Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Antäge:
0. Kurzfassung
Die Kunsteisbahngenossenschaft Kleinholz Olten (KEKO) ist Eigentümerin und Betreiberin der Kunsteisbahn im Kleinholz.
Viele Leistungen der KEKO sind in der Vergangenheit nicht zu Marktkonditionen erbracht worden und so ist es nie gelungen, einen ausreichenden Cashflow zu erzielen. Deshalb wurde zwangsläufig der Unterhalt der Anlage stark vernachlässigt. Aus Gründen der Betriebssicherheit und um eine Weiterführung des Betriebes zu gewährleisten drängen sich in den nächsten zwei Geschäftsjahren Unterhaltsarbeiten und Ersatzinvestitionen in der Grössenordnung von rund CHF 430’000 auf.
Aufgrund des Budgets 2004/05 ist ersichtlich, dass ohne Veränderung mit jährlichen operativen Verlusten von ca. CHF 100’000 zu rechnen ist. Berücksichtigt man die bestehenden Amortisationsverpflichtungen werden pro Geschäftsjahr an Liquidation rund CHF 150’000 verbraucht. Alleine durch den Austritt der Genossenschaftsgemeinden entfallen künftig CHF 48'867 an Betriebsbeiträgen.
Die KEKO verfügt weder über die Mittel, den sich abzeichnenden Jahresverlust zu verkraften, noch die anstehenden Ersatzinvestitionen zu finanzieren; das heisst, die Bücher müssten auf Liquidationswerte umgestellt werden, was zum heutigen Zeitpunkt zwangsläufig zu einer Überschuldung und damit zu einem Konkurs führen würde.
Die als Grundlage dienende Analyse von EMMENEGGER & BUGNON AG beinhaltet ein Paket von operativen Massnahmen und Empfehlungen, die darauf abzielen einen angemessenen Cashflow zu erwirtschaften. Es wird dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass die Leistungen künftig zu Marktkonditionen abgegolten werden. „Entscheidend für den Erfolg dieses Konzeptes ist, dass es mittels konsequenter und kompromissloser Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen gelingt genügend Erträge zu erzielen, um den laufenden Betrieb zu finanzieren, die Substanz der vorhandenen Anlagen zu erhalten und dem Schuldendienst ordnungsgemäss nachzukommen.“
Hier ist festzustellen, dass der KEKO-Kundschaft grösstenteils die finanziellen Mittel fehlen, um eine genügende Erhöhung der Erträge zu finanzieren. Will die EG der Stadt Olten den Konkurs der KEKO und einen damit verbundenen Imageverlust vermeiden, muss sie zumindest vorerst einen genügenden Ertrag sicherstellen.
Der Konkurs soll auch verhindert werden, damit in der begonnenen Saison Kunsteis zur Verfügung steht und ein reibungsloser Betrieb sichergestellt werden kann. Die Kunsteisbahn im Kleinholz stellt in der Region Olten eine der wenigen Wintersportmöglichkeiten überhaupt dar, und es steht in der weiteren Umgebung weder den Schulen noch den Eissportvereinen eine alternative Anlage zur Verfügung.
Im Weiteren sieht die Agglomerationsplanung vor, dass in Olten der Eissport konzentriert werden soll, während Aarau ein Schwergewicht im Fussball und Zofingen ein solches im Handball setzen soll.
Gleichzeitig steht jedoch für den Stadtrat fest, dass die EG der Stadt Olten auf keinen Fall die Verpflichtungen der KEKO einzig und vollumfänglich übernehmen wird. Hingegen stellt er dem Parlament Antrag auf ein Vorgehen in zwei Schritten:
· In einem ersten Schritt wird mit einem erhöhten Betriebsbeitrag der EGO der Be-trieb der KEKO sichergestellt unter der Bedingung, dass der Vorstand der KEKO den Beschluss fasst, auf die Bilanzdeponierung zu verzichten sowie die in der Analyse vom EMMENEGGER & BUGNON AG vorgeschlagenen Massnahmen in Absprache mit dem Stadtrat soweit als möglich umzusetzen. Gleichzeitig beschliesst der Vorstand, auf Verlangen der Stadt Olten hin das Anlagevermögen auf eine Auffanggesellschaft (AG) zum Verkehrswert oder zum Preise einer allfälligen höheren hypothe-karischen Belastung zu übertragen. Die grösseren Unterhaltsarbeiten und Ersatzinvestitionen werden durch die EGO vorfinanziert. Dieser Investitionsbeitrag, das bestehende Darlehen von CHF 300'000 sowie ein notwendiges Übergangsdarlehen zur Sicherstellung der Liquidität sind grundpfändlich sicher zu stellen.
