Am 26. Juni 2003 hat Rolf Sommer im Gemeindeparlament eine Interpellation eingereicht mit folgendem Wortlaut:
„Im Oltner Tagblatt vom 18. Juni 2003 „Baupläne fürs Haus zur Heimat“ kann gelesen werden, dass die angesprochenen Gemeinden für eine finanzielle Unterstützung der baulichen Sanierung und Erweiterung taube Ohren haben.
Das kantonale „Alters- und Pflegeheimgesetz“ vom 2. Dezember 1990 besagt aber:
Art. 1 Grundsätze
1 Das Errichten und der Betrieb von Heimen ist Aufgabe der Einwohnergemeinden.
Die fünf öffentlichen Alters- und Pflegeheime (Stadtpark, St. Martin, Weingarten, Ruttigen und Haus zur Heimat) auf dem Gemeindegebiet der Stadt Olten nehmen eine sehr wichtige und noch zunehmende Aufgabe wahr. Sie haben unterschiedliche Eigentümer, Trägerorganisationen und Finanzierungen.
Eine Altersheimplanung auf dem Stadtgebiet ist sehr wichtig, denn die alten und pflegebedürftigen Leute sind ein Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie haben ihre Aufgaben und Pflichten für uns jüngeren erfüllt, darum dürfen sie nicht vergessen gehen.
Fragen:
- Wer sind die Eigentümer und Trägerorganisationen der verschiedenen Altersheimen?
- Mit welchen finanziellen Beiträgen an die Baukosten (Neubau, Sanierungen, Umbauten,
etc.) wurde jedes der Altersheime seit Baubeginn bis heute von der Stadt unterstützt?
3. Welche Altersheime unterstützt oder leistet die Stadt Olten einen jährlichen
Betriebsbeitrag und wieviel?
4. Wieviele Alters- und Pflegeheimplätze, Alterswohnungen, etc. (Detaillierung auf jedes
einzelne Altersheim) sind vorhanden?
5. Wie hoch sind jeweils die einzelnen Tarife der Grundtaxe Mehrbettzimmer, 2-Zimmer-
Wohnung und Einzelzimmer für den Pflegeempfänger?
6. Findet unter den Altersheimen und der Stadt Olten eine Koordination statt?
7. Hat die Stadt Olten eine Altersheimplanung?
8. Wie interpretiert die Stadt Olten ihre Rechte und Pflichten nach dem Altersheimgesetz?“
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Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Interpellant spricht mit dem Thema Altersheime einen wichtigen und aktuellen Bereich des öffentlichen Lebens an. Aufgrund der Komplexität gestaltete sich die Beantwortung der Fragen schwierig und aufwändig.
Einleitung
Aufgrund der Fortschritte in den Bereichen Medizin, Hygiene und Ernährung hat die Lebenserwartung der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung, in den letzten hundert Jahren stetig zugenommen. Im Jahre 2001 lag sie bei den Frauen im Mittel bei 82,8 Jahren bei den Männern bei 77,2 Jahren. Damit nimmt auch der Alters- und Pflegebereich eine immer wichtigere Rolle im gesellschaftlichen Bereich ein. Grundsätzlich ist aber anzumerken das
die pflegebedürftigen Personen, so lange als möglich in ihrem angestammten sozialen Umfeld, also in ihrer bisherigen Wohnung oder in ihrem Haus aufhalten wollen und dies, dank der Spitex, auch können. Dabei stellt sich auch die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, die Spitexdienstleistungen auszubauen.
Beantwortung der Interpellation
- Wer sind die Eigentümer und Trägerorganisationen der verschiedenen Altersheime?
Brüggli (Dulliken): Genossenschaft, 4 Gemeinden (und Private/Institutionen)
Haus zur Heimat: Verein
Ruttigen: Genossenschaft, 62 Gemeinden (und Private/Institutionen)
Stadtpark: Genossenschaft, 5 Gemeinden (und Private/Institutionen)
St. Martin: Stiftung
Weingarten: Bürgergemeinde
2. Mit welchen finanziellen Beiträgen an die Baukosten (Neubau, Sanierungen, Umbauten, etc.) wurde jedes der Altersheime seit Baubeginn bis heute von der Stadt unterstützt?
