Am 25. März 2004 hat das Parlament angesichts des dringenden „Sanierungsbedarfs“ bei der Betriebsorganisation wie auch bei den Gebäulichkeiten des Stadttheaters
Olten einstimmig einer vorgeschlagenen Überführung der Theater Gastro AG in die Stadttheater Olten AG, Kultur und Tagungen, (inkl. Übernahme der gesamten Betriebsführung) sowie einem Projektierungskredit für die Sanierung der Gebäulichkeiten des Stadttheaters in der Höhe von Fr. 250'000.- zugestimmt. Die beiden Beschlüsse wurden in der Zwischenzeit von den Direktionen Stadtpräsidium, Bau I und Finanzen und Informatik weiterbearbeitet, so dass dem Parlament nun ein Bauprojekt sowie eine Aktienkapitalerhöhung zur Genehmigung vorgelegt werden können.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Antrag für die Renovation des Stadttheaters sowie eine Aktienkapitalerhöhung der Stadttheater Olten AG zur Genehmigung.
A. Renovation
1. Ausgangslage
Dass die Gebäulichkeiten von Stadttheater und Konzertsaal baulich saniert werden müssen und die Infrastruktur veraltet ist, war in der Parlamentssitzung vom 25. März 2004 unbestritten. Bereits im damaligen Bericht und Antrag des Stadtrates an das Gemeindeparlament wurde auf Grund einer eingehenden Analyse des Ist-Zustandes, der Evaluation verschiedenster Ideen und einer realistischen Einschätzung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses aber zugleich festgehalten, dass im heutigen Zeitpunkt nur die für einen zeitgemässen Betrieb des Tagungs- und Kulturzentrums zwingend erforderlichen Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen zu verantworten sind. Explizit heisst dies, dass mit möglichst kleinem Kostenaufwand ein möglichst grosser Nutzen insbesondere für die Besucherinnen und Besucher erzielt werden muss.
Im Bericht und Antrag wurde auch erwähnt, dass wir es mit einem würdigen Altbau zu tun haben, dessen Bausubstanz und Ambiance ein sorgfältiges und zurückhaltendes Vorgehen hinsichtlich Veränderungen und Eingriffe verlangen. Es ist somit unumgänglich, gewisse verantwortbare Kompromisse einzugehen.
Unter diesen Aspekten wurde das Renovations-Projekt Stadttheater erarbeitet.
2. Projekt
Die Renovation des Stadttheaters beinhaltet insbesondere die nachfolgende Punkte:
2.1 IV-Zugang zum Stadttheater (EG) und Einbau eines rollstuhlgängigen WC
Die örtlichen Verhältnisse lassen im Haupteingangsbereich des Stadttheaters keine Rollstuhlrampen mit Steigung < 6% zu. Ein beschränkt rollstuhlgängiger Zugang zum Erdgeschoss der Anlage kann jedoch mit architektonisch verträglichen Mitteln in Absprache mit Procap realisiert werden. Im Erdgeschoss bietet sich an bestehenden Räumlichkeiten einer der Kassenräume (rechts neben dem Eingang) als neues rollstuhlgängiges WC an. Mit den in den letzten Jahren zunehmend feststellbaren Vorverkäufen und dem Ticketverkauf via Internet kann in funktioneller Hinsicht auf einen Kassenraum verzichtet werden. Die Erreichbarkeit der neuen WC-Anlage ist sehr gut.
2.2 Gegenseitiger Schallschutz zwischen Konzertsaal, Theatersaal und Foyer
Der gegenseitige Schallschutz kann mit guten Werten erfüllt werden. Zusätzlich wird die Akustik des Foyers dank dem Deckeneinbau als lüftungsbedingte, zwingende bauliche Massnahme wesentlich verbessert. Der architektonische Ausdruck des Konzertsaals bleibt trotz der Schallschutzmassnahmen unverändert.
2.3 Sanierung der Bühnentechnik
Die Sanierung der Bühnentechnik kann aus Kostengründen nicht umfassend sein. Die vorgesehenen Verbesserungen betreffen insbesondere die Bühnenbeleuchtung, speziell die neue Z-Brücke im Theatersaal, die Motorisierung eines Teils der bisherigen Handkonterzüge sowie eine Ladebrücke unter dem Schnürboden. Die beiden letzteren Punkte dienen in hohem Masse auch der Arbeitssicherheit.
