Entsorgung für den Werkhof zeigen ebenfalls, dass es ideal wäre an diesem Geleise anzuschliessen und nicht in Werkhofnähe ein weiteres Geleise neu zu erstellen. Ein Bahnanschluss stellt somit tatsächlich für das Gewerbe einen Standortvorteil dar und dies vor allem in stark mit Verkehr belasteten Gebieten.
Kosten und voraussichtliche Subventionsbeträge
Für die Erneuerung der Gleisanlage wurden Richtofferten eingeholt. Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Dampfhammer bis Industriestrasse Nr. 180
(konventioneller Gleisbau mit Schwellen)
Baukosten Gleis Fr. 280'000.—
Unvorhergesehenes " 30'000.—
Honorar " 35'000.—
Im Bereich der Industriestrasse Nr. 180-211
Baukosten Gleis " 380'000.—
Unvorhergesehenes " 35'000.—
Honorar " 45'000.—
Gesamtkosten Gleisbau Fr. 805'000.—
Strassenbau Industriestrasse Nr. 180 bis Nr. 211
Strassenbau Fr. 620'000.—
Unvorhergesehenes " 50'000.—
Honorar " 70'000.—
Gesamtkosten Strassenbau Fr. 740'000.—
Es ist nicht vorgesehen die Bauarbeiten wegen den Subventionen auszudehnen. Es macht aber auch nicht Sinn notwendige Baumassnahmen so zu stückeln, dass man nicht in den Genuss von Subventionen kommt. Die Subventionen werden vom Bund gesprochen um die betroffenen Bereiche (hier Industriegeleise) zu fördern und so die Situation auf dem Verkehrsträger Strasse zu verbessern. Dies muss auch im Interesse einer Stadt wie Olten liegen.
Subventionen gemäss schriftlicher Zusage vom 7.1.2005 des Bundesamtes für Verkehr:
Anteil Gleis Fr. 805'000.—
Anteil Strasse (Gleisentwässerung) Fr. 145'000.—
Total Fr. 950'000.—
Subventionsbeitrag 25 % von Fr. 950'000.— Fr. 237'500.—
Die Gleis- und Strassenbauarbeiten werden zusammen mit den Arbeiten an der Kanalisation, der Wasserleitung und der Stromversorgung ausgeführt und sind mit den externen Werkleitungsbetreibern wie Swisscom und Cablecom koordiniert.
Terminplan
Die Bauarbeiten werden nach der Projekt- und Kreditgenehmigung öffentlich ausgeschrieben. Es kann damit gerechnet werden, dass im Juni 2005 mit den ersten Arbeiten begonnen werden kann. Das Unterführungsbauwerk muss während ca. 3 Monaten voll für den Strassenverkehr gesperrt werden. Für den Schienenverkehr ist die Sperrung auf ca. 2-4 Wochen veranschlagt. Die Gesamtbaustellenzeit beträgt ca. 11-13 Monate (witterungsabhängig). Die Endarbeiten erfolgen im Sommer 2006 (Deckbeläge).
Beschlussesantrag:
I.
1. Das Projekt der Gleiserneuerung und –sanierung an der Industriestrasse wird genehmigt.
2. Der Kredit für die Gleiserneuerung und –sanierung von Fr. 805'000.— zu Gunsten Konto Nr. 842.501.02 wird genehmigt.
3. Das Projekt für die Strassensanierung im Bereich der Industriestrasse Nr. 180 bis Nr. 211 (Unterführung) wird genehmigt.
4. Der Kredit für die Strassensanierung im Bereich der Industriestrasse Nr. 180 bis Nr. 211 (Unterführung) von Fr. 740'000.— zu Gunsten Konto Nr. 620.501.31 wird genehmigt.
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffern I/2. und 4. dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.