Am 30. November 2003 stimmte das Stimmvolk einer Teilrevision der Gemeindeord-nung zu, die eine Reduktion des Stadtrates auf fünf Mitglieder beinhaltet und eine Neustrukturierung der Stadtverwaltung in fünf Direktionen sowie das Modul Stadtprä-sidium bewirkt. Der vorliegende Bericht gewährt die vom Parlament geforderte Ist-Analyse über die Stadtverwaltung, wie sie sich ab Beginn der neuen Legislaturperiode präsentieren wird, zeigt Trends für die Zukunft auf und unterbreitet die erforderlichen Änderungen in der Geschäftsordnung des Stadtrates. Die angestrebten Effizienzstei-gerungen und Ablaufverbesserungen, welche durch die Neustrukturierung erzielt werden, sind als Daueraufgabe regelmässig zu überprüfen.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Vorgeschichte
1.1 Ausgangslage
Im Juni 2002 wurde im Sinne einer Anregung eine mit 688 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative mit dem Titel „5 Stadträte sind genug“ vom Stimmvolk bei einer Stimmbeteiligung von 48,5% mit 4243:785 Stimmen angenommen. Der Stadtrat hatte von diesem Zeitpunkt an ein Jahr lang Zeit, eine Vorlage auszuarbeiten und dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, welche parallel zur Reduktion der Mitgliederzahl des Stadtrates auch eine Neustrukturierung der Stadtverwaltung in fünf Direktionen definieren sollte.
An verschiedenen Workshops prüfte der Stadtrat anschliessend unter Moderation eines ex-ternen Experten mögliche Szenarien für diese Neustrukturierung. Das Gemeindeparlament stimmte im September 2003 einem im Wesentlichen auf einem Antrag der SP-Fraktion ba-sierenden Direktionsmodell zu, das fünf gleichwertige Direktionen beinhaltet, die als Teiläm-ter von den Stadträtinnen und Stadträten geführt werden und die Hauptaufgaben der Ge-meinde – Finanzen, Bau/Planung, Bildung, Soziales und Sicherheit – abbilden. Hinzu kommt – quasi als sechste Direktion – der Bereich Präsidium, der insbesondere die Stadtentwick-lung, die Zentralen Dienste (Stadtkanzlei), die Kultur und die Stabsdienste umfasst, ebenfalls als Teilamt definiert ist und mit einer beliebigen Direktion zum Vollamt des Stadtpräsidenten respektive der Stadtpräsidentin ergänzt wird.
Am 30. November 2003 stimmte das Stimmvolk bei einer Stimmbeteiligung von 25,7% mit 2327:341 Stimmen einer Teilrevision der Gemeindeordnung zu, die eine Reduktion des Stadtrates auf fünf Mitglieder sowie die Festlegung auf ein Vollamt (Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident) und vier Teilämter beinhaltet.
1.2 Auftrag
In seinem Beschluss vom 25. September 2003, der die Grundlage legte für die Volksab-stimmung vom 30. November 2003, sprach sich das Gemeindeparlament für die Umsetzung des beschriebenen Direktionsmodells mit den Direktionen Finanzen, Bau/Planung, Bildung, Soziales, Sicherheit und Präsidium aus und befürwortete auch die in der Abstimmungsbot-schaft beschriebene Neukonzipierung des Bereiches Stadtentwicklung (vgl. Kapitel 4). Fer-ner wurde festgelegt, dass die Jahresbesoldung der nebenamtlichen Stadtratsmitglieder un-verändert bleiben sollte und dass die neue Verwaltungsstruktur nachweislich Minderkosten gegenüber dem bisherigen System zur Folge haben müsse. Eine Controlling-Instanz, beste-hend aus Vertreter(inne)n von Rechnungsprüfungskommission und Geschäftsprüfungskom-mission sowie dem Controller der Stadt Olten, solle diese Vorgaben überwachen und der Geschäftsprüfungskommission nach Umsetzung der Neustrukturierung Bericht erstatten. Der Stadtrat wurde schliesslich beauftragt, die erforderliche Änderung in der Geschäftsordnung des Stadtrates auszuarbeiten und dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen.
Die angestrebten Effizienzsteigerungen und Ablaufverbesserungen, welche durch die Neu-strukturierung erzielt werden, sind derzeit noch nicht vollumfänglich absehbar und daher als Daueraufgabe regelmässig zu überprüfen.
2. Reduktion der Stadtratssitze
Mit dem Volksentscheid vom 30. November 2003 wurde festgelegt, dass die Zahl der Stadt-ratsmitglieder mit dem Beginn der Legislaturperiode 2005-2009 von 7 auf 5 reduziert wird. Dadurch können zwei Jahresbesoldungen für nebenamtliche Stadtratsmitglieder – Fr. 57’319.- pro Mitglied zuzüglich Fr. 11'200.- Sozialleistungen und Fr. 7800.- Spesenersatz – eingespart werden.
3. Zusammenführung Bau I und Bau II
Die Zusammenlegung der beiden Baudirektionen führt zu Einsparungen von insgesamt 150 Stellenprozenten (ohne wegfallende Stellenprozente nebenamtliches Stadtratsmitglied), was einer jährlichen Kosteneinsparung von ca. Fr. 128'000.- inkl. Sozialleistungen entspricht (vgl. separate Vorlage).
4. Neuorganisation Stadtentwicklung
4.1 Ausgangslage
In allen bezüglich Neustrukturierung der Stadtverwaltung diskutierten Szenarien hat sich der Stadtrat für einen verstärkten Akzent auf dem Bereich Stadtentwicklung ausgesprochen und wurde darin vom Gemeindeparlament wie auch von allen vorberatenden Gremien unter-stützt. Der gewachsene Bedarf einer Positionierung des Standortes Olten, die Grösse und Bedeutung der vor der Realisierung stehenden Grossprojekte wie beispielsweise Entlastung Region Olten, Olten SüdWest, SBB-Areal Bahnhof-Nord, Sportstättenplanung, aber auch die beschränkten personellen und finanziellen Kapazitäten machen eine verbesserte Koordinati-on und Schwerpunktsetzung in der städtischen Politik unabdingbar.
Mit der Schaffung einer separaten Organisationsstruktur wurden im Jahr 2001, das heisst zu Beginn der laufenden Legislaturperiode, der Stellenwert und die Bedeutung der Stadtent-wicklung aufgezeigt und entsprechend gewürdigt. In der Praxis zeigte sich aber, dass die bisherige Zusammensetzung stark auf den Bereich Bau/Planung ausgerichtet ist, dass sich die andern Direktionen deshalb in vielen Fällen wenig angesprochen fühlen und dass die Koordination zwischen den Gremien mangels personeller Kapazitäten Defizite aufweist. Ent-sprechend haben alle Gremien – vom Stadtratsausschuss über die Fachgruppe bis hin zur Stadtentwicklungskommission – festgestellt, dass das Zusammenwirken nicht auf befriedi-gende Weise funktioniert.