· In einem zweiten Schritt wird eine Auffanggesellschaft (AG) gegründet, bei welcher die EG der Stadt Olten sowohl kapital- als auch stimmenmässig die Mehrheit hält. Die neue Trägerschaft übernimmt Anlagevermögen und den Betrieb von der KEKO,, welche somit ihren Zweck erfüllt hat und aufgelöst wird.
Die zu erwartenden Beiträge und Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Übergangsdarlehen zur Sicherstellung der Liquidität der KEKO CHF 170’000
Investitionsbeitrag / Darlehen an KEKO CHF 430’000
Einmalige Kosten (grundpfändlich sicher zu stellen) Total CHF 600’000
Der bisherige jährliche Betriebsbeitrag von CHF 200'000 muss erhöht werden und soll vorerst für die beiden Geschäftsjahre 2004/05 und 2005/06 von der EG der Stadt Olten garantiert werden. Diese Erhöhung begründet sich in einer zusätzlichen Subventionierung der Eisbenützung der Oltner Eissportvereine (ELCO, EHC 2000 Olten, EHCO AG Olten) der Oltner Schulen (gratis) der Oltner Einwohnerinnen und Einwohner und grundsätzlich des öffentlichen Eislaufs.
Wie bei den meisten Sport- und Kultureinrichtungen kann die Kunsteisbahn nicht kostendeckend betrieben werden, das heisst jede Eisbenützung ist subventioniert.
Zusätzliche Betriebsbeiträge für das Geschäftsjahr 2004/05 CHF 330’000
Zusätzliche Betriebsbeiträge für das Geschäftsjahr 2005/06 in der Annahme, dass gewisse Massnahmen umgesetzt wurden CHF 280’000
Die aufgezeigten Kosten fallen bei der EG der Stadt Olten in den folgenden Jahren an:
2004
Einmalige Ausgaben für die Übergangs- und Investitionsdarlehen CHF 600’000
50% des zusätzlichen Betriebsbeitrags für 2004/05 CHF 165’000
2005
50% des zusätzlichen Betriebsbeitrags für 2004/05 CHF 165’000
50% des zusätzlichen Betriebsbeitrags für 2005/06 CHF 140’000
2006
50% des zusätzlichen Betriebsbeitrags für 2005/06 CHF 140’000
1. Ausgangslage
Die 1961 gegründete KEKO bezweckt den Betrieb der Kunsteisbahn Kleinholz für die Schuljugend von Olten und Umgebung zur sportlichen Ertüchtigung und zur Ausübung eines gesunden, finanziell erschwinglichen Wintersportes.
Die Gesamtanlage ist im Besitze der KEKO und wurde im Baurecht, das am 31. Dezember 2014 endet, auf einem Grundstück der Einwohnergemeinde der Stadt Olten erstellt. Ein Unterbaurecht regelt die Beibehaltung der bestehenden Curlinghalle und Nebenanlagen.
Die wesentlichen jährlichen Aufwandpositionen betreffen Personal, Energie, Unterhalt und Schuldzinsen. Abschreibungen auf dem Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen bzw. nicht budgetiert. Deshalb sind die Gebühren für die Eisbenützung, die Eintritte, Mieten und insbesondere die Beiträge der Stadt und der Genossenschaftsgemeinden in der Vergangenheit zu tief angesetzt worden.
Mit andern Worten haben in der Vergangenheit alle von zu tiefen Preisen profitiert – nur die Anlage als solches hat unter den fehlenden Erträgen gelitten, musste doch der notwendige Gebäudeunterhalt vernachlässigt werden.
Es fehlen heute die Mittel, um die verbleibende Fremdverschuldung von rund CHF 1,8 Mio. nachhaltig zu reduzieren, anstehende Erneuerungen zu finanzieren und den Betrieb der Anlage in der angelaufenen Saison zu gewährleisten.