2.4 Erneuerung der Lüftung im Konzertsaal, Theatersaal und Foyer
Für die konkret vorgesehene Gebäudenutzung wäre eine Sanierung der Lüftungsanlage ohne Kälteerzeugung nahezu nutzlos. Letztere kann deshalb nicht als Option betrachtet werden, sondern muss als zwingende Massnahme im Rahmen einer Lüftungssanierung realisiert werden. Das Konzept der neuen Lüftung entspricht dem bisherigen. Wesentliche Verbesserungen werden insbesondere durch eine gezieltere und daher wirkungsvollere Zuluftverteilung erzielt. Dank der Konzeptbeibehaltung lassen sich die sichtbaren baulichen Massnahmen auf ein Minimum reduzieren. Dies gilt in hohem Masse für den architektonisch bedeutenden Konzertsaal. Die Lüftungsanlage wird zudem auf bisher nicht belüftete Räume ausgeweitet: auf die Foyers im EG und OG sowie auf die WC-Anlage im OG.
2.5 Neue Bestuhlung im Konzertsaal und im Theatersaal
Eine neue Möblierung stellt eine dringende Ersatzbeschaffung dar. Sie fördert darüber hinaus den innenarchitektonischen Ausdruck und trägt wesentlich zum Image der Institution Stadttheater bei. Sie vereinfacht zudem das Handling durch das Personal und wirkt tendenziell betriebskostensenkend. Die neue Möblierung umfasst Stühle Theatersaal EG, Stühle Theatersaal Balkon OG (fest), Stühle Konzertsaal und Tische für Bankette und Seminarbetrieb.
2.6 „Facelifting“ Theatersaal
Das "Facelifting" des Theatersaals ist als ein Unterhaltsnachholbedarf anzusehen. Es handelt sich aber nicht nur um eine „Pinselrenovation“: Zusammen mit weiteren Massnahmen im Zusammenhang mit der Lüftungssanierung (Klima, neue Möblierung, neue EG-Decke, neue Balkonpodeste, neue Bühnenbeleuchtung, Schallschutz) wird der Theatersaal in neuem Glanz erscheinen.
2.7 Kühlzelle/Speiselift
Der Einbau einer neuen Kühlzelle in unmittelbarer Nähe der Küche entspricht einem dringenden Bedürfnis des Betreibers. Hingegen wird der ebenfalls geprüfte Umbau des Speiseliftes insbesondere auch aus der Sicht des Gastropächters als nicht prioritär angesehen.
2.8 Sanitäre Einrichtungen
Eine Gesamtsanierung der WC-Anlagen würde den Kreditrahmen sprengen und kann allenfalls in späteren Jahren nachgeholt werden. Die notwendigen Reparaturarbeiten sind jedoch eingeplant. Die WC-Anlagen im Foyer OG hingegen werden vollständig saniert, dies als Folge der Lüftungs-Sanierung. Die beiden Künstlergarderoben erhalten je eine Dusche.
2.9 Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
Der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz wird mit dem vorliegenden Projekt grösstmögliche Beachtung geschenkt. Erwähnenswert ist an dieser Stelle sicher der Einbau einer Brandmeldeanlage. Ein grosser Teil der Sanierungen im Bereich der Bühnentechnik ist auch als Beitrag zu einer erhöhten Arbeitssicherheit anzusehen.
2.10 Sanierung Fassade Nord
Die Fassade des Stadttheaters erhält im Bereich der Froburgstrasse ein "Facelifting". Dies geschieht einerseits aus Substanzerhaltungsgründen, anderseits sollen damit die projektierten Renovationsmassnahmen optisch nach aussen dokumentiert werden.
3. Kostenvoranschlag
Die Kostenermittlung erfolgte mehrheitlich aufgrund von Unternehmer-Richtofferten.
Die Kosten für die Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen sind durch spezialisierte Ingenieure ermittelt worden.
Zusätzlich einbezogen werden müssen die Ausfallkosten während der rund dreimonatigen Bauarbeiten im Sommer 2005. Sie werden auf Fr. 21'000.00 beziffert. Zu berücksichtigen sind ferner Einmalauslagen für Mobiliar- und Informatikanschaffungen für die Geschäftsführung und Administration der neuen Stadttheater Olten AG in der Höhe von Fr. 40'000.00.
Beim nachfolgenden Kostenvoranschlag ist der bereits bewilligte Projektierungskredit im Betrag von Fr. 250'000.00 integriert.