4.2 Neuorganisation
Der Stadtrat hat in einem Vorentscheid vom 29. März 2004 folgende neue Struktur der Stadtentwicklung ab Legislaturperiode 2005-2009 festgelegt (vgl. Organigramm Neuorgani-sation Stadtentwicklung, Projektablauf Stadtentwicklung und Richtlinie zur Stadtentwicklung, Beilagen 1 bis 3)
4.2.1 Stadtrat
Zur Verbesserung der Koordination und der Verbindlichkeit übernimmt der künftige Gesamt-stadtrat die Aufgaben des bisherigen Ausschusses, der bei einer Gesamtzahl von fünf Stadt-ratsmitgliedern ohnehin nicht mehr gerechtfertigt scheint. Regelmässig werden neben den ordentlichen Stadtratssitzungen separate „Planungssitzungen“ durchgeführt. Der Stadtrat definiert die politischen Ziele der Stadtentwicklung und setzt die Prioritäten bei der Realisie-rung der wichtigsten Projekte. Er erteilt der Koordinationsstelle Aufträge und bestimmt über die Verwendung der für die Stadtentwicklung bewilligten Kredite.
4.2.2 Koordinationsstelle Stadtentwicklung
Das Stadtpräsidium führt unter der Leitung des Stadtschreibers oder der Stadtschreiberin die Koordinationsstelle Stadtentwicklung. Diese übernimmt die Aufgaben der bisherigen Fach-gruppenleitung und bezieht projektbezogen verwaltungsinterne Fachkräfte, insbesondere Raum- und Stadtplanung und Umweltschutz sowie Personen aus weiteren Abteilungen, so-wie externe Stellen, insbesondere Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Region Olten Tourismus, ein. Die Koordinationsstelle initiiert Planungsgrundlagen für die einzelnen Berei-che (statistische Daten, Bevölkerungsbefragungen, Konzepte und Leitbilder, Benchmarking mit andern Gemeinden etc.) und fasst räumliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte zur Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik zusammen. Sie erfüllt Aufträge des Stadtrates, organisiert Projekte und bringt eigene Inputs sowie diejenigen der internen und externen Stellen ein, koordiniert interne und externe Stellen, dient als interne und externe Ansprechstelle für Stadtentwicklung und ist verantwortlich für die Kommunikation und Ver-netzung zwischen den verschiedenen Akteuren und der Öffentlichkeit.
Dadurch, dass die Koordinationsstelle vom Stadtschreiber oder von der Stadtschreiberin geleitet wird, soll die Koordination mit der Geschäftsplanung in Stadtrat und Parlament sowie mit dem städtischen Kommunikationswesen hergestellt werden.
4.2.3 Kommission für Stadtentwicklung
Die Kommission für Stadtentwicklung berät den Stadtrat in Fragen der nachhaltigen Stadt-entwicklung, nimmt zu Grundsatzfragen und zu den Projektergebnissen Stellung und bringt eigene Inputs ein.
4.2.4 Stellungnahme der Kommission für Stadtentwicklung
Die Kommission für Stadtentwicklung unterstützte an ihrer Sitzung vom 17. Februar 2005 die vorgesehene Neuorganisation. Diese stelle eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand dar, müsse aber auf Grund der Erfahrungen regelmässig überprüft werden.
5. Zusammenführung Einwohnerdienste
5.1 Ausgangslage
Im Rahmen der Workshops zur Neustrukturierung Stadtverwaltung im ersten Halbjahr 2003 kristallisierte sich die Idee heraus, dass die heutige Einwohnerkontrolle, das Bestattungsamt und das Inventuramt zu einem neuen Modul Einwohnerdienste zusammengeführt werden könnten, das vorzugsweise der Direktion Öffentliche Sicherheit zugeteilt werden solle.
An der Stadtratssitzung vom 9. Februar 2004 wurde den beiden Direktionen Stadtpräsidium und Öffentliche Sicherheit die Erarbeitung einer Vorlage zur Zusammenführung der Abtei-lungen Einwohnerkontrolle, Bestattungsamt und Inventuramt in Auftrag gegeben.
Im März 2004 fanden zwischen den beteiligten Direktionen Vorgespräche statt; die weiteren Arbeiten wurden zurückgestellt, bis die Zusammenarbeit zwischen den drei bisherigen Abtei-lungen der Direktion Öffentliche Sicherheit geklärt und neu festgelegt war. Dies war mit dem Stadtratsbeschluss vom 26. April 2004 der Fall.
In der Zwischenzeit wurde auch die Fragestellung der Ansiedlung von Telefonzentrale und Postdienst aufgeworfen: Personelle Synergien und die Unterstellung aller Dienstleistungen im Stadthausparterre (mit Ausnahme der Stadtpolizei) unter eine einheitliche Abteilungslei-tung sprachen für eine Einbindung in die neu zu bildenden Einwohnerdienste.
5.2 Personelle Situation
Die bei der Direktion Stadtpräsidium angesiedelte Einwohnerkontrolle verfügt heute über 350 Stellenprozente, aufgeteilt auf 5 Personen (2x100%, 3x50%). Durch die Verlegung aus der Direktion Stadtpräsidium zur Direktion Öffentliche Sicherheit gibt sie den heute von einem Mitarbeitenden (Franz Mettler), der zugleich Zentralwahlbüropräsident ist, betreuten Bereich Wahlen und Abstimmungen an die Stadtkanzlei ab; das Zentralwahlbüropräsidium wird an eine politisch gewählte Person übergeben, wie dies im Übrigen im Nachgang der Unregel-mässigkeiten bei den Wahlen 2001 bereits angedacht wurde.
Das ebenfalls zur Direktion Stadtpräsidium gehörende Inventuramt wird heute von einer ein-zelnen Person (100%) betraut; eine Stellvertretung ist nicht gewährleistet.
Das derzeit bei der Stadtpolizei angesiedelte Bestattungsamt wird heute in Personalunion mit der Gewerbepolizei geführt. Involviert sind 3 Polizeibeamte, die daneben auch für polizei-liche Aufgaben eingeteilt sind. In der Rechnung wird die Stadtpolizei für diese Aufgabe mit rund 101'000 Franken (= eine 100%-Stelle) entschädigt. Da es sich nicht um eine Polizeiauf-gabe handelt, kann sie von der Funktion her aus der Stadtpolizei ausgegliedert werden; auf-grund der stark schwankenden Auslastung ist es aber nicht möglich, das Bestattungsamt durch eine Einzelperson führen zu lassen.
Die Telefonzentrale und der Postdienst sind heute mit je einer 100%-Stelle dotiert; die bei-den Stelleninhaberinnen vertreten sich gegenseitig.
5.3 Erwägungen
Nachdem sowohl Inventuramt wie auch Bestattungsamt nicht von Einzelpersonen geführt werden können, sind die beiden Ämter voraussichtlich personell zusammenzulegen. Zur wei-teren Stellvertretung ist es denkbar, bei Bedarf Personen aus der Einwohnerkontrolle beizu-ziehen. Um dies zu erleichtern, werden die Einwohnerdienste einer einheitlichen Leitung unterstellt. Ebenfalls dieser Leitung unterstellt werden der Aufgabenbereich Sektionschef und die Bereiche Telefonzentrale und Postdienst. Auch hier soll der vergrösserte Personal-pool für eine bessere Ausgangslage bei Stellvertretungen sorgen. Die detaillierte interne Aufgabenverteilung ist mit der künftigen Abteilungsleitung auszuarbeiten.