Die Aufstellung ist nicht vollständig, über Beiträge welche vor 1973 ausgerichtet wurden, sind keine Unterlagen vorhanden. Es wurden nicht alle Heime seit Baubeginn von der Stadt unterstützt. Teilweise erhielten die Trägerschaften Darlehen. Die Planungs- und Finanzierungsvorgaben der einzelnen Betriebe sind nicht einheitlich und haben unterschiedliche Entstehungsgeschichten von der Gründung bis zur heutigen Betriebs- und Kundenphilosophie.
Brüggli Dulliken
- Beitrag Neubau Fr. 515`495.—
1973 Beitrag Fr. 100`000.—
1981 Kapitalkostenbeitrag Fr. 92`000.—
1992 Restfinanzierung Baukostenbeitrag Fr. 106`150.—
Total Fr. 813`645.—
St. Martin
1974 Baukostenbeitrag Fr. 709`500.—
1989 Erweiterungsbau Fr. 165`000.—
2000 Gebäudesanierung Fr. 200`000.—
Total Fr.1`074`500.—
2000 zusätzliches Darlehen 10 Jahre, 3%, Fr. 500`000.—, bis Ende 2003 auf Fr. 350`000.— amortisiert.
Ruttigen
1986 Ausbau Fr. 112`230.—
1987 Ausbau Fr. 112`230.—
Total Fr. 224`460.—
Weingarten
1975 Erweiterungsbau Fr. 196`000.—
1976 Erweiterungsbau Fr. 394`000.—
Haus zur Heimat
- Baukostenbeitrag Fr. 392`000.—
1993 Um- und Erweiterungsbau Fr. 350`000.—
Total Fr. 742`000.—
Stadtpark
1973 – 1979 Anteilschein Fr. 542`000.—
1973 – 1979 Baukostenbeitrag Fr. 1`628`861.—
1984 Erweiterungsbau Fr. 274`520.—
Total Fr. 2`445`381.—
3. Welche Altersheime unterstützt oder leistet die Stadt Olten einen jährlichen Betriebsbeitrag und wie viel?
Die Vollzugsverordnung zum Alters- und Pflegeheimgesetz (VO APHG) wurde am 23.09.2002 total revidiert. Mit dieser Revision erfolgte eine Anpassung an die geänderten Bestimmungen des Alters- und Pflegheimgesetzes (APHG) (Aufhebung der Baukostenbeiträge). Aufgrund der kantonalen Gesetzgebung sind verpflichtende Baukostenbeiträge der öffentlichen Hand an die Heime aufgehoben. Die Stadt richtete bereits in der Vergangenheit keine Betriebsbeiträge mehr aus. In den Verwaltungsberichten und Budgets sind lediglich Fr. 34'200.-- (Konto 570.361.05) für Baukostenbeiträge gemäss altem APHG aufgeführt, diese sind aber per 31.12.2002 definitiv ausgelaufen.
4. Wie viele Alters- und Pflegeheimplätze, Alterswohnungen, etc. (Detaillierung auf jedes einzelne Altersheim) sind vorhanden?
Altersheimplätze/Pflegeheimplätze/Total*
Brüggli 42 29 71
Haus zur Heimat 52 15 67
Ruttigen 29 37 66
Stadtpark 38 46 84
St. Martin 56 14 70
Weingarten 69 11 80
Total 286 152 438
* gemäss GSA (Gemeinschaft Solothurner Alters- und Pflegeheime)
Die Einwohnergemeinde Olten führt keine Statistik über die Anzahl der übrigen
Alterswohnungen auf dem Platz Olten.
5. Wie hoch sind jeweils die einzelnen Tarife der Grundtaxe Mehrbettzimmer, 2-Zimmer-Wohnung und Einzelzimmer für den Pflegeempfänger?
Die einzelnen Tarife werden von den Trägerschaften vorgeschlagen und die Höchstgrenze
mit den zwölf Stufen (RUG) vom Amt für Gemeinden und Soziale Sicherheit (AGS) mit der AHV/IV-Ergänzungsleistung (EL) festgelegt. Ein reiner Vergleich der Tarife ist sehr schwierig durchzuführen. Es kommt immer auf die Höhe der RUG Stufe an, sowie auf die Zusatz- leistungen welche von den Heimen unterschiedlich angeboten werden.