· IV- Zugang zum Stadttheater (EG) und
Einbau eines rollstuhlgängigen WC Fr. 67’000.00
· Gegenseitiger Schallschutz zwischen Konzertsaal,
Theatersaal und Foyer Fr. 244'000.00
· Sanierung der Bühnentechnik Fr. 291'500.00
· Erneuerung der Lüftung im Konzertsaal,
Theatersaal und Foyer Fr. 1'404'000.00
· Neue Bestuhlung im Konzertsaal und
im Theatersaal Fr. 510’000.00
· “Facelifting” Theatersaal Fr. 239'500.00
· Kühlzelle Fr. 50’000.00
· Sanitäre Einrichtungen Fr. 105’500.00
· Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz Fr. 142’000.00
· Sanierung Fassade Nord Fr. 33’500.00
· Zwischentotal Fr. 3'087'000.00
· Honorare Fr. 400'000.00
· Baunebenkosten Fr. 32'500.00
· Reserven (ca. 3%) Fr. 131'500.00
· Total ohne Mwst. Fr. 3'651’000.00
· Mwst. 7.6% Fr. 279'000.00
· Total inkl. Mwst. Fr. 3'930'000.00
· Ausfallkosten während Bauarbeiten Fr. 21'000.00
· Einmalauslagen für Mobiliar- und
Informatikanschaffungen Fr. 40'000.00
· Bewilligter Projektierungskredit Fr. 250'000.00
· Brutto-Investition inkl. Mwst. Fr. 4'241'000.00
4. Zu bewilligender Kredit
Im Rahmen ihres 100jährigen Bestehens hat die Aare-Tessin AG (ATEL) der Sitzgemeinde Olten im Jahre 1994 das ehemalige Disteli-Haus an der Aarburgerstrasse zu einem stark reduzierten Preis von Fr. 500'000.00 angeboten und den Betrag für die Einrichtung des Konzertsaales als Konferenzzentrum geschenkt. Für Sofortmassnahmen (Verstärkeranlagen usw.) wurden bisher rund Fr. 200'000.00 verwendet, so dass noch ein Restkredit von ungefähr Fr. 300'000.00 vorhanden ist.
Kostenvoranschlag brutto Fr. 4'241'000.00
abzüglich Geschenk ATEL Fr. 300'000.00
Nettobelastung Stadt Olten (beschränktes Bruttoprinzip) Fr. 3'941'000.00
abzüglich bereits bewilligte Kredite Fr. 250'000.00
zu bewilligender Gesamtkredit z. L.
Konto-Nr. 314.503.04 Fr. 3'691'000.00
Im Investitions- und Finanzplan 2005-2010 sind für das Jahr 2005 Fr. 3,5 Mio. vorgesehen.
5. Fazit, Ausblick und Terminplanung
Der Stadtrat ist überzeugt, dass sich unter Berücksichtigung des vorgesehenen Kreditrahmens sämtliche ins Auge gefassten Umbauten und Sanierungen als sinnvolle Investitionen in die Zukunft erweisen werden. Insbesondere wird eine wesentliche Komfortsteigerung für die Besucherinnen und Besucher des Stadttheaters, sowohl von kulturellen Anlässen wie auch im Seminar- und Tagungsbereich, erreicht.
Mit den vorgesehenen Massnahmen ist keine bauliche und betriebliche Entwicklung verbaut: die Optionen bleiben offen. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Büro-, Sitzungs- und kleineren Tagungsräumen, weitere Investitionen im Bühnenbereich und für den Einbau eines Personenliftes.
Ausgeführt werden müssen die Bauarbeiten zwingend im Sommer 2005 (Ende Mai bis Anfang September) nach den Cabaret-Tagen, welche am Sonntag, 22. Mai 2005, enden.
B. Neuorganisation/Aktienkapitalerhöhung
1. Unternommene Schritte
Seit der Zustimmung des Parlaments zur Vereinigung des operativen Geschäfts in einer Hand haben der Verwaltungsrat und die Generalversammlung der Theater Gastro AG als Vorgängerfirma der künftigen Betreiberin des Stadttheaters Olten folgende Schritte unternommen bzw. initiiert:
- Umbenennung Theater Gastro AG in Stadttheater Olten AG, Kultur- und Tagungszentrum
- Aufstockung des Verwaltungsrates auf fünf Mitglieder mit den Zielsetzungen Integration von unternehmerischem und kulturellem Knowhow sowie regionale Abstützung. Er besteht neu aus Ernst Zingg (Präsident), Gabriele Plüss, Elmar Reize, Madeleine Schüpfer und Martin Straumann.