Um den Einwohnerdiensten einen entsprechenden Stellenwert zu verleihen und weil keine direkte inhaltliche Abhängigkeit mit einer der drei andern Abteilungen innerhalb der Direktion Öffentliche Sicherheit besteht, wird diese Abteilung den drei Abteilungen Stadtpolizei, Zivil-schutz mit zusätzlichen besonderen Aufgaben und Feuerwehr gleich gestellt. Die Führungs-ebenen unterhalb dieser Leitung können reduziert werden.
Die am 10. Januar 2005 vom Stadtrat beschlossene Neuregelung bringt folgende Vorteile:
- Sowohl für Bestattungsamt wie auch für Inventuramt wird die Stellvertretung geregelt.
- Auch für die Bereiche Telefonzentrale und Postdienst wird die Stellvertretungssituation verbessert.
- Die Stadtpolizei erhält durch die Entlastung vom Bestattungsamt mehr Spielraum bei der Einteilung für polizeiliche Aufgaben (Dienstplan).
- Die heutige Zahl der Hierarchien wird reduziert, indem die Einwohnerdienste eine selbst-ständige Abteilung bilden.
5.4 Abteilungsleitung
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2005 entschieden, dass die Abteilung interimistisch für die Phase der Reorganisation durch Franco Giori, Kommandant Zivilschutz mit zusätzlichen besonderen Aufgaben, geführt wird. Nach deren Abschluss, das heisst nach Jahresfrist, soll die Abteilungsleitung neu beurteilt werden, wobei die Möglichkeit ausdrück-lich offen bleiben soll, dass die derzeitige Personalunion nicht weitergeführt wird.
5.5 Finanzielle Konsequenzen
Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung der Stelle Bestattungsamt können derzeit noch nicht definitiv abgeschätzt werden, da die Besoldung (LK 11 bis 14) auf Grund der Be-werbungen definitiv festgelegt werden soll. Die bisherigen Stelleninhaber figurieren in den Lohnklassen 7, 11 und 13 (zuzüglich Zulagen); ihnen wird im Falle einer Bewerbung Besitz-stand zugesichert. Im Gegenzug wird es nach der Pensionierung des gegenwärtigen Leiters Einwohnerkontrolle (voraussichtlich Ende 2006) zu einer finanziellen Entlastung kommen.
6. Übersicht Direktionen
6.1 Direktion Stadtpräsidium
6.1.1 Stabsdienste
Im September 2004 wurden die Pensen der Personalleiterin und des Rechtskonsulenten definitiv von 60 auf 80% erhöht, nachdem diese Erhöhung bereits im Juli 2002 befristet bis Ende 2004 vom Stadtrat genehmigt worden war. Der Stadtrat wurde indessen beauftragt, im Budget 2005 diese bewilligte Pensenerhöhung im Rahmen der städtischen Personalausga-ben zu kompensieren, damit Personalkosten und Personaletat insgesamt trotz der Pensen-erhöhung mindestens stabil bleiben.
Der Bereich Umweltschutz wird gemäss Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2004 als Stabsstel-le neu dem Stadtpräsidium angegliedert.
6.1.2 Stadtschreiber und Stadtkanzlei
Die Stadtentwicklung wird durch die Bildung einer Koordinationsstelle Stadtentwicklung unter der Leitung des Stadtschreibers bzw. der Stadtschreiberin aufgewertet (vgl. 4.2.2). Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des Stadtschreibers, die kompensiert werden muss. Für eine Entlastung in geringerem Umfang sorgt die Verschiebung des Bereiches Einwohnerkon-trolle zur Direktion Öffentliche Sicherheit.
Die Wahl- und Abstimmungsvorbereitungen gehen von der Einwohnerkontrolle zur Stadt-kanzlei über. Diese wird zudem durch die steigenden administrativen Bedürfnisse des Per-sonalwesens belastet; die Entlastung durch Lernende in Folge von Blockveranstaltungen hat hingegen stark abgenommen. Auch hier ist eine Entlastung im Bereich von rund 50 Stellen-prozenten notwendig.
6.1.3 Kulturstelle
Zur Umsetzung des vom Parlament im November 2004 zur Kenntnis genommenen Berichts „Kultur in Olten“, zur Verbesserung der Koordination im Kulturbereich in Form einer externen und internen Ansprechstelle und zur Entlastung des Stadtschreibers beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Schaffung eines bzw. einer Kulturbeauftragten (separate Vor-lage folgt).
6.1.4 Einwohnerkontrolle und Inventuramt
Per 10. Januar 2005 wurden die Bereiche Einwohnerkontrolle, Sektionschef, Emp-fang/Telefonzentrale und Inventuramt in die neu geschaffene Abteilung Einwohnerdienste und damit in die Direktion Öffentliche Sicherheit abgegeben (vgl. 5.). Personelle Engpässe in den Bereichen Einwohnerkontrolle und Inventuramt können durch die Zusammenführung in der neuen Abteilung Einwohnerdienste (gemeinsamer Personalpool, Ansiedlung aller Berei-che im Erdgeschoss, direktere Führung) und durch die Entlastung von den Wahl- und Ab-stimmungsvorbereitungen beseitigt werden.
6.1.5 Theaterverwaltung
Per 1. Januar 2006 wird die bisher dem Stadtpräsidium angegliederte städtische Theater-verwaltung in die neue Stadttheater Olten AG, die auf diesen Zeitpunkt hin mit einem Leis-tungsauftrag ausgestattet wird, eingegliedert. Die Leiterin der Theaterverwaltung (60%) be-findet sich bisher auf der Lohnliste des Stadtpräsidiums, die beiden Haustechniker (2x100%) auf derjenigen der Baudirektion I. Bei der von der städtischen Theaterverwaltung und insbe-sondere der Stadttheater Olten AG ausgelasteten Haustechnik Stadttheater kommt es jähr-lich zu insgesamt 300 bis 400 Überstunden, was 15 bis 20 Stellenprozenten entspricht. An-gesichts der technischen Komplexität der auszuführenden Arbeiten kann dieser Zusatzbe-darf nicht durch beliebiges Personal abgedeckt werden. Mit der Vereinigung sämtlicher Ge-schäftsaktivitäten in der Stadttheater Olten AG per 1. Januar 2006 muss diesem personellen Engpass Rechnung getragen werden, zumal gemäss dem bestehenden Businessplan der Stadttheater Olten AG eine wesentliche Steigerung der Auslastung der Gebäulichkeiten an-gestrebt wird.
6.1.6 Museen
Im Dezember 2004 wurden die befristet erfolgten Pensenerhöhungen der Museumskonser-vatoren bzw. der -konservatorin um ein weiteres Jahr verlängert; eine definitive Genehmi-gung wurde wegen der zu diesem Zeitpunkt fehlenden Gesamtübersicht über die Personalsi-tuation in der Stadtverwaltung verschoben und ist nun nachzuholen. Mittelfristig ist auch eine über die beantragte definitive Erhöhung bei den Konservatorenpensen hinausgehende, um-fassende Verbesserung der Personalsituation der Museen – angepasst an deren unter-schiedliche Bedürfnisse – zu prüfen.
