Der Bericht „Kultur in Olten“ hat das Manko einer Anlaufstelle im Kulturbereich klar aufgezeigt. Nicht zuletzt um die im Kulturbericht aufgezeigten, teils dringenden Massnahmen umzusetzen, braucht es zusätzliche personelle Kapazitäten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament daher per 1. April 2005 die Schaffung einer Fachstelle für Kultur. Auf diese Weise soll beim Stadtpräsidium zudem Freiraum geschaffen werden für die an Bedeutung gewinnende Aufgabe der Stadtentwicklung, innerhalb derer auch der Bereich Kultur einen hohen Stellenwert einnimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Antrag für die Schaffung einer Fachstelle Kultur zur Genehmigung.
1. Ausgangslage
1.1 Bisherige Situation
Der Stadtrat von Olten erachtet die Erhaltung, Förderung und Vermittlung des kulturellen Schaffens in Stadt und Region in wesentlichem Masse als Auftrag und Aufgabe der öffentlichen Hand, wie er dies auch im Bericht „Kultur in Olten“ zu Handen des Parlaments betont hat. Im Rahmen der Stadtentwicklung wird ein starker Akzent auf die Kultur als wesentlichen Standortfaktor für die Attraktivität von Stadt und Region Olten sowie als Wirtschaftsfaktor gelegt.
Daneben stellt der Kulturbericht auch fest, dass die Zahl und die Ansprüche der Kulturorganisationen und Kulturschaffenden in der Stadt Olten, aber auch die sich wandelnden Bedürfnisse der städtischen Kulturinstitutionen in den letzten Jahren stetig gewachsen sind und ein koordiniertes Vorgehen in der städtischen Kulturpolitik unabdingbar ist. Die bestehenden kommunalen Strukturen sind indessen dieser Entwicklung beziehungsweise deren Steuerung nicht mehr gewachsen. Neben verbindlichen und überprüfbaren Aussagen zur Kulturpolitik, wie sie das Kulturförderungskonzept als Bestandteil des Kulturberichts formuliert, bedarf es auch der Schaffung einer organisatorischen Grundlage für deren Umsetzung.
Organisatorisch bestehen im Stadtpräsidium derzeit im Bereich Kultur Defizite: Die „Abteilungsleitungen“ im Bereich Kultur betreuen ausschliesslich ihre jeweiligen Fachbereiche (Museen, Stadtarchiv, Stadtbibliothek, bis Ende 2005 Stadttheater), und schon dafür stehen ihnen meist nicht genügend Ressourcen zur Verfügung. Daneben bestehen als Kommissionen die Kulturförderungskommission, die Museenkommission und bis Mitte 2005 die Theaterkommission. Koordinative Arbeiten übernehmen im Wesentlichen der Stadtpräsident, die Sekretärin des Stadtpräsidiums, die auch das Aktuariat der beiden erwähnten Kommissionen führt, und in vermehrtem Masse auch der Stadtschreiber. Alle drei können indessen nicht die erforderlichen Ressourcen für eine zufriedenstellende Situation aufbringen. Zudem ist das Knowhow stark aufgesplittet und von Einzelpersonen abhängig. Die Schaffung einer Kulturkonferenz, bestehend aus den Abteilungsleitungen der städtischen Kulturinstitutionen, und die Einführung eines Konservators I bzw. einer Konservatorin I im Museenbereich (wechselnder Vorsitz der Konservatoren) können über die bestehenden Mankos nicht hinwegtäuschen.
1.2. Auslösendes Element
Es sind im Wesentlichen drei Gründe, die das Stadtpräsidium bewogen haben, die Schaffung einer Fachstelle für Kultur im Kulturbericht zu postulieren:
- Erfahrungen aus Tagesgeschäft: Die erwähnten Erfahrungen weisen eindeutig nach, dass wesentliche Kapazitäten für die notwendige Betreuung des Kulturbereichs fehlen. Eine grosse Zahl der im Kulturbericht festgehaltenen Lücken (z.B. interne und externe Vernetzung, Koordination zwischen allen Beteiligten, Werbung für Kulturstandort, einheitlicher Veranstaltungskalender, Mitteleinsatz nach transparenten Kriterien, Abschluss von Leistungsvereinbarungen etc.) im Oltner Kulturangebot hängt mit dem Fehlen einer koordinierenden Instanz zusammen.
