Inhalt
Kanalspülfahrzeug, Ersatzanschaffung/Kreditbewilligung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. Juni 2010
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Bis im August 1994 besass die Stadt Olten ein eigenes Kanalspül- und Reinigungsfahrzeug. Nach einem grösseren Unfall (altersbedingtes Handbremsversagen) konnte das damals bereits 23 Jahre alte Fahrzeug nicht mehr repariert werden. Von 1994 bis 1999 wurde ein fremdes Fahrzeug eingemietet. Dieser Mietvertrag hat in der GPK und auch in anderen Gremien zu Diskussionen Anlass gegeben und führte zum Auftrag, die Neuanschaffung eines eigenen Fahrzeuges eingehend zu prüfen (Protokoll Gemeindeparlament vom 5.11.1998). Anhand der Einsatzdauer und den daraus resultierenden Betriebskosten stellte sich heraus, dass ab ca. 1‘200 Einsatzstunden pro Jahr ein Kauf günstiger zu stehen kommt als eine Fremdmiete.
Das 10-jährige Kanalspülfahrzeug des Werkhofes ist täglich im Einsatz und wird stark beansprucht. Dabei werden neben dem Kanalisationsnetz der Stadt Olten, auch die Leitungen der Gemeinde Trimbach, des Zweckverbandes Abwasserregion Olten (ZAO) und teilweise des Kantons (Strassenabwasserleitungen) unterhalten. Daraus ergeben sich heute ca. 1‘500 Stunden Betriebsdauer. Durch die sehr gute Auslastung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ergeben sich aber Abhängigkeiten. So sollen Stillstandszeiten infolge Reparaturen möglichst vermieden werden, da Ersatzfahrzeuge eingemietet werden müssen, um die Arbeiten ausführen zu können. Da kein zweites Fahrzeug zur Verfügung steht, sind andere Möglichkeiten nicht gegeben und es entstehen höhere Kosten.
In letzter Zeit kündigen sich grössere Reparaturen an, was zum einen hohe Kosten und zum anderen Arbeitsausfälle verursacht. Durch die starke Beanspruchung der mechanischen Betriebsteile des Fahrzeuges ist damit zu rechnen, dass in nächster Zeit grössere Unterhaltsarbeiten am Getriebe (Lebensdauer 10 bis 12 Jahre) und der Ersatz der Vakuumpumpe (Lebensdauer 10 bis 12 Jahre) anfallen werden. Im nächsten Jahr (2011) muss die gesetzlich vorgeschriebene Kesselinspektion (Gefahrenguttransportfahrzeug) durchgeführt werden, wofür alleine schon Fr. 25‘000.00 vorzusehen sind. Bedingt durch die schweren Lasten des Kessels sind die Federungen ebenfalls 2011 zu erneuern (KV Fr. 5‘000.00). Im Werkhof und in der Verwaltung setzte sich daher die in der Fachwelt unbestrittene Meinung durch, das Fahrzeug rechtzeitig zu ersetzen, die Reparaturkosten zu vermeiden und auch einen höheren Rücknahmepreis für das alte Fahrzeug zu erzielen.
2. Kosten
Gestützt auf eine Richtofferte vom Sommer 2009 ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Chassis Fr. 235‘000.00
Aufbau Fr. 430‘000.00
Zusatzgeräte Fr. 20‘000.00
Brutto inkl. MwSt Fr. 685‘000.00
Für den Verkauf des alten Fahrzeuges rechnet man mit einem Erlös zugunsten Konto 710.606.02 von mindestens Fr. 50‘000.00, möglich sind auch gegen Fr. 100‘000.00.
3. Finanzierung
Der ganze Bereich der Abwasserbeseitigung ist in einer Spezialfinanzierung vollständig über die Gebühren finanziert. Im Bericht der Gebührenplanung der Stadt Olten über die Abwasserbeseitigung (Dr. Othmar Hausheer, 26.10.1999) sind Ersatzanschaffungen einberechnet. Da die Arbeitsleistungen dieses Kanalspülfahrzeuges den Bestellern (intern und extern) in Rechnung gestellt werden, kann das Fahrzeug auch innert der erforderlichen 10 Jahre amortisiert werden. Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel der Spezialfinanzierung „Abwasserbeseitigung“ lassen den Kauf des Kanalspülfahrzeuges zu, wie dies geplant wurde.
4. Stellungnahme der Querschnittsdienstleister
Im vorliegenden Bericht und Antrag sind die Stellungnahmen der Querschnittsdienstleister berücksichtigt.
Beschlussesantrag:
I.
1. Für die Ersatzanschaffung des Kanalspülfahrzeuges wird in der Investitionsrechnung zulasten Spezialfinanzierung „Abwasserbeseitigung“, Konto 710.506.02, ein Bruttokredit von Fr. 685‘000.00 bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I/1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|