6.1.7 Stadtbibliothek
Neuen Angeboten (neue Medien und neues Publikum mit neuem „Konsumverhalten“) und dem Wunsch sowohl bei den Besuchenden als auch bei den Verantwortlichen nach einer Ausdehnung der Öffnungszeiten muss in absehbarer Zeit mit einer Personalerhöhung bei der Stadtbibliothek entsprochen werden, nachdem der Personalbestand heute bereits unter-dotiert ist, so dass nicht alle notwendigen Arbeiten ausgeführt und Überzeiteinsätze nicht kompensiert werden können. Eine entsprechende Absicht wurde in den Massnahmenplan des Berichts „Kultur in Olten“ aufgenommen.
6.1.8 Weiteres
Noch nicht absehbar ist, ob sich durch die Übernahme einer weiteren Direktion durch den Stadtpräsidenten Synergien mit der Direktion Stadtpräsidium ergeben.
6.2 Bildung und Sport
6.2.1. Analyse Ist-Zustand
Durch die neu installierten Projekte ICT, Schulsozialarbeit, Blockzeiten, Begabungsförderung wie auch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung der Geleiteten Schule und des Gesamtarbeitsvertrages hat – vor allem im Führungsbereich – der Umfang der Arbeiten ein Ausmass erreicht, das ohne Anpassungen so nicht mehr bewältigt werden kann. Der Kanton hat in den letzten drei Jahren laufend neue Aufgaben den Gemeinden, das heisst hier dem Rektorat/Schulsekretariat zugeteilt. So müssen seit dem Schuljahr 2002/2003 umfassende Lektions- und Pensenpläne für alle Stufen und Lehrkräfte eingereicht werden. Die Schulpla-nung muss seit 2003 bereits im November provisorisch und im Frühling definitiv abgegeben werden. Das Erstellen der Pensenmeldungen inkl. die zunehmende Zahl der Teilpensen und vermehrter Bedarf an Stellvertretungen beinhalten einen enormen Zeitaufwand. Gegenüber vor fünf bis sechs Jahren sind viel mehr der insgesamt 324 Lehrkräfte als Teilpensen-Lehrkräfte angestellt, alle brauchen jedoch die gleiche Betreuung wie eine Vollpensenlehr-kraft. Neuster Akt sind die diversen Zusatzaufgaben, die im Zusammenhang mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag erwachsen. Heute ist es leider so, dass dem Rektorat keine Zeit mehr bleibt, um die wesentlichen Schulentwicklungsaufgaben anzugehen. Es bleiben auch alte, überholungsbedürftige Verordnungen (z.B. die Schulordnung aus dem Jahre 1979) beste-hen, obwohl sie schon längst nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen. Auch die neuen Or-ganisationsrichtlinien der Direktion und die Richtlinien für die Schulärzte konnten noch nicht abgeschlossen werden.
Die Familie hat in unserer Gesellschaft eine andere Bedeutung erhalten, als noch vor acht bis zehn Jahren. Zunehmend müssen deshalb vom Rektorat Aufgaben im Bereich der Erzie-hung übernommen werden, was in der Regel mit Gesprächen am Abend erledigt wird. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Rektors betrug im Jahre 2004 (ohne Kommis-sions- und andere Sitzungen am Abend nach 20.00 Uhr) rund 49 Stunden/Woche.
Seit August 2004 wird in der Direktion Bildung und Sport durch die Sachbearbeiterin Brigitte Voegeli neu eine Auszubildende betreut.
Die zusätzlichen Arbeiten, die in den letzten Jahren im Bereich des Sports (neue Sportstät-ten, Sportstättenplanung, Vergabe von Anlagen inkl. Stadthalle etc.), die Direktion beschäfti-gen, verlangen eine Anpassung. Mittelfristig sollte ein eigentliches Sportamt geschaffen wer-den, wo sich alle Aufgaben betreffend Sport und Anlagenvermarktung etc. konzentrieren. Kurzfristig, d.h. bereits ab 1. Januar 2005, beantragt die Direktion Bildung und Sport eine Höhereinstufung der bisherigen Sekretärin Doris Helbling zur Sachbearbeiterin Sport. Sie ist bereits seit rund zwei Jahren so tätig.
Ähnliche Strömungen sind im Kleinkinderbereich feststellbar. Die Übernahme der Betreuung der drei Krippen und des Hortes beschäftigen die Sekretärin Miriam Siegrist mehr als die von der Sozialdirektion gewährten 15 Stellenprozente. Auch hier drängt sich eine Höhereinstu-fung zur Sachbearbeiterin auf 1. Januar 2005 auf. Die Direktion wurde immer wieder vertrös-tet mit der Inangriffnahme der Besoldungsrevision. Da diese Ergebnisse jedoch erst Ende 2006 vorliegen, beantragt die Direktion, die beiden Sekretärinnen Doris Helbling und Miriam Siegrist rückwirkend auf 1. Januar 2005 zu Sachbearbeiterinnen zu befördern. Ein weiteres Zuwarten auf die Ergebnisse der Besoldungsrevision ist nicht opportun, da dies den beiden Sekretärinnen nicht gerecht wird.
6.2.2 Veränderungsbedarf
6.2.2.1 Geleitete Schulen
Die Schule ist als Ganzes gesehen eine ständige «Baustelle». Im April 2005 kommt im Kan-ton Solothurn das Projekt «gute Schulen brauchen Führung» zur Volksabstimmung. Man kann davon ausgehen, dass der Gegenvorschlag der Regierung angenommen wird und die «Geleiteten Schulen» im Kanton Solothurn flächendeckend eingeführt werden. Für die Stadt Olten heisst das, dass der bis Ende Schuljahr 2004/2005 laufende Pilotversuch um ein Schuljahr verlängert werden muss und dass bis Ende Jahr 2005 (Budget) die neue Organisationsform dem Gemeindeparlament vorgelegt werden muss. Diese Anpassung birgt eine echte Chance, die Führungsstrukturen der Direktion zu überdenken und kostenneutral umzusetzen, da sich der Kanton nach Annahme der Vorlage an den Schulleitungskosten beteiligen muss. Damit würde die ständig zunehmende Delegation von Aufgaben an die Gemeinden teils abgegolten.
6.2.2.2 Neues Softwareprogramm Schulverwaltung
Das jetzt noch verwendete Softwareprogramm für die Schulverwaltung stösst an sein Limit. Verschiedentlich ist es bereits zu Ausfällen gekommen und die Direktion muss in Zusam-menarbeit mit der Informatikabteilung ein neues, leistungsfähigeres Produkt evaluieren. Die Kosten dafür sind im Jahre 2005 budgetiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen darin ausgebildet werden und der Datentransfer muss organisiert werden. Am besten eignet sich dafür der Zeitpunkt September/Oktober, wenn das neue Schuljahr begonnen hat.