Hinzu kommt, dass die Fachstelle für Kultur mit der Bereitstellung von Managementinstrumenten und Hilfestellungen gegenüber den städtischen Institutionen und – falls die nötigen zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen – auch gegenüber externen Stellen als Kompetenzzentrum dienen kann.
- Umfrageergebnisse Kulturbericht: Die dem Kulturbericht zu Grunde liegende Umfrage hat den Bedarf ebenfalls klar nachgewiesen. 25% der Teilnehmenden an der Publikumsumfrage riefen nach der Schaffung einer Anlaufstelle für Kulturschaffende in der Person eines oder einer Kulturbeauftragten. Dass dies ein Bedürfnis darstellt, unterstreicht die Tatsache, dass auf die Frage, an wen man sich mit einem kulturellen Anliegen wenden würde, zehn verschiedene Institutionen und ein halbes Dutzend Einzelpersonen aus der Kulturszene genannt wurden und 11% gar zu Protokoll gaben, sie kennten keinen solchen Adressaten. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den Kulturschaffenden und den Kulturveranstaltenden, wo 28 respektive 19 Prozent eine Kulturstelle als kulturelle Aufgabe der Stadt bezeichneten.
Hinzu kommt, dass auch andere in der Umfrage als städtische Aufgaben definierte Anliegen wie vermehrte Koordination von Veranstaltungen, verbesserte Kommunikation oder verstärkte und transparente finanzielle Förderung ohne die Schaffung von zusätzlichen personellen Kapazitäten nicht umsetzbar sind und der Kulturbericht ohne diese zu einem Papiertiger zu verkommen droht.
- Neudefinition Stadtentwicklung: Mit Entscheid vom 29. März 2004 hat der Stadtrat für die Stadtentwicklung ab Mitte 2005 eine neue Struktur festgelegt, welche das Gemeindeparlament bereits an seiner Sitzung vom 25. September 2003 im Grundsatz befürwortet hatte. Dazu gehört unter anderem eine Fachstelle Stadtentwicklung mit dem Stadtschreiber als Leiter, der die benötigten Fachkräfte projektbezogen aus den städtischen Direktionen und bei Bedarf aus externen Gremien beruft. Wie schon in der Abstimmungsbotschaft Volksinitiative „5 Stadträte sind genug“/Teilrevision der Gemeindeordnung vom 30. November 2003 wurde dabei festgehalten, dass der Stadtschreiber, der auch im Informationswesen und im Bereich Internet eine Zusatzbelastung erfahren hat, in seinen bisherigen Aufgaben entlastet werden müsse: „Ebenfalls geplant ist, die personellen Kapazitäten und das Knowhow im Kulturbereich mit der Schaffung eines oder einer Kulturbeauftragten der Stadt Olten auszubauen“ (Zitat aus Abstimmungsbotschaft vom November 2003). Nur mit einer Entlastung können im Stadtpräsidium Kapazitäten für die immer wichtiger werdende Aufgabe der Stadtentwicklung frei werden.
1.3. Zielsetzungen
Analog zu den aufgezeigten Gründen für die Beantragung der Schaffung einer neuen Stelle bestehen im Wesentlichen vier Zielsetzungen:
- interne und externe Koordination im Bereich Kultur
- Ermöglichung der Umsetzung der im Kulturbericht aufgezeigten notwendigen Massnahmen
- Entlastung im Kulturbereich des Stadtschreibers, der Mitte 2005 zusätzlich die Aufgabe als Leiter Stadtentwicklung übernimmt.
- Zurverfügungstellen von Managementinstrumenten als Kompetenzzentrum für die städtischen Kulturinstitutionen, deren fachliche Autonomie gewährleistet bleibt , und allenfalls für Dritte.
1.4. Strategische Grundlage
Der Bedarf für die Schaffung einer Fachstelle für Kultur ist im Kulturbericht an das Gemeindeparlament klar aufgezeigt. Sie ist als geplante Massnahme mit aktivierender Zielsetzung und der Strategie „transparente und kompetente Organisationsstruktur bilden“ neben andern Vorhaben im Massnahmenplan des Kulturberichts enthalten.
