Inhalt
Uferweg Gösgerstrasse, Gesamtsanierung/Projekt- und Kreditbewilligung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. Juni 2010
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Ausgangslage
Bereits im Jahr 2005 wurden Vorbereitungen und Abklärungen bezüglich "Schweiz Mobil" getroffen. Neben dem Veloland, dem Wanderland, dem Mountainbikeland, dem Paddelland war auch Skatingland ein Thema. Die schweizerische Skatingroute sollte den Bodensee mit dem Neuenburgersee verbinden, möglichst den Flüssen entlang, um Steigungen zu vermeiden. Mittlerweile ist diese Skatingroute beschildert und führt von Winznau her auf dem Uferweg an der Gösgerstrasse in die Stadt Olten hinein und übers Gheid in Richtung Westen. Mit der Einführung der Skatingroute stellte sich die Frage des Miteinanders von Wanderern, Skatern und Velofahrenden auf dem Uferweg. Schnell war klar, dass der bestehende, holprige und zum Teil sehr schmale Weg den Ansprüchen nicht genügen wird.
Projekt Sanierung Uferweg Gösgerstrasse
Vor dem Projektieren der Sanierung wurden alle Bedürfnisse abgeklärt. So wurde die Spezialkommission "Vorbereitung Wettbewerb Attraktivierung Aareraum" angefragt, ob die Sanierung erfolgen könne, ohne den Wettbewerb abzuwarten. Dies wurde bejaht. Die Bedürfnisse des Werkhofes für einen zeitgemässen Unterhalt flossen ebenso in die Überlegungen ein wie die bestehenden, schönen Bäume oder die bestehende Flora und Fauna. Auch sollten die Infrastrukturanlagen in dieser Aareböschung bereinigt werden. Nicht mehr Benötigtes sollte entfernt, Notwendiges beibehalten werden. Die Baurechte der SBB wurden ebenfalls mit einbezogen wie auch die Hochwassersituation und die Kraftwerkskonzession. Aus all diesen Überlegungen und umfangreichen Abklärungen kamen die folgenden projektbildenden Vorgaben zu Stande:
Die Wegbreite soll wenn möglich 2.50 m betragen
Die Weghöhe soll wegen Hochwasser und zur Schonung der Wurzeln eher 15 bis 20 cm höher zu liegen kommen
Die schönen Einzelbäume müssen geschont und umgangen werden
Es ist einheimischer Kalkstein und nicht Granit als Baustoff vorzusehen
Die Möglichkeiten für den Unterhalt durch den Werkhof sollen massiv verbessert werden
Für die Sanierung konnten alle Vorgaben eingehalten werden. Durch den Einbezug der bestehenden Bäume und Ufermauern entsteht ein abwechslungsreicher Weg entlang der Aare. Diverse Zugänge zum Wasser konnten wieder instand gestellt werden. Die Hecken und Baumäste bei den Sitzbänken wurden zurückgeschnitten, die Aussicht an das westliche Aareufer frei gegeben. Die Änderung der defekten Betonmauern in Kalksteinmauern lockert zusätzlich auf und gibt den dort ansässigen Eidechsen und Lurchen neue Unterschlüpfe. Die Bereinigung der Infrastrukturbauten mit dem Entfernen von Betonbauten in der Böschung hat die Natürlichkeit des Ufers stark verbessert.
Da der Uferweg im bereits erstellten Abschnitt nun mit den kleinen Unterhaltsfahrzeugen befahren werden kann, herrscht eine massiv bessere Sauberkeit und Ordnung. Der bereits erstellte Abschnitt ist für Fr. 780'000.00 bei einer Länge von 370 m erstellt worden.
Kosten
Die Böschungsverbauungen (Schwergewichtsmauern aus Stampfbeton) sind nun fast hundert Jahre alt, teilweise sind sie am Zerfallen. Da der Ersatz dieser Bauwerke ebenfalls in die Kosten der Sanierung Uferweg eingerechnet sind, fallen die Kosten eher hoch aus. Diese Ufermauern stützen jedoch auch das gesamte Ufer und eine Sanierung ist auch ohne Uferweg erforderlich. Die Lebenserwartung ist ebenfalls erreicht, so dass eine neue Investition in den Erhalt der Aareböschung mit den Werkleitungen und der Kantonsstrasse sowie der Attraktivierung des Aareufers als Ort der Erholung und Freizeit sicherlich gerechtfertigt ist.
Der nächste zur Sanierung vorgesehene Abschnitt beginnt beim Sitzplatz und endet mit der Einmündung des Weges von der Gösgerstrasse unterhalb der Trimbacherbrücke.
Das ehemalige Gebäude zur Wasserfassung, welches den SBB gehört, soll abgebrochen werden. Gemäss Zonenplanvorschriften sollen im Aareraum nur Nutzungen zugelassen werden, welche dem Zweck dieser Freihaltezone dienen. Das Baurecht, welches die SBB von der Stadt haben, sieht den Rückbau durch die SBB vor, wenn das Gebäude nicht mehr den Zwecken der SBB dient. Dies ist nun gegeben.
Durch diese "Entfernung des Fremdkörpers" wird das Aareufer wiederum gewinnen.
Die bereits ausgeführten Sanierungsetappen und die nun anstehende Etappe muss durch die Stadt Olten alleine getragen werden. Da der Kanton Solothurn auf der Gösgerstrasse ein Trottoir und die Velostreifen zur Verfügung stellt, sieht er keine Möglichkeit an einer Kostentragung.
Anders sieht es in der Fortsetzung aus. Dort bestehen weder ein Trottoir noch spezielle Velospuren. Das Trottoir bei den SBB-Brücken mündet sogar in den städtischen Uferweg. Für diesen Abschnitt wurde dem Kanton ein Gesuch um Kostenbeteiligung gestellt. Die Antwort ist noch ausstehend.
Gesamtkosten
3. Etappe Stadt Olten alleine:
Ufermauern Fr. 75'000.00
Befestigungen/Abbrüche Fr. 25'000.00
Geländer (städtisch in Metall) Fr. 45'000.00
Wegbau Fr. 195'000.00
Honorare und Unvorhergesehenes Fr. 45'000.00
MwSt 8.0 % (ab 1.1.2011) Fr. 30'000.00
TOTAL 3. Etappe Fr. 415'000.00
4. bis 6. Etappe (mit Beteiligung Kanton bis SBB-Brücken, Gesamtlänge 1'100 m):
Ufermauern (fast keine mehr) Fr. 125'000.00
Befestigungen Fr. 75'000.00
Geländer (ländlich in Holz) Fr. 150'000.00
Wegbau Fr. 985'000.00
Honorare und Unvorhergesehenes Fr. 140'000.00
MwSt 8.0 % (ab 1.1.2011) Fr. 125'000.00
TOTAL 4. bis 6. Etappe Fr. 1'600'000.00
Beteiligung Kanton Solothurn noch unklar
Finanzplan
Die Ausführung ist in Etappen vorgesehen und im Finanzplan berücksichtigt.
Die Stabsstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen und deren Bemerkungen sind in die Vorlage eingeflossen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Das Projekt "Sanierung Uferweg Gösgerstrasse" wird genehmigt.
2. Der Kredit von Fr. 2'015'000.00 zu Gunsten Konto Nr. 330.501.05 wird genehmigt und frei gegeben.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffer I/2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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