6.2.2.3 Oberstufenreform
Zur Zeit läuft die Vernehmlassung zu diesem Reformprojekt, das die Gemüter in unterschied-lichster Weise bewegt. Es ist kaum anzunehmen, dass der damit verbundene Zeitplan ein-gehalten werden kann, da die Ergebnisse der Vernehmlassung sehr different ausfallen wer-den. Zudem können dem Souverän zur Zeit wohl kaum neue Projekte für Schulbauten vorge-legt werden, wenn z. B. in Nachbargemeinden dadurch andere Schulräume frei werden.
Wie – und ob überhaupt – dieses Projekt umgesetzt werden kann, ist zurzeit völlig ungewiss, und da auch in der Solothurner Regierung Wechsel anstehen, ist die Reaktion der neuen Regierungsmitglieder dazu wohl abzuwarten.
Längerfristig muss damit gerechnet werden, dass Anpassungen erfolgen, z.B. bei der Frage des einheitlichen Übertrittes, der Unterstellung aller schulpflichtigen Schülerinnen und Schü-ler an die Gemeinden und bei der Führung aller Sekundarschultypen unter einem Dach.
6.2.2.4 Beizug einer externen Beratung
Für die Schaffung der neuen Führungsstrukturen wird die Direktion Bildung und Sport den Beizug der Dienste der Fachhochschule Olten beantragen. Die Fachhochschule hat nämlich im Zusammenhang mit der Schaffung des Modells «Geleitete Schule» im Kanton Solothurn wichtige Vorarbeiten geleistet, die jetzt «abgerufen» werden können. Je nach Ausgang der Volksabstimmung im April 2005 zu diesem Thema wird die Direktion mit separatem Bericht und Antrag an den Stadtrat gelangen.
6.2.2.5 Personelles
Kurz- bis mittelfristig ist nicht mit einem Zuwachs bei den insgesamt 415 Stellenprozenten Rektorat/Schulsekretariat zu rechnen, allerdings müssen – wie bereits unter 6.2.1. erwähnt – die jetzigen Sekretariatsstellen zu Sachbearbeitungsstellen umgewandelt werden. Längerfristig muss die Schaffung einer Sportfachstelle als Abteilung der Direktion Bildung und Sport ins Auge gefasst werden. Dies hängt wesentlich davon ab, welche Resultate dereinst die jetzt in Gang gesetzte Sportstättenplanung hervorruft.
6.2.2.6 Neue Schulbauten
Die Option eines neuen Schulhauses im Kleinholz bleibt bestehen. Je nach Stand der Über-bauung in den Platanen und den entsprechend steigenden Einwohnerzahlen, muss diese Planung wohl im Verlaufe der kommenden Legislaturperiode angegangen werden. Offen bleibt, ob im Gebiet Olten Süd-West ein Schulhaus entstehen soll, oder ob die Erstellung eines Quartier-Kindergartens genügt.
Wie sich die Schaffung einer allenfalls nötigen Tagesschule in der Stadt Olten auf die Schul-bauten auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
6.3 Finanzen und Informatik
Die Direktion Finanzen und Informatik leistet vorab Ressourcenarbeit für die gesamte Stadt-verwaltung. Sie ist u.a. für den Einzug der Steuern, das Inkassowesen, die Auszahlungen, das Versicherungswesen usf. zuständig.
Die Arbeiten und Arbeitsabläufe der Finanzdirektion werden durch verschiedene Revisions-stellen (RPK, Revisionsstelle der PK, AHV, SUVA, Mwst) jährlich bzw. periodisch geprüft. Somit werden die Anforderungen an ein geeignetes Rechnungswesen stets überdacht und Empfehlungen auch umgesetzt. Die Arbeitsabläufe werden in Flussdiagrammen transparent aufgezeigt. Eine ordnungsmässige Buchführung muss sich ohnehin an allgemein anerkann-ten Minimalanforderungen halten.
Das Personal der Direktion Finanzen und Informatik wirkt in vielen städtischen Projektgrup-pen und Kommission mit und leistet dadurch wertvolle Beratungsdienste. Der Finanzverwal-ter vertritt die städtischen Interessen auch in kantonalen Organisationen und Fachgruppen (Verband der Einwohnergemeinden, Steuerungsausschüsse Kanton/Gemeinden).
6.3.1 Finanzverwaltung
Die Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung sind sehr umfassend. Nebst der Rechnungsfüh-rung, dem Budget und der Finanzplanung wird u.a. auch das Besoldungswesen mit ca. 600 bis 700 monatlichen Lohnabrechnungen sowie das gesamte Versicherungswesen besorgt.
Die Führung von Nebenbuchhaltungen (Genossenschaft Altersheim Stadtpark, Stadttheater Olten AG, Regionale Zivilschutzorganisation usf.), die Aufgaben für die Finanzkontrolle, das Stipendienwesen, die Führung des zentralen Büromateriallagers und des Kopierwesens sind weitere Tätigkeiten der Finanzverwaltung. An Umfang zugenommen haben die vielen Ab-rechnungen (Subventionsabrechnungen, Schulgelder, Pachtzinse etc.) und Statistiken.
Die Arbeiten für das Cash-Management und das Inkassowesen sind zeitintensiver gewor-den. Beispielsweise mussten Anfang der 90er Jahre rund 1000 Personen für nicht bezahlte Steuern gemahnt werden. Heute ist diese Zahl um das Dreifache angestiegen. Aus diesem Grunde wird neu das Lastschriftenverfahren propagiert.
Eine neue Herausforderung ist die Einführung und Umsetzung der evaluierten Kostenrech-nung für die Verwaltung.
6.3.2 Pensionskasse
Für die Verwaltung der städtischen Pensionskasse mit über 50 % angeschlossenen Mitglied-schaften muss immer mehr Zeit aufgewendet werden. So sind beispielsweise auf Jahresbe-ginn 2005 immerhin 70 neue oder geänderte Bundesgesetze sowie 140 neue Massnahmen auf Verordnungsstufe im Sozialversicherungsbereich in Kraft getreten. Die Einhaltung und Umsetzung dieser doch stark zunehmenden Vorgaben beanspruchen die personellen Res-sourcen sehr.
6.3.3 Steuerverwaltung
Nach der vorzeitigen Pensionierung des Abteilungsleiters wurde im Jahre 1997 die Steuer-verwaltung durch ein neutrales Unternehmungsberatungsbüro überprüft. Dabei wurden die Organisation und die Arbeitsabläufe analysiert und die Resultate in einem ausführlichen Be-richt über die Reorganisation festgehalten. Der Stadtrat hat die neue Organisationsstruktur mit Beschluss vom 18.8.1997 zur Kenntnis genommen und die Stelle „Vorsteher Steuerver-waltung“ aufgehoben und die neue Stelle „Leiterin oder Leiter Städt. Steuerverwaltung“ direkt dem Finanzverwalter unterstellt. Damit konnten die Lohnkosten um rund Fr. 20'000.- gesenkt werden. Bereits im Jahre 1994 wurden 50 Stellenprozente durch Effizienzsteigerung (Aus-bau Informatik) eingespart.
Mit der Neuorganisation der Registerführung übernimmt der Kanton den Eingang und die Kontrolle der Steuererklärungen und deren Mahn- und Fristenwesen. Diese effiziente Ein-gangserfassung (Steuerformulare werden eingescannt) soll das Veranlagungsverfahren we-sentlich beschleunigen. Die neue Organisation soll etappenweise – zunächst in Grenchen – ab dem Jahre 2006 eingeführt werden.
