Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn hat der Einwohnergemeinde der Stadt Olten verfügt, dass bis am 30. Juni 2011 die Anlage des Krematoriums so saniert sein muss, dass die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung vollständig eingehalten werden. Ansonsten muss das Krematorium Olten bis spätestens zu diesem Datum stillgelegt werden. Mit dem vorliegenden Projekt kann diese Forderung erfüllt werden.
Der vorgeschlagene neue Technikraum mit der Rauchgasreinigungsanlage erfüllt in optimaler Weise die umweltrechtlichen und technischen Anforderungen, wird der komplexen Technologie gerecht und trägt den Anliegen der architektonischen Gestaltung und der Denkmalpflege (Altstadtkommission) angemessen Rechnung.
Der Stadtrat beantragt für den Einbau der Rauchgasreinigungsanlage in einem neuen Technikraum einen Kredit von Fr. 2'206'000.00 (inkl. bereits bewilligter Kredite).
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
1. Ausgangslage
Die Einwohnergemeinde Olten betreibt beim Friedhof Meisenhard ein Krematorium mit einem Elektroofen Typ RK1V Baujahr 1997. Die Anzahl Kremationen liegt bei ca. 750–800 pro Jahr. Die Ofenanlage verfügt über keine Rauchgasreinigung.
Ohne eine geeignete Rauchgasreinigung können die Emissionsbegrenzungen gemäss Luftreinhalte-Verordnung LRV nicht eingehalten werden. Insbesondere gilt dies für den Grenzwert für Quecksilber.
Gemäss der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) muss das Krematorium saniert werden.
Der Stadtrat hat dem Amt für Umwelt (AfU) beantragt, eine Sanierungsfrist bis Mitte 2011 zu gewähren. Mit Verfügung vom 15. September 2008 hat das Bau- und Justizdepartement dem Antrag des Stadtrats stattgegeben und die Sanierungsfrist für den Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage bis 30. Juni 2011 letztmals erstreckt.
Sollte die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebaut sein, muss das Krematorium bis spätestens zu diesem Datum stillgelegt werden.
2. Projekterläuterungen Rauchgasreinigungsanlage (RGR) / Festbettverfahren
Nach intensiver Zusammenarbeit mit der Firma Broggi Service (vormals BBC / ABB) wurde ein Rauchgasreinigungssystem gewählt, welches die umweltrechtlichen und technischen Anforderungen im Kremationsbereich in allen Punkten erfüllt. Beim gewählten System, kurz Festbettverfahren genannt, werden zur Staubabscheidung Gewerbefilter (Schlauchfilter) eingesetzt. Die Filterelemente werden automatisch abgereinigt, indem jeweils eine Gruppe oder einzelne Elemente entgegen der Filterrichtung mittels Druckluft durchströmt werden. Der abgeschiedene Filterstaub wird in Fässern aufgefangen und ist als Sonderabfall zu entsorgen.
Zur Einhaltung der Grenzwerte bezüglich Gesamtkohlenstoff und Quecksilber ist eine weitere Abgasreinigung notwendig. Zu diesem Zweck, das heisst für die Abscheidung gasförmiger Schadstoffe, wird ein sogenanntes Festbettadsorbierverfahren eingesetzt. Mittels adsorptivem Verfahren können organische Stoffe, Schwermetalle und auch Schwefeloxide abgeschieden werden.
Das oben beschriebe System / Konzept hat sich in mehreren Krematorien bewährt und wurde vom Amt für Umwelt des Kantons Solothurn (AfU) gutgeheissen. Es besteht aus folgenden Funktionseinheiten:
• Abgasleitung vom Ofen zur RGR
• Abgaskühlung = Wärmetauscher mit Kühlwasserkreislauf und Rückkühler
• Entstaubung = Gewebefilter mit Drucklufteinheit für die Filter-Abreinigung
• Adsorber = Festbettreaktor zu Abscheidung gasförmiger Schadstoffe
• Absaugung = Saug / Zug-Ventilator für die Sicherstellung des Unterdruckes im System
und Führung der Abgase
• Bypass für Ausnahmesituationen = Abgasklappen, Bypassleitung zum Kamin,
Förderung der Abgase mit dem bestehenden Injektor-Gebläse
• Kamin mit den vorgeschriebenen Messstutzen
• Mess- und Regeltechnik der RGR
• Prozess-Leitsystem für Ofen und RGR
Funktionsschema Krematorium und Rauchgasreinigung
Legende
EFM Einführmaschine
ST Steuerpult
SC Mess- und Regeltechnik RGR
A Aschenentnahme aus dem Ofen
RG Abgasleitung (Rohgase)
GF Gewebefilter
DS Drucklufteinheit (Kompressor)
FA Festbettadsorber
AG Absaugung (Saugzug-Gebläse)
AK Aussenkühler
KA Kamin
K1 Klappe Filtereingang – darüber befindet sich der Wärmetauscher zur Abkühlung der Abgase vor dem Gewebefilter
K2 Klappe Filterausgang
K3 Bypass-Klappe
Intensive Studien und Abklärungen haben ergeben, dass die Rauchgasreinigungsanlage nicht in den bestehenden Gebäulichkeiten untergebracht werden kann und somit ein neuer Anbau errichtet werden muss.