Finanziell erschwerend kommt hinzu, dass die Genossenschaftsgemeinden Dulliken, Starrkirch, Trimbach, Wangen b. Olten, Winznau und Wisen auf den 30. Juni 2004 ihren Austritt erklärt haben. Daraus resultiert ein zusätzlicher Ausfall an pauschalen Betriebsbeiträgen von CHF 48'867 pro Jahr, was die Zahlungsfähigkeit und den Betrieb der Kunsteisbahn zusätzlich in Frage stellt.
Gleichzeitig ist aber zu sagen, dass dieser Austritt auch als Chance gesehen werden kann. So wird zukünftig in einer Übergangsphase der Vorstand der KEKO durch ausschliesslich städtische Mitglieder oder der Stadt nahestehende Personen besetzt, was die Erarbeitung eines zukünftigen Betriebskonzepts erleichtern wird.
Es ist auch zu erwähnen, dass alle Genossenschaftsgemeinden gewillt sind die Beteilung an einer neuen Trägerschaft zu prüfen. Die Vorstellungen von einer solchen Trägerschaft kann in vier Punkten zusammengefasst werden:
· Rechtsform, bei welcher alle Gemeinden der Region mitmachen können, die Mehr-heit müsste jedoch bei der Stadt liegen
· Möglichst breite und solidarische Trägerschaft
· Leitungsgremium mit Vertrauenspersonen besetzt
· Organisation mit klarer Führung und sauberer Trennung zwischen Interessen der Gesellschafter und den verschiedenen Sportvereinen
Um eine Überschuldung der KEKO zu vermeiden schrieben die Genossenschaftsgemeinden und die EGO im Geschäftsjahre 2002/03 ihr Genossenschaftskapital von CHF 266'000 auf ein Minimum ab, gleichzeitig verzichteten alle Gemeinden (Ausnahme Winznau / nur zu 50%) auf eine Rückzahlung ihrer geleisteten Sanierungsbeiträge und zinslosen Darlehen in einer Gesamthöhe von rund CHF 3,1 Mio.
Diese Massnahmen verbesserten aber die Liquidität der Genossenschaft nicht.
Als weitere Massnahme wurde auf die Saison 2002/03 ein neues Gebührenreglement in Kraft gesetzt, welches insbesondere im Bereich der Eismieten deutlich höhere Verrechnungsansätze nach sich gezogen hat. Durch diese Einführung konnte die Situation der KEKO leicht verbessert werden, die Einführung kam aber zu spät um eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen.
Die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft würde eine Umstellung der Bücher auf Liquidationswerte nach sich ziehen. Die Umstellung dürfte zwangsläufig eine Überschuldung und damit einen Konkurs der Genossenschaft zur Folge haben.
Ein Konkurs führt unweigerlich zu einem Imageverlust bei Stadt und Region und würde den Betrieb der Anlage für längere Zeit unterbrechen, da keine alternative Anlagen mit genügend Kapazität in der weiteren Umgebung zur Verfügung steht, hätte dies die Auflösung der ortsansässigen Eissportvereinen zur Folge.
Zudem ist in der Agglomerationsplanung „Aarolfingen“ die Konzentration des Eissports in Olten vorgesehen – mit der auch nur vorübergehenden Schliessung der Anlage würde sich die Stadt Olten als unsicherer Partner erweisen.
Die EGO der Stadt Olten soll nicht vollumfänglich und einzig die heutigen Verpflichtungen der KEKO übernehmen. Deshalb ist vorliegende Botschaft erarbeitet worden, mit welcher der Betrieb der Kunsteisbahn während einer Übergangsphase garantiert werden soll und eine mögliche Zukunft der KEKO aufgezeigt wird.
Diese Zeit des Übergangs muss gezwungenermassen durch die EGO gestaltet und hauptsächlich durch sie finanziert werden.
Während der Übergangsphase soll das Personal bei der EGO angestellt bleiben (siehe Beilage 8 der Analyse EMMENEGGER & BUGNON AG).
Diese Zeit muss genutzt werden, um ein zukunftsorientiertes Betriebskonzept zu erarbeiten und gleichzeitig um eine neue Trägerschaft zu organisieren, die möglichst breit abgestützt ist und auf einer neuen Rechtsbasis aufbaut.
2. Erwägungen
Wir verweisen an dieser Stelle auf die detaillierten Ausführungen in der Analyse von EMMENEGGER & BUGNON AG unter Punkt 15 „Alternative Szenarien zur geplanten Weiterführung“, Seite 35 bis Seite 42.