- Erarbeitung Businessplan der Stadttheater Olten AG (Beilage I)
- Abklärung Revisionsbedarf der Statuten der Theater Gastro AG vom 15. September 1999 (Beilage II)
Ferner hat das Stadtpräsidium einen Entwurf für eine Leistungsvereinbarung ausgearbeitet (Beilage III). Für dessen Erarbeitung wurden die Planrechnungen des externen Experten Marcel A. Müller – wie in der Parlamentsvorlage vom 25. März 2004 angekündigt – mit einem überarbeiteten Businessplan nochmals überprüft.
2. Aktienkapitalerhöhung zur Sicherung der Liquidität
2.1 Begründung
Bei den betrieblichen Zielsetzungen war in der Botschaft vom vergangenen März an das Gemeindeparlament betont worden, die Vereinigung des operativen Geschäfts in einer Hand unter Einbezug der heutigen Verwaltungsabteilung Theateradministration fördere die Schaffung einer einheitlichen Marke „Stadttheater Olten“ und erlaube es, den Betrieb als Ganzen einem einheitlichen Leistungsauftrag mit Globalbudget zu unterstellen. Es sei jedoch auf Grund der Kostenstruktur nicht primär damit zu rechnen, dass es durch die neue Struktur neben den Vorteilen einer operationellen Vereinfachung bzw. Verbesserung und eines Imagegewinns zu einem wesentlichen Spareffekt komme.
Die Betriebsbeiträge der Einwohnergemeinde Olten an die neue Gesellschaft – Stadttheater Olten AG – berechnen sich gemäss Businessplan auf rund zwei Millionen Franken (abzüglich Fr. 540'000.- Mietzins) für eine dreijährige Periode nach dem Neustart bzw. Umbau (vgl. dazu Seite 15 Businessplan). Mit diesem Gemeindebeitrag sind die klaren Zielvorgaben sowohl für den Kultur- als auch für den Tagungsbereich zu erfüllen. Die Planzahlen basieren wohl auf einem realistischen Szenario. Trotzdem sind Prognoseabweichungen nicht auszuschliessen. Ein Businessplan ist wie ein Finanzplan kein einmaliger Prozess und deshalb rollend zu überprüfen. Vor allem im Startjahr muss sich die neu ausgerichtete Gesellschaft in einem grossen Markt- und Konkurrenzumfeld bewähren können.
2.2 Aktienkapitalerhöhung
Um die unternehmerische Zukunft mit einer ausreichenden Liquidität abzusichern, ist eine Aktienkapitalerhöhung in zwei Schritten unerlässlich. Aufgrund der fachlichen Abklärungen beantragt der Verwaltungsrat der Theater Gastro AG die Variante ordentliche und genehmigte Aktienkapitalerhöhung auf 0,6 Mio. bzw. 0,8 Mio. Franken. Die genehmigte Aktienkapitalerhöhung muss längstens innert zwei Jahren durchgeführt werden. Dieser Zeitraum ist für die Aktiengesellschaft insofern sinnvoll, dass nach zwei Jahren die Entwicklung der Gesellschaft plan- und steuerbar ist und der Businessplan der tatsächlichen Entwicklung auch angepasst werden kann. Sollte das Kapital der ersten Stufe nicht ausreichen, so kann der Verwaltungsrat mit separatem Beschluss die zweite Phase jederzeit auslösen, andernfalls verfällt die genehmigte Aktienkapitalerhöhung.
Die vorgeschlagene Variante ist einer Defizitgarantie oder einer zu hohen AK-Erhöhung vorzuziehen, da sie besser plan- und steuerbar ist.
2.3 Aktienkapitalstruktur
Nach den umfangreichen Abklärungen in der speziell bestimmten Arbeitsgruppe für die Organisationsform hat die Einwohnergemeinde Olten die Mehrheit des Aktienkapitals zu zeichnen. Gemäss Art. 704 OR ist dafür ein Anteil von 66 2/3 notwendig (qualifizierte Mehrheit). Der Rest ist auf die übrigen Aktionäre, insbesondere Nachbargemeinden und Private aufzuteilen. Somit übernimmt die Einwohnergemeinde Olten vorerst die Garantie des geplanten neuen Aktienkapitals und reduziert dann sukzessive die Beteiligung auf die qualifizierte Mehrheit. Damit verbleibt die direkte Einflussnahme der Einwohnergemeinde auf den neuen Betrieb des Kultur- und Tagungszentrums weiterhin bestehen. Mit anderen Worten wird die vorgesehene Aktienkapitalerhöhung von der Einwohnergemeinde garantiert und treuhänderisch übernommen und dann sukzessive auf den Mehrheitsanteil reduziert.