Beispielsweise sind bei einigen Heimen die Telefonspesen, das Mineralwasser, der Kaffee oder auch die Wäsche gratis. Bei anderen muss für alle Zusatzleistungen differenziert abgerechnet werden. Es würde die Kapazität der Verwaltung sprengen, in diesem Bereich einen lückenlosen Vergleich anzustellen. In der Beilage finden Sie die Liste des Kantons mit sämtlichen RUG Tarifstufen.
6. Findet unter den Altersheimen und der Stadt Olten eine Koordination statt?
Die Koordination durch die Stadt Olten wurde in den vergangenen Jahren jeweils bei auftretenden Problemen wieder neu aufgebaut. In den letzten Monaten lud die Sozialdirektion zu zwei Besprechungen (2. Juli und 21. August 2003) ein. Ob die Alters- und Pflegeheime unter sich weitere Kontakte knüpfen entzieht sich unserer Kenntnis.
7. Hat die Stadt Olten eine Altersheimplanung?
Gemäss § 3 APHG, stehen sämtliche Heime unter Aufsicht des Kantons. Die Planung insbesondere die Heimplanung liegt, gemäss § 6, ebenfalls beim Kanton, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Somit erübrigt sich für die Einwohnergemeinde Olten das Erstellen einer eigenen Heimplanung. Die kantonale Planung geht von der Anzahl der über 80-jährigen Bevölkerung in einer Gemeinde aus. Für Olten beträgt dies 344 Alters- und Pflegeheimbetten (21% von 1642 Personen oder 9,56% der Bevölkerung. Ohne das Alters- und Pflegeheim Brüggli in Dulliken und noch ohne die sich im Bau befindliche Seniorenresidenz Bornblick, befinden sich somit zur Zeit 367 Betten in Olten. In den letzten Jahren wurde die städtische Alters- und Pflegeheimplanung durch die kantonalen Vorgaben und durch private Initiative bestimmt. Für die Heimplanung ab 2006 wird der Kanton aber die Gemeinden miteinbeziehen müssen.
8. Wie interpretiert die Stadt Olten ihre Rechte und Pflichten nach dem Altersheimgesetz?
Die kantonale Alters- und Pflegeheimgesetzgebung war in den vergangenen Jahren von einer stetigen Veränderung gekennzeichnet. Wie der Initiant richtig zitiert, steht in § 1 APHG: Das Errichten und der Betrieb von Heimen ist Aufgabe der Einwohnergemeinden (Gemeindeautonomie). In einem Brief vom 19. Mai 2003 führt Herr Chatelain, Chef AGS, dazu aus: sofern die Aufgabe nicht von Privaten wahrgenommen wird. Die Trägerschaften der Alters- und Pflegeheime, welche auf dem Platz Olten, oder an deren die Stadt Genossenschafterin ist, sind als privatrechtliche Trägerschaften zu verstehen. Sie sind als solche selbst verantwortlich, insbesondere in finanzieller Hinsicht.
Selbstverständlich erbringen diese Trägerschaften einen wichtigen Beitrag und entlasten schlussendlich die Einwohnergemeinde Olten massiv. Dies ist ihnen sehr hoch anzurechnen und an dieser Stelle zu verdanken.
Es bestehen aber weder Leistungsaufträge noch sonstige Vereinbarungen zwischen den Trägerschaften und der Einwohnergemeinde. Aus diesem Umstand kann die Einwohnergemeinde Olten nicht alleine für das Errichten und den Betrieb der Alters- und Pflegeheime zuständig sein, allerhöchstens im Umfang des Genossenschaftsanteils.
Der Regierungsrat hat mit seinem Regierungsratsbeschluss Nr. 1807 vom 10. September 2002, wie schon in den Vorjahren von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und eine Kapitalfolgekostenpauschale und eine Bettenpauschale als zwingende Zuschläge zur Grundtaxe pro Bett und Tag festgelegt. Mit diesen Rückstellungen sollen die Heime einen Teil der Investitionen finanzieren.