Auf Grund der Reaktionen aus der Bevölkerung kommt der Stadtrat auf seinen Beschluss von Anfang April zurück und lässt – zusätzlich zur neuen Lichtsignalanlage über die Unterführungsstrasse – die Fussgängerunterführung im Bifang vorläufig offen. Er hält zwar fest, dass die Begründung für den ursprünglichen Entscheid auf der Sachebene nach wie vor richtig sei, nämlich dass der im Rahmen des Verkehrsmanagements auf den bestehenden Kantonsstrassen vom Kanton geplante lichtsignalgesteuerte Übergang attraktiver sei als eine Unterführung. Dies sei bekanntlich auch bei den Begehungen im Rahmen des Projektes „Sicherheit in Olten“ mit der Quartierbevölkerung festgestellt worden. Anderseits nimmt er die Besorgnis der Eltern von Schulkindern ernst.
Gleichzeitig hält der Stadtrat aber fest, dass die nach den Sommerferien durch den Kanton geplante Sanierung, von deren Kosten die Stadt knapp die Hälfte tragen muss, lediglich eine dringend notwendige Wasserabdichtung, aber keine Attraktivierung der Unterführung beinhaltet. Vor einem neuerlichen Entscheid über die Unterführung will der Stadtrat deren weitere Nutzung beobachten sowie im Rahmen der geplanten Quartierentwicklung – koordiniert mit der Gestaltung Bifangplatz – die Meinung der Quartierbevölkerung einbeziehen.