Mit dieser Entlastung der Gemeindesteuerverwaltungen wird der Kanton entsprechend die Beiträge für die Steuerregisterführung kürzen. Mit der Entlastung der Eingangskontrolle kön-nen dann Stellenprozente abgebaut werden. Der genaue Zeitpunkt und Umfang ist aber noch offen.
6.3.4 Informatik
Am 19. Juni 2000 hat der Stadtrat dem Beratungsbüro BSG, St. Gallen, einen Auftrag zur neutralen Überprüfung des Ist-Zustandes und der Erarbeitung von Vorschlägen für die Neu-ausrichtung der Informatik bei der Stadtverwaltung erteilt. Im Expertenbericht wurde fest-gehalten, dass der bisherige Informatikbetrieb in der Stadtverwaltung nur dank dem sehr grossen personellen und zeitlichen Einsatz des Betreuerteams sichergestellt werden konnte. Dieser Zustand durfte nach den Aussagen der Experten nicht mehr verantwortet werden, denn der Informatikbetrieb könnte durch einen Personalausfall schwer beeinträchtigt werden. Ein Vergleich bei grösseren Firmen in unserer Region und bei gleich gelagerten Städten hat den unterdurchschnittlichen Personalbestand denn auch bestätigt. Auf Antrag der Experten hat der Stadtrat dann am 25. Januar 2001 dem Parlament einen Antrag für drei zusätzliche Stellen unterbreitet. Die Gutachter haben eine Leiterstelle und zwei Supporterstellen als ab-solutes Minimum gefordert.
Aufgrund der Referendumsdrohungen und teils heftigen Kritik im Parlament hat der Stadtrat das Stellenbegehren zurückgezogen und später nur noch die zwei Supporterstellen bewilli-gen lassen. Damit konnte der Informatikbetrieb zwar verbessert, aber nicht optimiert werden. Für Projekt- und Spezialarbeiten mussten deshalb zusätzlich Drittaufträge vergeben werden. Es ist dem bisherigen EDV-Betreuer und heutigen Informatikleiter zu verdanken, dass unse-re Verwaltung trotzdem eine hohe Systemverfügbarkeit und Sicherheit hat. Diese Leistung nebst dem zusätzlichen Beratungsdienst im ICT-Projekt für die Schulen ist wohl kurzfristig vertretbar, darf aber keineswegs als Dauerzustand angesehen werden. Deshalb ist ein ord-nungsgemässer Betrieb der Informatik mit so wenig personellen Ressourcen einfach nicht mehr zu verantworten.
Im Übrigen erfordert der Betrieb eines Rechenzentrums mit dem vorgesehenen Anschluss von weiteren Gemeinden weitere personelle Verstärkung.
Fazit: Eine weitere Stelle für den Informatikbetrieb ist deshalb unerlässlich. Die erforderlichen Mehrkosten für Drittleistungen sind denn auch kostendeckend auszugleichen.
6.4 Öffentliche Sicherheit
Basierend auf dem durch den Stadtrat verabschiedetem Regierungsprogramm 2001-2005 und den formulierten Zielsetzungen [(1) Steigerung Polizeipräsenz in der Grundversorgung, (2) kompetente und einsatzbereite Feuerwehr, (3) für ausserordentliche Lagen vorbereiteter regionaler Zivilschutz und Führungsstab Bevölkerungsschutz] werden im laufenden Jahr in der Direktion Öffentliche Sicherheit mit externer Unterstützung eine Überprüfung der künfti-gen Tätigkeitsfelder und damit die Definition der Ausrichtung Öffentliche Sicherheit der Stadt Olten vorgenommen. Das Projekt „Ausrichtung Öffentliche Sicherheit der Stadt Olten“ soll unter anderem Klarheit über den personellen Ressourceneinsatz in allen Abteilungen der Direktion schaffen und insbesondere Synergien identifizieren.
6.4.1 Einwohnerdienste
Der Direktion Öffentliche Sicherheit wurden ab 10. Januar 2005 die Bereiche Einwohnerkon-trolle, Sektionschef, Empfang/Telefonzentrale und Inventuramt von der Direktion Stadtpräsi-dium übergeben (vgl. 5.). Der Bereich Bestattungsamt, der bislang durch Mitarbeiter der Stadtpolizei ausgeführt wird, soll im Verlaufe des ersten Halbjahres 2005 an die neu zu bil-dende Abteilung Einwohnerdienste übergeben werden. Die Bildung der Abteilung Einwoh-nerdienste beinhaltet die Prüfung und Neubeurteilung der bisherigen Strukturen in den ein-zelnen Bereichen. Es ist innerhalb Jahresfrist das Ziel, die Reorganisation und Bildung Ein-wohnerdienste mit den bestehenden Stellenprozenten zu bilden.
6.4.2 Stadtpolizei
Die Polizeiarbeit beinhaltet nach wie vor die polizeiliche Grundversorgung mit den herkömm-lichen Aufgaben. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel, die zunehmende Gewaltbe-reitschaft, die veränderten Lebensgewohnheiten und das verstärkte Bedürfnis nach Sicher-heit in der Bevölkerung erwachsen der Polizei ständig zusätzliche Aufgaben.
Dazu gehören auch Einsätze bei Demonstrationen, die vorsorgliche Bereitstellung von Poli-zeikräften, vermehrte Polizeipräsenz mittels Fusspatrouillen (vor allem nachts) etc. Vor allem in den Quartieren wird ebenfalls eine vermehrte Polizeipräsenz gefordert.
Die Stadtpolizei erledigt Aufgaben im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Zu-sammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien. Dazu ist festzuhalten, dass vom Kanton nur Leistungen für die Verkehrstätig-keit entschädigt werden. Die Kosten für die vermehrten Aufwendungen im Bereich Sicherheit dagegen gehen voll zu Lasten der Stadt Olten.
Durch die Einführung von Lichtsignalanlagen auf den Kreuzungen Handelshof und Capitol fallen zwar die Leistungen für die Verkehrsregelung dahin, dadurch können die externen Kosten für die Sicherheitsdienste wie Securitas reduziert werden. Nach Vorliegen des vom Stadtrat in Auftrag gegebenen Konzeptes für Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung kann beziffert werden, welche und wie viel zusätzliche Tätigkeiten und administrative Aufga-ben allenfalls bei der Stadtpolizei anfallen könnten, die vom Kanton indessen finanziell ab-gegolten würden.
Mit der Aufhebung der Zuweisung des Strassenstrichs in die Industriestrasse per 01.01.2005 waren flankierende Massnahmen gefragt. Damit das dazu gehörende Nachtfahrverbot ein-gehalten wird und keine Verlagerung der Strassenprostitution stattfindet, sind vermehrte Po-lizeikontrollen mit einem grossen Personalaufwand nötig.