2.4 Wiederkehrender finanzieller Aufwand
2.4.1 jährlicher Beitrag an die neue Betriebsgesellschaft
Die vom Experten ermittelten Betriebsbeiträge (vgl. dazu Seite 15 Businessplan) ergeben folgendes Bild für die nächsten 3 Betriebsjahre nach dem Umbau:
Jahr 2004 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Beitrag EGO Fr. 439’300 Fr. 712’026 Fr. 660’014 Fr. 595’547
Mietzins Fr. - Fr. 180’000 Fr. 180’000 Fr. 180’000
Nettobeitrag Fr. 439’300 Fr. 532’026 Fr. 480’014 Fr. 415’547
Mit einem neuzeitlichen Angebot für den Theater- und Tagungsbereich sollte demnach in einem günstigen Marktumfeld der jährliche Betriebsbeitrag der Einwohnergemeinde Olten ab dem dritten Jahr sogar netto gesenkt werden können.
2.4.2 Liegenschaftenunterhalt
Der Unterhalt der Liegenschaft inkl. Gebäudeversicherung dürfte sich nach dem Umbau im Rahmen des Businessplanes bzw. der Vorjahre bewegen.
2.4.3 Kapitalfolgekosten für die Neuinvestitionen
Bei einer Investition von rund 4 Mio. Franken resultieren jährliche Kapitalfolgekosten für Abschreibungen und Zinsen von rund Fr. 260'000.00 (Annahme 25 Jahre, 4,5 % Zins).
2.4.4 Weitere Kosten
Nicht eingerechnet sind die sog. Overhead- und anderen Gemeinkosten (Behörde und andere Verwaltungsleistungen). Diese sollen im bisherigen Rahmen auch weiterhin erbracht werden.
Die Ausfallkosten für die Phase der Renovationsarbeiten sind dem Investitionskredit (Baukredit) zu belasten.
3. Weiteres Vorgehen
3.1 Einführung neue Betriebsorganisation
Während die Statutenänderung der Stadttheater Olten AG im Nachgang an den Parlamentsentscheid zu dieser Vorlage verabschiedet werden und auf 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, hat der Stadtrat beschlossen, die definitive Einführung der neuen Betriebsorganisation um ein Jahr zu verschieben: Weil die bauliche Sanierung des Stadttheaters in den Monaten Juni bis August 2005 wie erwähnt für einen Unterbruch und Ertragseinbussen von rund Fr. 21’000.00 sorgen wird, was die Zielerreichung analog vorliegendem Businessplan von vornherein beinträchtigen würde, wird das Jahr 2005 als Übergangsjahr betrachtet. Das bedeutet, dass die bisherige Organisation ein weiteres Jahr in Kraft bleibt und der Start mit der neuen Betriebsorganisation (operatives Geschäft in einer Hand) neu für den 1. Januar 2006 vorgesehen wird. Diese Terminierung erlaubt es, den Parlamentsentscheid im November 2004 abzuwarten und die Installation der neuen Gremien (Geschäftsführung, Beirat, Buchhaltung) anschliessend überlegt, aber dennoch speditiv anzugehen respektive das Knowhow der bisherigen Beauftragten (Marketing, Theaterkommission) in der Übergangszeit gewinnbringend zu nutzen. Gleichzeitig wird verhindert, dass sich die Unsicherheiten einer Umstrukturierungs- und Umbauphase auf die „neue“ AG in ihrer Anfangsphase negativ auswirken können. Die neue Betriebsorganisation wird von der Stadt Olten als Mehrheitsaktionärin per 1. Januar 2006 mit einem Leistungsauftrag ausgestattet. Dieser wurde von der Direktion Stadtpräsidium erarbeitet und ist vom Stadtrat noch zu genehmigen.
