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Auch Hunde zahlen Steuern
Haltebewilligung für gefährliche Rassen
Die kantonale Verordnung zum Gesetz schreibt vor, dass folgende Rassen und ihre Kreuzungen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden dürfen: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.
Diese Meldepflicht muss seitens der Hundehalterinnen und Hundehalter bis Ende April erfüllt werden, die jährliche Abgabe, also die Hundesteuer, beträgt je nach Gemeinde um die 120 Franken. In Solothurn müssen sich sämtliche Hundehalter noch persönlich bei der Stadtpolizei am Schalter melden, während in Grenchen alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits im Vorjahr eine Hundemarke bezogen haben, von der Stadtpolizei eine Rechnung erhalten. Die Marke wird nach der Zahlung zugestellt. Nur die neuen Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich am Schalter der Stadtpolizei melden. In Solothurn will man gemäss Stadtpolizeikommandant Peter Fedeli diese kundenfreundlichere Handhabung ebenfalls prüfen.
In Olten werden Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits im Vorjahr eine Hundemarke bezogen haben, direkt durch die Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde angeschrieben. Die Stadtpolizei kommt erst zum Einsatz, wenn ein Hundehalter oder eine Hundehalterin der Zahlungs-, bzw. Meldeaufforderung nicht nachkommt.
Das Kontrollzeichen, das die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten, gilt gleichzeitig als Quittung und sollte am Halsband des Hundes angebracht werden – so kann der Hund, falls entlaufen, noch schneller identifiziert und dem Halter oder der Halterin übergeben werden.