Personalengpässe gehören bei der Stadtpolizei bereits zum Alltag. Aus diesem Grund plante die Stadtpolizei eine Personalaufstockung um mindestens drei Leute. Schon im Finanzplan 2003-2005 wurden drei zusätzliche Polizei-Stellen eingebracht und zwar gestaffelt mit einer Stelle pro Jahr. Leider wurde dieses Begehren mit der Begründung einer fehlenden Gesamt-schau bzw. Festlegung der künftigen Tätigkeitsfelder für die Polizei immer wieder zurückge-stellt.
Die im letzten Jahr eingereichten parlamentarischen Vorstösse betreffend Sicherheit in der Stadt Olten werden bei der künftigen Personalentwicklung bei der Polizei ebenfalls mitbe-rücksichtig werden müssen.
- Interpellation SVP (Eingereicht 28.02.2004) betr. Sicherheit in Olten
- Interpellation Daniel Vögeli FdP/JL (eingereicht 31.08.2004) betr. Gewalt und Extremis-mus in Olten
- Postulat Daniel Vögeli FdP (eingereicht 23.09.2004) betr. Korpsbestand und Dienstleis-tungen der Stadtpolizei für Nachbargemeinden
- Postulat Daniel Vögeli FdP (Eingereicht 23.09.2004) betr. Korpsbestand bei der Stadtpoli-zei
- Petition FdP (eingereicht 21.10.2004) betr. Für eine sichere Stadt Olten
Damit die Stadtpolizei in Zukunft die polizeiliche Grundversorgung und die von der Bevölke-rung und Parlament geforderte „subjektive und präventive Sicherheit“ gewährleisten und auch den erweiterten Anforderungen gerecht werden kann, wird davon ausgegangen, dass der Personalbestand aufgestockt werden muss. Definitive Aussagen lassen sich erst auf-grund der Resultate des Projekts „Ausrichtung Öffentliche Sicherheit der Stadt Olten“ ma-chen.
6.4.3 Feuerwehr
Aufgrund der Einsatzstatistik im Jahr 2004 musste die Stützpunktfeuerwehr Olten 349 mal ausrücken und leistete so 4’130 Einsatzstunden. Für den Schadendienst (Ölwehr) mussten 68 Stunden aufgewendet werden.
Damit die Feuerwehr jederzeit den gestellten Anforderungen gerecht werden kann, ist eine Beübung der einzelnen Gerätschaften und betrieblichen Abläufe an diversen Standorten unumgänglich. Dafür wurden total 4'877 Übungsstunden aufgewendet.
Gerade in der städtischen Stützpunktfeuerwehr zeichnen sich immer mehr Schwierigkeiten bei der Rekrutierung genügender und geeigneter Angehöriger der Feuerwehr ab. Die Stütz-punktfeuerwehr kann in den letzten Jahren ihren Sollbestand nicht mehr voll garantieren. Als Massnahme und vorausschauende Werbung für den Feuerwehrdienst wird auch in der Feu-erwehr Olten die Einführung einer Jugendfeuerwehr vorbereitet. Weiter muss aus Sicht der Verantwortlichen unbedingt geprüft und in Betracht gezogen werden, dass bei Eignung Teile der städtischen Angestellten für den Feuerwehrdienst eingesetzt werden sollten. Für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr vor allem während des Tages wäre das ein grosser Vor-teil.
6.4.4 Zivilschutz und zusätzliche besondere Aufgaben
6.4.4.1 Zivilschutz (Regionale Zivilschutzorganisation)
Die Reformen im Bevölkerungs- und Zivilschutz haben auch für die Stadt Olten Bestandes-reduktionen gebracht. Für den Bevölkerungsschutz ist neu grundsätzlich der Kanton und die Gemeinde zuständig. Ihnen obliegen die erforderlichen Massnahmen für den Fall von Katast-rophen und Notlagen. Die Kostentragung ist im kantonalen Einführungsgesetz geregelt. Kan-ton und Gemeinden teilen sich die Finanzierung 50:50 und regeln den Ausgleich in einer paritätischen Kommission. Die Stadt Olten bildet mit weiteren acht Gemeinden eine regiona-le Zivilschutzorganisation. Die regionale Organisation hat die bisherigen Stellenprozente auch nach dem Zusammenschluss von ehemals fünf Zivilschutzorganisationen nicht erhöht. Es sind insgesamt 250 Stellenprozente vorgesehen, davon entfallen 50% auf den Komman-danten, 100% auf die Zivilschutzstellenleiterin und 100% auf den Anlage- und Materialwart. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht ausgesagt werden, ob für die künftigen Aufgaben die hauptamtlichen Stellenprozente ausreichen werden. Einerseits sind die gesetzlichen Auf-gaben und die Abgrenzungen der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden noch nicht alle bekannt. Andererseits müssen betreffend die Auswirkungen der verjüngten und reduzierten Bestandesstruktur im Speziellen der Übernahme von Aufgaben durch Miliz char-gierte Kaderpersonen erst zwei bis drei Jahre Erfahrungen gesammelt werden.
6.4.4.2 Ausbildungszentrum Gheid
Der Regierungsrat hat der Stadt Olten zugesichert im Ausbildungszentrum Gheid auch künf-tig die Zivilschutz- und Bevölkerungsschutzausbildung des Kantons durchzuführen. Dazu hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die Arbeits- bzw. Dienstorte von 5-7 Mitarbeiten-den auf den Standort Olten festgelegt. Im Ausbildungszentrum Gheid sollen deshalb die Ausbildungsräumlichkeiten erneuert und für die ständigen Arbeitsplätze neue Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Der Stadtrat hat dazu einen Projekt- und Finanzierungsvorschlag zu-handen des Regierungsgrates verabschiedet. Die Stadt Olten erwartet nun vom Regierungs-rat eine entsprechende Bestellung und die Zusicherung der Finanzierung sämtlicher daraus anfallender Kapitalfolgekosten gemäss Finanzierungsvorschlag für die gesamten effektiven Investitionen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung AZ Gheid. Mit einem Realisie-rungsbeginn wird frühestens im Herbst 2005 gerechnet.
Mit diesem Vorhaben muss die personelle Besetzung der Haus- und Betriebswartstelle im Ausbildungszentrum Gheid neu geregelt werden. Zum heutigen Zeitpunkt wird diese 100%-Stelle zeitweise nur zu 50% für das AZ Gheid eingesetzt, die anderen 50% werden mit Auf-gaben für die Regionale Zivilschutzorganisation sichergestellt. Eine definitive Besetzung der 100%-Stelle im Ausbildungszentrum Gheid ist, wenn betrieblich und personell machbar erst nach Vorliegen des definitiven Neuausrichtungsentscheides durch die behördlichen Instan-zen vorzunehmen.
6.5 Sozialdirektion
Die Sozialdirektion führte eine umfassende Reorganisation durch. Das Sozialversicherungsamt wurde überprüft. Als Folge der Überprüfung wurde das Amt aufgehoben. Die AHV-Zweigstelle wurde in die Administration des Sozialamtes eingegliedert.