Unter Berücksichtigung aller gemachten Überlegungen erscheint die Variante Punkt 15.4 „Modifizierte Nachlassvariante mit Liquidationsvergleich und Auffanggesellschaft“ als die sinnvollste und der Sache am meisten dienliche.
Aufgrund eines neuen Betriebskonzeptes werden die betriebsnotwendigen Aktiven und die hypothekarisch gesicherten Schulden der Genossenschaft auf eine Auffanggesellschaft übertragen. Eine Reduktion der Hypothekarschuld muss dabei angestrebt und erreicht werden. Die Rechtsform des neuen Gebildes wird die Aktiengesellschaft sein.
Das verbleibende Gebilde KEKO soll auf dem Weg des Liquidationsvergleichs eliminiert werden, um eine angemessene Dividende zu erreichen wird die Stadt Olten noch gewisse Mittel einwerfen müssen. Die Genossenschafter werden leer ausgehen und haben in der neuen Gesellschaft kein Stimmrecht mehr.
Die Stadt Olten soll zur Sicherung ihrer Interessen an der Anlage über eine Kapitalstruktur mit Stimmrechtsaktien die Mehrheit der Stimmrechte und auch des Kapitals der neuen Gesellschaft halten.
Das Organisieren der neuen Trägerschaft (Industrie, Banken, Kanton und die Gemeinden der Grossregion OGG und Aarolfingen) für die neue Gesellschaft braucht Zeit. Die Finanzierung der KEKO muss jedoch, um einen Konkurs zu vermeiden, möglichst rasch sichergestellt werden. Ausserdem muss ein Teil der Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten aus Gründen der Betriebssicherheit sofort ausgeführt werden.
Aus diesen Gründen ist ein Vorgehen in zwei Schritten angezeigt:
In einem ersten Schritt sollen der Betrieb der KEKO sowie die notwendigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten durch zusätzliche Betriebsbeiträge und Darlehen sichergestellt werden. Bei einer Finanzierung durch die Stadt Olten sind alle bereits bestehenden Darlehen aber auch alle neuen Darlehen grundpfändlich sicher zu stellen.
Zukünftige Darlehen und zusätzlich Betriebsbeiträge werden von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig gemacht:
· Der Vorstand der KEKO fasst den Beschluss, auf eine Deponierung der Bilanz zu verzichten und statt dessen die in der Analyse EMMENEGGER & BUGNON AG vorgeschlagenen Massnahmen in Absprache mit dem Stadtrat soweit möglich umzusetzen. Insbesondere sind bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2003/04 die Abschreibungen möglichst hoch anzusetzen und zu verbuchen. Das verbleibende buchmässige Eigenkapital von rund CHF 590'000 soll bis auf einen Betrag von CHF 10'000 aufgebraucht werden. (Mit diesem Vorgehen kann in Übereinstimmung mit den Statuten verhindert werden, dass Anteilscheine, die gekündigt werden, zum Nominalwert abzugelten sind.)
· Der Vorstand der KEKO fasst den Beschluss, auf Verlangen der Stadt hin das An-lagevermögen auf eine Auffanggesellschaft zum Verkehrswert, oder zum Preise einer allfällig höheren hypothekarischen Belastung zu übertragen.
In einem zweiten Schritt wird spätestens auf Frühjahr 2006 die Auffanggesellschaft gegründet, welche das Anlagevermögen zu einem Preis, der leicht über den bestehenden Hypothekarschulden und den grundpfändlich sichergestellten Darlehen liegt, von der KEKO erwirbt.
Die neugebildete Aktiengesellschaft garantiert die lückenlose Betriebsbereitschaft der Kunsteisbahn Kleinholz. Die Gesellschaft muss von möglichst vielen Gemeinden der Region Olten – Gösgen – Gäu, aber auch der Grossregion Aarolfingen getragen werden.