3.2 Besetzung Management
Die in der Zuständigkeit der Stadttheater Olten AG liegende Besetzung des Managements muss nicht zeitgleich mit dem Start der neuen Betriebsorganisation erfolgen. Nachdem der Entscheid über die Sanierung, der für Interessentinnen und Interessenten entscheidend sein könnte, im November 2004 gefallen sein wird, ist sie vielmehr förderlich voranzutreiben: Bei einer frühzeitigen Besetzung mittels öffentlicher Ausschreibung kann durch die Zusammenarbeit der neuen Leitung mit der Theaterkommission bis Ende der laufenden Amtsperiode Mitte 2005 ein Knowhow-Transfer gesichert werden. Die neue Leitung kann bei einem rechtzeitigen Einbezug auch die Ausgestaltung des städtischen Kulturprogramms für die Saison 2006/2007 übernehmen.
3.3 Finanzielle Zuständigkeiten
Gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung unterstehen Ausgaben, deren finanzielle Tragweite im Falle einmaliger Auswirkung Fr. 4 Mio. übersteigen, dem obligatorischen Referendum. Der Investitionskredit für die Renovation unterliegt demnach nur dem fakultativen Referendum, da die Nettobelastung den Schwellenwert von Fr. 4 Mio. nicht erreicht.
Gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung unterstehen Beschlüsse, welche Auslagen, Verpflichtungen oder Einnahmereduktionen zur Folge haben, die einmalig vorkommend die Höhe von Fr. 600'000.00 nicht übersteigen, nicht der Urnenabstimmung, d.h. sie unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Die beantragte ordentliche resp. genehmigte Aktienkapitalerhöhung beträgt höchstens Fr. 600'000.00 und fällt somit in die Zuständigkeit des Gemeindeparlaments.
Obwohl der Investitionskredit und die Aktienkapitalerhöhung im gleichen Bericht und Antrag verabschiedet werden sollen, zielen sie in zwei verschiedene Richtungen. Die Aktienkapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der neuen Betriebsorganisation der neuen Stadttheater AG. Der Investitionskredit dient hingegen der baulichen Sanierung von Stadttheater und Konzertsaal. Die Aktienkapitalerhöhung wäre auch dann vorzunehmen, wenn die bauliche Sanierung gar nicht oder später in Angriff genommen worden wäre. Gemäss dem bekannten Grundsatz der Einheit der Materie wäre es nicht zulässig, die einzelnen Ausgabenkredite zu einem einzigen Kredit zusammenzufassen (Vermengungsverbot). Nur wenn die eine Ausgabe ohne die andere nicht denkbar wäre, müsste sich das bei der Kreditgenehmigung einzuschlagende Verfahren nach den Gesamtaufwendungen richten. Dies trifft im vorliegenden Fall nicht zu.
Im Ergebnis untersteht somit der Investitionskredit (Ziff. I.1 des Beschlussesantrags) dem fakultativen Referendum, die Aktienkapitalerhöhung (Ziff. I.2 des Beschlussesantrags) hingegen nicht.
3.4 Abschreibung Postulat Daniel Vögeli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Tagungs- und Theaterzentrum Olten (TZO)
Der Stadtrat beantragt, die vom Parlament als Postulat überwiesene Motion Daniel Vögeli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Tagungs- und Theaterzentrum Olten (TZO) als erfüllt abzuschreiben. Die vom Verfasser aufgeworfene Frage der künftigen Rechtsform wurde in einer Arbeitsgruppe, welche die Schaffung einer Aktiengesellschaft beantragte, unter Mitgliedschaft des Verfassers ausführlich erörtert und mit dem Parlamentbeschluss vom 25. März 2004 sowie mit der eingeleiteten Statutenrevision abschliessend behandelt.
Beschlussesantrag:
I.
1. Dem Investitionskredit in der Höhe von Fr. 3'691’000.00 für die Renovation des Stadttheaters wird zu Lasten Konto 314.503.04 der Investitionsrechnung zugestimmt.
2. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2004, Stand 107.6 Punkte (Basis 1998), gilt als mitbewilligt.
3. Der ordentlichen und genehmigten AK-Erhöhung von 0,2 Mio. auf 0,6 Mio. bzw. 0,8 Mio. Franken wird zugestimmt.
4. Das Postulat Daniel Vögeli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Tagungs- und Theaterzentrum Olten (TZO) wird als erfüllt abgeschrieben.
1. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I.1. dieses Beschlussesantrags unterliegt dem fakultativen Referendum.