1.5. Rechtliche Grundlage
In Art. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Olten werden die Förderung der Bildung der Menschen und das Ermöglichen von kulturellen und ideellen Bestrebungen als eine der durch die Stadt Olten wahrzunehmenden öffentlichen Aufgaben genannt.
Gestützt auf diese Bestimmung sowie auf den nachgewiesenen Bedarf hat sich der Stadtrat in seinem Regierungsprogramm 2001-2005 zum Ziel gesetzt, die vielfältigen kulturellen Aktivitäten privater und öffentlicher Veranstalter, die über die Grenzen der Stadt hinausstrahlen, in einem integralen und integrierenden Kulturkonzept abzubilden und mit dessen Hilfe weiterzuentwickeln. Als „Türöffner“ soll die öffentliche Hand das Angebot innerhalb der Region koordinieren und Voraussetzungen für eine vermehrte private Unterstützung ihres Kulturangebotes schaffen.
Die Neukonzeption des Bereiches Stadtentwicklung, welche die Entlastung des Stadtschreibers im Kulturbereich impliziert, ist wie erwähnt im Parlamentsbeschluss vom 25. September 2003 sowie im Stadtratsbeschluss vom 29. März 2004 enthalten.
2. Erwägungen
2.1 Vorgehen allgemein
Obenstehende Erkenntnisse zeigen deutlich den Bedarf nach Schaffung einer koordinierenden und unterstützenden Fachstelle für Kultur als interne wie auch externe Anlauf- und Koordinationsstelle. Hinzu kommt, dass der Stadtschreiber, der bisher wesentliche Funktionen in diesem Bereich übernommen hat, so etwa auch beim Verfassen des Kulturberichts, mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird. Die Autonomie der städtischen Kulturinstitutionen, welche derzeit dem Stadtschreiber unterstellt sind, bleibt im bisherigen Rahmen ebenso gewährleistet wie die Zuständigkeiten der bestehenden Kommissionen.
2.2 Referenzen ähnlicher Lösungsansätze
Eine Umfrage bei ähnlich gelagerten Städten (vergleichbare Bevölkerungszahl und Zentrumsfunktion) hat das folgende Bild ergeben:
Gemeinde(Einwohnerzahl) Funktionsbezeichnung Dotierung Bemerkungen
Aarau(15’285) Kulturstelle 95% Leitung 75% (Pensum wird derzeit von 60% aufgestockt), Sekretariat 20%
Baar(19’250) Kulturbeauftragter 40%
Baden(16’061) Fachstelle Kultur 50% Pensum wird überprüft, da Arbeit laut Stelleninhaber nicht innerhalb 50% zu erledigen.
Chur(31’418) Kulturfachstelle 85% Leitung 50%, Sekretariat 35%
Grenchen(15’966) Amt für Kultur 110% Leitung 60& (inkl. Geschäftsführung int. Triennale für Originaldruckgrafik), Sekretariat 40%, akad. Mitarbeiterin 10%
Thalwil(15’802) Kultursekretariat 40% Derzeit wird ein Kulturförderungskonzept erarbeitet, gemäss dem ein Kulturverantwortlicher angestellt wird.
Thun(40’096) Kulturabteilung 300% Leitung 90% (100% bewilligt; inkl. adm. Leitung Kunstmuseum und Bibliothek), Sekretariat 2x80%, Projekte 50%
Uster(28’177) Kulturbeauftragter und Leiter Geschäftsfeld Kultur 70% Kombination Abteilungsleitung und Kulturbeauftragter