Die öffentliche Hand schliesst mit der Aktiengesellschaft einen Leistungsauftrag ab, in dem die Leistungen der Gesellschaft im Bereiche des öffentlichen Eislaufes und der Nutzung durch Eissportvereine klar definiert werden. Gleichzeitig sind die Entschädigungen, die durch die öffentliche Hand an die Gesellschaft zu leisten sind, festzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Olten immer folgend Beiträge entrichtet:
Freiwilliger Schulsport CHF 40’000
Betriebsbeitrag CHF 70’000
Defizitgarantie CHF 30’000
Eisbenützung EHCO CHF 13’500
Eisbenützung EHCO/Junioren CHF 46’500
Total CHF 200’000
(Direktbeitrag an SC Altstadt CHF 5’000)
Diese Beiträge wurden jedes Jahr ausbezahlt, in der Regel erfolgte durch die KEKO ein Vorbezug, da es mit der Liquidität der Genossenschaft nicht immer zum Besten stand.
Es erfolgten regelmässig zusätzliche Zahlungen durch die EGO. So hat die Stadt Olten zum Beispiel ihre Sanierungsbeiträge an die Stehrampe und Kälteanlage in der Höhe von über CHF 2,3 Mio. vollständig erlassen.
Ein weiteres Beispiel: Im Geschäftsjahr 2003/04 hat die EGO einen Überbrückungskredit in der Höhe von CHF 100’000 erlassen.
Es ist festzustellen, dass die Stadt Olten verschiedenste Arbeiten des städtischen Werkhofs aber auch administrative Leistungen und die Funktion „Geschäftsführung“ nicht oder nur teilweise an die KEKO verrechnet hat.
Mit andern Worten hat die EGO schon von je her höhere Beiträge an die KEKO geleistet, als sie transparent ausgewiesen hat.
Es ist nun zwingend notwendig, dass alle Leistungen der Stadt an die KEKO transparent gemacht werden. Diese konsequente Anwendung führt dazu, dass der Aufwand bei der KEKO ab Budget 2004/05 klar ansteigt aber auch die Beiträge der Stadt steigen dadurch an (siehe auch Beilage).
Die Analyse von EMMENEGGER & BUGNON AG zeigt klar auf, dass die Leistungen der KEKO bis heute nicht nach Marktkonditionen verrechnet wurden. Die Massnahmen, die in der Analyse vorgeschlagen werden, sollen dies korrigieren.
Da die KEKO – Kundschaft grösstenteils nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, da durch den Austritt der Genossenschaftsgemeinden weitere fast CHF 50’000 jährlich nicht mehr eingehen und der öffentliche Eislauf auch weiterhin subventioniert werden soll, ist es unerlässlich, dass die Stadt Olten ihre Betriebsbeiträge erhöht.
Die Einführung des neuen Gebührenreglements auf die Saison 2002/03 durch die KEKO führte dazu, dass die Stadt Olten für die Eisbenützung durch die Eissportvereine zusätzlich einen Beitrag von CHF 154’315,60 an die Genossenschaft bezahlte.
Wie die Zustandsanalyse (Anhang 9.1 der Analyse E & B) klar ausweist, sind grössere Un-terhaltsarbeiten und Ersatzinvestitionen dringend notwendig. Es erscheint sinnvoll, dass die EGO diese Investitionen über ein Darlehen, das grundpfändlich sicher gestellt wird, vorfinanziert. Da geplant ist, dass eine Auffanggesellschaft im Sommer 2006 das Anlagevermögen der Genossenschaft übernimmt, sollen die anstehenden Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten der Geschäftsjahre 2004/05 sowie 2005/06 ausgeführt werden.
Die Rechnung 2003/04 weißt einen operativen Verlust von rund CHF 140’000 aus, ohne dass die Amortisation der Hypothekarschuld berücksichtigt ist.
Es ist dringend notwendig der KEKO ein Übergangsdarlehen, das grundpfändlich sicher gestellt wird, zu gewähren.
Bei einer Finanzierung durch die EG der Stadt Olten ist Bedingung, dass das bestehende Darlehen über CHF 300’000 grundpfändlich sichergestellt wird, und dass alle neugewährten Darlehen grundpfändlich sicher zu stellen sind.
3.1 Gewährung eines Investitions- und Übergangsdarlehen
Unter Punkt 9.5 der Analyse E & B werden die zu erwartenden grösseren Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten sowie Ersatzinvestitionen wie folgt zusammengefasst.
(Siehe auch Anhang der Analyse 9.1 ff)
Geschäftsjahr 2004/05 2005/06
Kälteanlage / jährlich anfallend 30’000 30’000
Gebäude und Umgebung 200’000 75’000
Technische Installationen 95’000 0
Total 325’000 105’000
Die EG der Stadt Olten gewährt der KEKO ein Darlehen in der Höhe von CHF 430'000, das grundpfändlich sicher zu stellen ist.
