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Änderung in der Grünabfuhr
Die Abfuhrdaten, Gebühren oder die zu verwendenden Abfallbehältnisse ändern nicht. Jedoch können neu auch Fleisch und gekochte Speiseresten der Abfuhr mitgegeben werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Abfalltrennung.
Für Restaurationsbetriebe wird durch die Kompogas AG noch im Laufe dieses Sommers eine separate Entsorgung angeboten.
Was gehört in die Grünabfuhr?
Küche: Rüstabfälle von Obst und Gemüse, Brot und Gebäck, Käse, Fleisch, Fisch und diverse Fette, kompostierbare Säcke, Eierschalen, Kaffeesatz und Teekraut, Kleintiermist und Katzensand
Garten: Schnittblumen, ohne Draht, Schnur oder Dekorationen, Balkon- und Topfpflanzen, ohne Topf, Rasen- und Wiesenschnitt, Laub, Strauch- und Baumschnitt, Stauden von Blumen und Gemüse, Unkraut und Fallobst
Was gehört nicht in die Grünabfuhr?
Kunststoff und Plastik, Steine, Staubsaugersäcke, Metall, Aluminium, Batterien, Mineralöl, unverrottbare Schnüre, Glas, Medikamente, Blechdosen, Textilien, Asche, Strassenwischgut
Zugehörige Objekte
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