Zug(22’804) Kulturbeauftragte/r 80% Bis 2000 60% mit 20% Sekretariat
2.3 Interne oder externe Lösung?
Mehrere der im Kulturbericht vorgesehenen Massnahmen sind auch von externen Personen und Instanzen realisierbar, so zum Beispiel die Einrichtung eines zentralen Vorverkaufs. Angesichts der aktiven Rolle, welche die Einwohnergemeinde im Kulturbereich spielen will , und da es zu den Hauptaufgaben gehört, die städtische Kulturpolitik umzusetzen, ist indessen eine interne Lösung der Fachstelle Kultur derzeit zwingend. Sollten sich in Zukunft andere Möglichkeiten ergeben, können auch alternative Lösungen geprüft werden. Nachdem im Rahmen der Kontakte innerhalb der Netzstadt Mittelland festgestellt wurde, dass in Zofingen derselbe Bedarf besteht, können zudem innerhalb der unter Ziff. 4.2. vorgesehenen Überprüfung innert Jahresfrist auch Möglichkeiten von Synergien in dieser Richtung geprüft werden.
Es gilt ferner festzuhalten, dass für diese Stelle eine bisher in der Stadtverwaltung nicht vorhandene neue Qualifikation erforderlich ist (vgl. Entwurf Stellenbeschreibung Leitung Fachstelle Kultur, Beilage 1) und diese Aufgabe nicht durch eine bestehende Amtsstelle bzw. Person übernommen werden kann. Die Stelle wird daher öffentlich ausgeschrieben.
2.4. Gewählte Lösung
Der Stadtrat beantragt aus obenstehenden Überlegungen dem Gemeindeparlament die Schaffung einer neuen (internen) Stelle eines Leiters oder einer Leiterin Fachstelle Kultur. Die Stelle soll mit einem Pensum von 50% dotiert werden. Dies erlaubt für die Aufgabe als interne und externe Ansprechstelle tägliche Präsenz. Diese Stellendotierung soll innert Jahresfrist überprüft werden.
Die Stelle wird auf Grund des Anforderungsprofils in Absprache mit dem Personaldienst in der Lohnklasse 17 angesiedelt, in der sich derzeit auch andere Personen (wie Architekt, Ingenieur) mit ähnlichen Qualifikationen (Fachhochschule) befinden. Diese Einstufung erfolgt vorbehältlich der Überprüfung im Rahmen der Besoldungsrevision.
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Einstufung in der Lohnklasse 17 (ev. tiefer bei fehlender Ausbildung im Bereich Kulturmanagement) bewirkt Jahreskosten von rund 67'000.- (inkl. 18% Sozialleistungen). Nachdem die Stelle auf 1. April 2005 besetzt werden soll, ist im Jahr 2005 mit Kosten in der Höhe von rund Fr. 50'000.- zu rechnen. Diese Ausgaben sind im Investitions- und Finanzplan 2005-2010 wie auch im Budget 2005 enthalten.
3.2 Mittelrückfluss
Mittelfristig ist mit positiven Effekten auf zwei Ebenen zu rechnen:
- Förderung und Profilierung der Kultur als Standortfaktor durch die Schaffung einer Anlaufstelle, Imagezuwachs für die „Kulturstadt“ Olten durch verstärkte Koordination
- Verbesserung der internen Organisation, Nutzung von Synergien zwischen den Kulturinstitutionen und den zuständigen Gremien
Was eine Kulturstelle als Anlauf- und Koordinationsstelle bewirken kann, lässt sich aus der beiliegenden Vorlage des Stadtrates von Zug an den Grossen Gemeinderat zur definitiven Einrichtung der Stabsstelle Kultur vom 20. August 2002 klar ablesen (Beilage 2).
4. Realisierung
4.1 Organisation/Zuständigkeiten
Für die Schaffung der neuen Stelle ist gemäss Art. 23 Gemeindeordnung das Gemeindeparlament zuständig (jährlich wiederkehrende Auswirkungen über Fr. 40'000.-). Die Einstufung der neuen Stelle obliegt gemäss Personalreglement 3 Abs. 3 und Personalverordnung Anhang 2 Art. 42ff. dem Stadtrat.
4.2 Controllingmassnahmen
Es ist vorgesehen, die Stellenbeschreibung und die Pensenhöhe innert Jahresfrist nach der Einsetzung zu überprüfen und dem Stadtrat sowie der GPK über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
5. Stellungnahmen
5.1 Personaldienst
Die Einstufung wurde mit der Leiterin Personaldienst besprochen und von dieser als richtig beurteilt.