Als weitere Bedingung muss das bestehende Darlehen über CHF 300'000 grundpfändlich sichergestellt werden.
Der beigelegte Vergleich der Jahresrechnung der KEKO für die Saison 2003/04 mit dem Forecast 2003/04 von Emmenegger & Bugnon zeigt eine wesentliche Differenz auf.
Die Rechnung der KEKO weisst ein Defizit von CHF 139'345,95 aus. Dieses negative operative Ergebnis ist darauf zurück zu führen, dass die Stadt Olten die Differenz aus der Eismiete von ELCO und EHCO noch nicht ausgeglichen hat.
Der Stadtrat schlägt dem Parlament vor, der KEKO ein Übergangsdarlehen in der Höhe von CHF 170'000 zu gewähren um das Defizit und die Amortisation der bestehenden Darlehen decken zu können.
Dieses Darlehen wird ebenfalls grundpfändlich sichergestellt. Ohne dieses Darlehen würde die KEKO die Zahlungsfähigkeit verlieren.
Im Investitions- und Finanzplan 2005–2010 der Stadt Olten sind zur Sanierung der Kunsteisbahn in Jahren 2005–2008 Investitionen in der Höhe von CHF 500'000 vorgesehen.
3.2 Wiederkehrende Beiträge
Das Budget der KEKO für die Saison 2004/05 und die Planerfolgsrechnungen (siehe Beilage 13 der Analyse EMMENEGGER & BUGNON AG) zeigen klar auf, dass ohne weitere Massnahmen weiterhin massive Defizite resultieren werden.
Gemäss 1. Budgetentwurf der KEKO (beigelegt) muss der Ertrag um rund CHF 330'000 gesteigert werden, damit die Jahresrechnung ausgeglichen ausfällt und die notwendigen Amortisationen vorgenommen werden können.
Für das Geschäftsjahr 2005/2006 muss die KEKO zwingend wenigstens zum Teil die aufgezeigten Massnahmen umsetzen und somit höhere Einnahmen generieren.
Wir gehen davon aus, dass es dem Vorstand der KEKO gelingt, Mehreinnahmen in einer Höhe von CHF 50'000 zu erreichen. Das bedeutet, dass in diesem Geschäftsjahr rund CHF 280'000 zu wenig Ertrag erzielt wird, um allen Forderungen nachkommen zu können.
Diese Aussagen beruhen auf der Erkenntnis, dass die ortsansässigen Eissportvereine nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine Erhöhung der Benützungsgebühr für das Eis bezahlen zu können.
Neben dem bisherigen Jahresbeitrag der Stadt Olten an die KEKO von CHF 200'000 sind folgende zusätzlichen Betriebsbeiträge nötig:
Geschäftsjahr 2004/05 CHF 330’000
Geschäftsjahr 2005/06 CHF 280’000
Dem Parlament werden aufgrund der gemachten Darlegungen folgende Kreditbegehren unterbreitet:
2004
50% des Beitrages 2004/05 CHF 165'000 (Nachtragskredit)
2005
50% je der Beiträge 2004/05 und 2005/06 CHF 305'000 (mit Budget 2005)
2006
50% des Beitrages 2005/06 CHF 140'000 (mit Budget 2006)
Es handelt sich hierbei um zusätzliche Betriebsbeiträge, der bisherige jährliche Betriebsbeitrag von CHF 200'000 wird weder gestrichen noch gekürzt.
4. Vereinbarungen
Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten schliesst mit der Kunsteisbahngenossenschaft Kleinholz Olten eine Vereinbarung ab in der sich der Vorstand der KEKO verpflichtet:
- Auf die Bilanzdeponierung zu verzichten
- Die in der Analyse von EMMENEGGER & BUGNON AG vorgeschlagenen Massnah-men in Absprache mit dem Stadtrat soweit als möglich umzusetzen (siehe Beilage 15 der Analyse)
- Insbesondere sind bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2003/04 die Abschreibungen möglichst hoch anzusetzen und zu verbuchen.