3. Projekterläuterungen neuer Anbau
Gebäudeensemble
Die Gebäulichkeiten des Waldfriedhofs Meisenhard Olten, die Abdankungshalle, der Krematoriumtrakt, die Seitenflügel sowie der Bau Kolumbarium 1 sind als Ensemble im Zonenplan der Stadt Olten als erhaltenswertes Kulturobjekt bezeichnet. Bauliche Eingriffe und Massnahmen werden deshalb von der Altstadtkommission beurteilt.
Der sogenannte Kuppelbau ist der älteste Gebäudeteil der Anlage und wurde 1914 von den Oltner Architekten Real & von Arx realisiert im Stil der Gründerzeit, ergänzt durch einzelne Jugendstilelemente. Die beiden Seitenflügel sowie der südlich an den Kuppelbau angegliederte Krematoriumtrakt wurden 1924 von Architekt Schluep erstellt.
1961 wurde eine zusätzliche Erweiterung in der Form eines Winkels in der südöstlichen Ecke angefügt. Der Krematoriumtrakt mit seinem tief gesetzten Walmdach wurde durch diesen Anbau mit dem östlichen Seitenflügel eingebunden.
Neuer Anbau
Für den neuen Technikraum ist der noch offene Bereich Süd-West vorgesehenen. Der neue, ans Krematorium angeschobene Baukörper, hat die Form eines leicht verzogenen Kubus und öffnet sich gegen Süd-Westen. Der massive geschlossene Teil des Baus übernimmt die Höhe des Gebäudesockels und ergänzt diesen.
Ein feinmaschiges, an pflanzliches Flechtwerk erinnerndes Metallgewebe verkleidet den Anbau und das neben dem Gebäude platzierte Rückkühlgerät.
Der neue freistehende Kamin steht auf dem Anbau und ist von der Fassade bzw. vom Dachrand des Ofenhauses leicht abgelöst. Der Kamin ist in matt gebürstetem Inoxblech verkleidet.
Der Anbau ergänzt die vorhandene geometrische Gesamtform des Gebäudes, ordnet sich ins Ensemble ein. Die Materialien und das Flechtwerk des Anbaus suchen jedoch keine «Anbiederung» an die eher schwierige Volumetrie der rückwärtigen Volumen, sondern suchen eine zeitgemässe, zurückhaltende Sprache.
Umgebung / Zugang Sockelgeschoss
Der südwestlich gelegene Zugang zum Sockelgeschoss wird neu gefasst und übersichtlich gestaltet. Der hindernisfreie Zugang zu diesen Räumen, in welchen auch die öffentlichen WC-Anlagen untergebracht sind, bleibt gewährleistet.
Situationsplan
Modellfoto
Grundriss Sockelgeschoss
Südfassade
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Einmalige Kosten: Kostenvoranschläge
Die Kostenermittlung erfolgte mehrheitlich auf Grund von Unternehmerofferten sowie auf Erfahrungszahlen. Bei den nachfolgenden Kostenvoranschlägen sind sämtliche bereits bewilligte Kredite im Gesamtbetrag von Fr. 140'000.00 integriert.
Kosten Rauchgasreinigungsanlage
(inkl. MWST / Preisstand 01.04.2009 Zürcher Baukostenindex 110.9 Punkte / Basis 01.04.2005).
RGR-Verfahrenstechnische Anlage inkl. Mess- und Regeltechnik Fr. 600'000.00
Stahlbau in Filterraum Fr. 25'000.00
Mehrpreis Rückkühler V-Block Fr. 6'000.00
Anlagensteuerung inkl. Prozessvisualisierung und Datenregistrierung Fr. 250'000.00
Anpassarbeiten an Ofenanlage Fr. 20'000.00
Abgaskanal von Rauchfuchs zu RGR und Kaminanlage Fr. 35'000.00
Kamin auf Filterraum, Verbindungen RGR, Bypass etc.Messstutzen für Emissionsmessungen Fr. 65'000.00
Elektro-Anlagen Fr. 30'000.00
USV Unterbruchlose-Strom-Versorgung für 30 Minuten Fr. 30'000.00
Lüftung Filterraum Fr. 18'000.00
Unvorhergesehenes Fr. 100'000.00
Summe RGR Fr. 1'179'000.00
Honorar Fachplaner: Machbarkeitsstudie, Projektierung, Projektleitung Fr. 109'000.00
Summe RGR Fr. 1'288'000.00
MWST 7.6 % (inkl. Rundung) Fr. 98'000.00
Total inkl. 7.6 % MWSt Fr. 1'386'000.00
Kosten Anbau
(inkl. MWST / Preisstand 01.04.2009 Zürcher Baukostenindex 110.9 Punkte / Basis 01.04.2005).