Vor der Reorganisation budgetierte die Sozialdirektion 14.7 unbefristete Stellen und 3.6 bis 31.12.06 befristete Stellen. Nach der Reorganisation budgetierte die Sozialdirektion 14.7 unbefristete Stellen und 2.6 bis 31.12.06 befristete Stellen. Als Mutationsgewinn resultierten 100 nicht besetzte Stellenprozente in LK 6, 40 in LK 12 anstatt wie bisher in LK 15 und 60 in LK 10 anstatt wie bisher in LK 15 besetzte Stellenprozente.
Bei gleicher Fallbelastung wären so 100 Stellenprozente eingespart worden. Die Sozialdirek-tion ist jedoch mit einem jährlichen Fallzuwachs von durchschnittlich 10% sowohl im Vor-mundschafts- als auch im Sozialamt konfrontiert. Die eingesparten 100% müssen 2005 aller Voraussicht nach in den Wachstumsbereichen wieder besetzt werden.
Für weitere Angaben wird auf die strategische Ausrichtung der Sozialdirektion (Parlaments-sitzung vom 18. November 2004) verwiesen.
7. Besoldungen
Bis Ende der Legislaturperiode 2001-2005 befristete Funktionszulagen in den Verwaltungs-leitungen der Direktionen Bau I und Bau II fallen weg bzw. werden neu geregelt. Angesichts der im September 2004 eingeleiteten und voraussichtlich per 1. Januar 2007 wirksam wer-denden Besoldungsrevision und Arbeitsplatzbewertung erfolgt die Lohnanpassung für den Vorsitzenden der Verwaltungsleitung der neuen Baudirektion mittels einer bis Abschluss der Besoldungsrevision befristeten Funktionszulage. Sämtliche Löhne wie auch die erwähnte Funktionszulage werden im Rahmen der bevorstehenden Besoldungsrevision überprüft und allfällig angepasst. Mitarbeitende, deren Aufgabenbereich mit der Neustrukturierung redu-ziert wird, geniessen bis Abschluss der Besoldungsrevision Besitzstandgarantie, kommen aber nicht in den Genuss einer allfälligen (weiteren) Besitzstandwahrung ab Einsetzen des neuen Lohnsystems.
8. Teilrevision Geschäftsordnung des Stadtrates
Die Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten vom 10. Mai 2001 (SRO 122) wird wie folgt geändert:
Art. 17 lit. f lautet neu:
f) Kontrolle über die beschlossenen Kredite und Controlling
Art. 18 Abs. 4 lautet neu:
4 Die Mitglieder des Stadtrates haben im Einzelfall für dringliche Anordnungen eine Nach-tragskreditkompetenz bis zum Betrag von CHF 2'000.--. Der Stadtrat ist darüber nachträglich schriftlich zu orientieren.
Art. 22 lautet neu:
Art. 22 Interne Verrechnungen
Interne Verrechnungen sind für Funktionen mit Kostenrechnungen vorzunehmen.
Art. 25 Abs. 1 und 3 lauten neu:
1 Die Verwaltung ist in folgende Direktionen aufgegliedert (in Klammer Kurzbezeichnung):
a. Direktion Präsidium (Stadtpräsidium)
b. Direktion Öffentliche Sicherheit (Sicherheitsdirektion)
c. Direktion Soziales (Sozialdirektion)
d. Direktion Bau (Baudirektion)
e. Direktion Bildung und Sport (Schuldirektion)
f. Direktion Finanzen und Informatik (Finanzdirektion)
3 Die Direktion Präsidium bildet mit einer weiteren Direktion aus den Ziff. 1b bis 1f das Vollamt des Stadtpräsidenten bzw. der Stadtpräsidentin.
Art. 26 Abs. 2 lautet neu:
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Stadtentwicklung
b. Kulturwesen
c. Stadtkanzlei
d. Kommunikation
e. Personaldienst
f. Rechtsdienst
g. Umwelt
h. Öffentlicher Verkehr
i. Wirtschaft
Art. 27 Abs. 2 lautet neu:
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Polizei
b. Feuerwehr
c. Zivilschutz
d. Regionaler Führungsstab
e. Quartieramt
f. Einwohnerdienste
g. Koordination Grossanlässe
Art. 29 lautet neu:
Art. 29 Direktion Bau
1 Die Direktion Bau ist zuständig für das Hochbau- und Tiefbauwesen, den Werkhof, die Stadtplanung, die Liegenschaftenverwaltung und das Hauswartwesen.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Nutzungs- und Verkehrsplanung
b. Städtebau/Stadtgestaltung
c. Baurecht, Baubewilligungen
d. Bauten und Objekte
e. Strassenbau
f. Siedlungsentwässerung
g. Katasterbüro
h. Werkhof - Entsorgung
- Bau-, Unterhalt und Reinigung
- Gärtnerei/Friedhof
- Werkstatt/Magazin
i. Liegenschaftenverwaltung und Hauswartwesen
3 Der Direktion Bau sind folgende ständigen Kommissionen zugeordnet:
- Altstadtkommission
- Baukommission
- Kommission für Stadtentwicklung (Bereich Verkehrsplanung/Städtebau)
Art. 30 ist aufgehoben.
Art. 31 Abs. 2 lautet neu:
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Kommunale Schulen und Kindergärten
b. Heilpädagogisches Schulzentrum
c. Schulkoordination
d. ICT-Fachbereich Schule
e. Schulzahnpflege
f. Schulgesundheit (Schulärzte)
g. Schulsozialarbeit
h. Kinderkrippen und -horte
i. Sport und Freizeit
Kurzbegründung der Änderungen:
Art. 17f.
„...gestützt auf von der Finanzverwaltung erstellte Quartalsabschlüsse“ wird gestrichen, da Nachtragskredite vor der Vergebung und somit auch vor der Bezahlung beantragt werden müssen.
Art. 18, Abs. 4
Präzisierung durch Einfügen von „für dringliche Anordnungen“
Art. 22
Neue Formulierung
Art. 25, Abs. 1
Gliederung in sechs (statt bisher sieben) Direktionen
Art. 25, Abs. 3
Bestimmung der Kombination der Direktion Präsidium mit einer weiteren Direktion
Art. 26
Ergänzung mit dem Aufgabenbereich Umwelt, Streichung der Bereiche Einwohnerkontrolle, Inventuramt
Art. 27
Ergänzung mit Einwohnerdienste, Streichung Bestattungsamt
Art. 29 und 30
Zusammenfassung/ Neuformulierung
Art. 31
Ergänzung mit den Bereichen ICT-Fachbereich Schule, Schulgesundheit, Schulsozialarbeit
9. Fazit
Mit den vorgesehenen Massnahmen im Rahmen der Neustrukturierung kommt es ak-tuell zu Einsparungen von jährlich insgesamt Fr. 280'671.-. Auf der Zeitachse werden weitere Kostenreduktionen angestrebt. Insbesondere muss bei natürlichen Abgängen durch Pensionierungen oder Kündigungen überprüft werden, in welchem Umfang die bisher von den Austretenden wahrgenommenen Aufgaben intern und extern kosten-günstiger erledigt werden können.
Beschlussesantrag:
I.
1. Von der Gesamtübersicht Neustrukturierung Stadtverwaltung wird Kenntnis genom-men.
2. Der Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten vom 10. Mai 2001 wird zugestimmt. Diese Änderungen treten per 1. August 2005 in Kraft.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I.2. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.