- Auf Verlangen der Stadt hin das Anlagevermögen auf eine Auffanggesellschaft zum Verkehrswert, oder zum Preise einer allfällig höheren hypothekarischen Belastung zu übertragen. (Es ist ein notariell verurkundeter Optionsvertrag abzuschliessen)
- Bei der Preisanpassung öffentlicher Eislauf ist darauf zu achten, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Olten weniger bezahlen müssen als Auswärtige.
Die Vereinbarung soll rückwirkend auf den 23. September 2004 in Kraft treten und mit der Übernahme des Anlagevermögens durch die Auffanggesellschaft spätestens aber per 30. Juni 2006 enden.
Die Vereinbarungen und neuen Verträge der KEKO mit dem Curling-Club Olten, dem EHCO 2000, der EHCO AG und dem ELCO sollen die gleiche Laufzeit aufweisen.
5. Visionäres
In der Agglomerationsplanung Aarolfingen nimmt die Sportstättenplanung eine wichtige Stellung ein. In der Stadt Olten soll der Eissport konzentriert werden, die Stadt Aarau hat bereits entschieden, dass sie ihre Eishalle nicht mehr sanieren wird.
Für ein zukunftorientiertes Planen ist es immens wichtig, dass die Stadt Olten (Stadtentwicklung) rasch entscheidet, wo sie ihre Sportstätten grundsätzlich platzieren will.
Sollte die Stadt zum Schluss kommen, dass Sportanlagen zukünftig nicht mehr im Kleinholz erstellt und betrieben werden sollen, sondern in Olten Süd-West angesiedelt werden sollen, wäre der Neubau einer neuen Kunsteisbahn sicher eines der ersten Projekte.
Die Projektierung einer solchen Sportanlage würde CHF 250'000 bis CHF 300'000 Kosten auslösen. Es wäre ein wichtiges Zeichen einer ernstgemeinten solidarischen Zukunft, wenn die Städte Aarau, Olten und Zofingen diese Projektierungskosten gemeinsam finanzieren würden und somit ihren gemeinsamen Willen den Eissport in Olten zu konzentrieren, manifestierten.
Selbst wenn die Stadt Olten und Agglomeration Aarolfingen den Neubau einer Eissportanlage ernsthaft ins Auge fassen und auch rasch realisieren wollen, werden wir wohl mit der bestehenden Anlage Kleinholz noch etwa bis 2010 leben müssen.
Es ist also keine Frage, dass wir ein Minimum an Investitionen in die Kunsteisbahn Kleinholz leisten müssen und dabei sogar von Investitionen in die Zukunft und in die Attraktivität der Region sprechen können.
Beschlussesanträge:
I.
1. Das Parlament stimmt der Gewährung eines Investitionsdarlehens in Höhe von CHF 430'000 an die KEKO zu. Dieses Darlehen muss grundpfändlich sichergestellt sein. Bedingung ist, dass das bereits gewährte Darlehen von CHF 300'000 ebenfalls grundpfändlich sichergestellt wird.
2. Das Parlament stimmt der Gewährung eines Übergangsdarlehens in Höhe von CHF 170'000 an die KEKO zu. Dieses Darlehen muss grundpfändlich sichergestellt sein.
3. Das Parlament genehmigt einen zusätzlichen Betriebsbeitrag an die KEKO als Nachtragskredit zu Gunsten des Kontos 340.364.02 in Höhe von CHF 165'000.
4. Das Parlament genehmigt einen zusätzlichen Betriebsbeitrag an die KEKO zuhanden des Budgets 2005, zu Gunsten Konto 340.364.02 in Höhe von CHF 305'000.
5. Das Parlament genehmigt einen zusätzlichen Betriebsbeitrag an die KEKO zuhanden des Budgets 2006, zu Gunsten Konto 340.364.02 in Höhe von CHF 140'000.
6. Das Parlament garantiert die ordentlichen Betriebsbeiträge (jährlich CHF 200'000) an die KEKO zuhanden der Budgets 2005 und 2006.
7. Das Parlament beauftragt den Stadtrat ihm auf Anfang des Jahres 2006 einen Bericht und Antrag zur Gründung einer Auffanggesellschaft vorzulegen.
8. Das Parlament beauftragt den Stadtrat bis spätestens Dezember 2004 der GPK die Vereinbarung mit der KEKO gem. Pt. 4 dieses Berichtes zur Kenntnis zu bringen.
II.
Ziff. I./ 1 bis 5 dieses Beschlussantrages unterstehen dem fakultativen Referendum.