Vorbereitungsarbeiten Fr. 109'000.00
Konstruktion Gebäude Fr. 135'000.00
Technik Gebäude Fr. 12'000.00
Äussere Wandbekleidung Gebäude Fr. 110'000.00
Bedachung Gebäude Fr. 22'000.00
Ausbau Gebäude Fr. 67'000.00
Weitere nutzungsspezifische Anlage Fr. 20'000.00
Hartfläche Fr. 33'000.00
Planungskosten Fr. 111'000.00
Nebenkosten Fr. 48'000.00
Reserve, Unvorhergesehenes Fr. 95'000.00
Summe gesamt ohne MWST Fr. 762'000.00
MWST 7.6 % (inkl. Rundung) Fr. 58'000.00
Total inkl. 7.6 % MWSt Fr. 820'000.00
Total Kosten
Kosten Rauchgasreinigungsanlage (RGR) Fr. 1'386'000.00
Kosten Anbau Fr. 820'000.00
Total RGR und Anbau Fr. 2'206'000.00
4.2 zu bewilligender Kredit
Kostenvoranschlag Fr. 2'206'000.00
./. bereits bewilligter Kredit (SR vom 07.04.2008) Fr. 20'000.00
./. bereits bewilligter Kredit (Budget 2009) Fr. 120'000.00
zu bewilligender Bruttokredit zu Lasten Konto-Nr. 740.503.10 Fr. 2'066'000.00
./. Beitrag Fonds Feuerbestattungsverein (2035.43) Fr. 422'000.00
zu bewilligender Nettokredit zu Lasten Konto-Nr. 740.503.10 Fr. 1'644'000.00
Es sind keine Beiträge von Kanton oder Bund zu erwarten.
Die Kosten sind im Investitions- und Finanzplan der Stadt Olten vorgesehen.
4.3 Folgekosten
Die Betriebskosten (Personal / Wartung / Abschreibung / Energie etc.) für die Rauchgasreinigungsanlage betragen zusätzlich zum bisherigen Betrieb des Krematoriums ca. Fr. 160.00 pro Einäscherung. Eine Einäscherung in Olten kostet heute Fr. 475.60 (Oltner Einwohner gratis).
Es muss allenfalls im Rahmen einer separaten Vorlage im Jahre 2010 geklärt werden, ob und wie hoch die heutigen Kremationspreise angepasst werden sollen. Zu berücksichtigen sind sicherlich die Angebote der umliegenden Krematorien.
5. Organisation / Zuständigkeiten / Termine
Die Baudirektion ist als Baufachorgan für die Ausführung des vorliegenden Projektes zuständig und vertritt in dieser Eigenschaft die Einwohnergemeinde Olten.
Die Projektleitung für die Realisierungsphase obliegt dem Hochbauamt. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch die Baudirektion. Vorbehalten bleibt die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 17 Geschäftsordnung des Stadtrats (Aufträge mit einer Kostenfolge von mehr als Fr. 200'000.00).
Die Realisierung des Bauvorhabens ist ab Frühling / Sommer 2010 geplant. Es muss mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet werden.
6. Stellungnahme
Anlässlich ihrer Sitzung vom 1. September 2009 hat die Altstadtkommission das vorliegende Bauprojekt (Anbau RGR-Anlage) einstimmig zur Weiterbearbeitung freigegeben.
7. Schlussbemerkungen
Mit dem vorgeschlagenen Einbau der Rauchgasreinigungsanlage (RGR) in einem neuen Anbau werden folgende Ziele erreicht:
· Würdevoller Abschluss des Lebenszyklus in der eigenen Wohnstadt
· Weiterführen des harmonischen Ablaufs der Trauerfeierlichkeiten von der Aufbahrung über die Abdankung und die Kremation bis zur Bestattung im Waldfriedhof Meisenhard
· Anbieten einer geschätzten und finanziell (grösstenteils) abgegoltenen Zentrumsfunktion in einem regionalen Umkreis
· Einhaltung der Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung (LRV)
Der Stadtrat ist überzeugt, mit dem vorliegenden Projekt eine in allen Teilen nachhaltige Lösung zu präsentieren und empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Projekt zu genehmigen.
Beschlussesanträge:
I.
1. Das Projekt für den Einbau einer Rauchgasreinigungslage (RGR) in einem separaten Anbau wird genehmigt.
2. Der Baukredit im Betrage von brutto Fr. 2'066'000.00 resp. netto Fr. 1'644'000.00 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto-Nr. 740.503.10 bewilligt.
3. Eine allfällige Bauteuerung nach dem Züricher Baukostenindex vom 1. April 2009, Stand 110.9 Punkte / Basis 01.04.2005, gilt als mitbewilligt.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I.2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Olten, 28. September 2009
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:
Ernst Zingg Markus Dietler