5.2 Kulturförderungskommission
In ihrer Stellungnahme begrüsst die Kulturförderungskommission, dass der Kulturbereich personell stärker gewichtet werden soll, postuliert indessen eine klare Definition des Aufgabenbereichs und der Zuständigkeiten der geplanten Kulturstelle.
5.3 Museenkommission
Die Museenkommission hält fest, die in Aussicht gestellte Koordinationsstelle gehöre nicht in den Bereich Museen, sondern diene übergeordnet allen Kulturzweigen. Eine solche Stelle führe zudem nicht zu einer Entlastung der chronisch überlasteten Konservatoren. Sie betont ferner, die Autonomie der städtischen Kulturbetriebe dürfe durch die Kulturkoordinatorin respektive den Kulturkoordinator nicht beeinträchtigt werden.
5.4. Stadtentwicklungskommission
Die Stadtentwicklungskommission begrüsst die Einrichtung einer bzw. eines Kulturbeauftragten. Eine dringende Forderung sei aber ein überzeugendes und detailliertes Anforderungsprofil bzw. Pflichtenheft für die Kulturbeauftragte bzw. den Kulturbeauftragten. Zudem plädiert die Kommission vehement dafür, dass bei Nichterfüllung der in die Kulturstelle gesetzten Erwartungen diese Stelle entsprechend reduziert oder sogar wieder abgeschafft werde.
5.5. Kantonales Kuratorium für Kulturförderung
In seiner umfangreichen Stellungnahme zum Bericht „Kultur in Olten“ begrüsst das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung die geplante Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, die aber nicht primär den städtischen Kulturinstitutionen als Chef vorstehen müsse, sondern vielmehr eine Triagefunktion wahrnehme, indem sie Interessierte an die entsprechenden Personen und Institutionen weiterleite. Gleichzeitig würde sie als Schnittstelle dazu beitragen, das kulturelle Angebot zu koordinieren und zu kommunizieren. Das Kuratorium plädiert deshalb dafür, die künftige Fachstelle Kultur direkt und unmittelbar beim Stadtpräsidenten bzw. bei der Stadtpräsidentin anzusiedeln als Fachberatung und nicht als Abteilungsleitung. Schliesslich schlägt das Kuratorium vor, die Fachstelle Kultur einem Milizorgan (z.B. Kulturkommission) oder gar einem der Museumskonservatoren oder der Museumskonservatorin zu übertragen.
Fazit
Zu dieser wie auch zu ähnlichen im Rahmen der Vernehmlassung zum Bericht „Kultur in Olten“ abgegebenen Stellungnahmen gilt es festzuhalten, dass mit dem vorliegenden Antrag die Autonomie der städtischen Kulturinstitutionen im bisherigen Rahmen ebenso gewährleistet bleiben soll wie die Zuständigkeiten der bestehenden Kommissionen. Die Kultur bleibt weiterhin „Chefsache“ beim Stadtpräsidium, braucht aber – wie dies heute schon vom Stadtschreiber im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten intensiv wahrgenommen wird – eine ordnende, koordinierende Hand, nicht nur, aber insbesondere auch im finanziellen Bereich. Da der Stadtschreiber im Bereich Stadtentwicklung zusätzliche Aufgaben übernehmen soll, ist die Kapazität im Kulturbereich zu ersetzen. Der Vorschlag des Kuratoriums, für die anstehenden Aufgaben im kulturellen Bereich, zu denen insbesondere auch die Umsetzung des Berichts „Kultur in Olten“ gehört, ein Milizorgan einzusetzen, geht an den Realitäten der heutigen Zeit vorbei, wo sich immer weniger Personen finden lassen, welche als Milizionärin oder Milizionär öffentliche Aufgaben übernehmen, ohne höhere Kosten als bei einer internen Besetzung zu verursachen.
6. Beschlussesanträge
6.1 Der Schaffung der neuen Stelle Fachstelle Kultur (50%) per 1. April 2005 mit jährlichen Kostenfolgen von rund Fr. 67'000.- wird zugestimmt.
6.2 Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6.3 Ziff. 6.1 untersteht dem fakultativen Referendum