Auf Grund von Falschmeldungen und Gerüchten sieht sich der Stadtrat von Olten veranlasst, zur bereits vermeldeten Demission des Stadtpolizeikommandanten aus gesundheitlichen Gründen per 1. September 2007 folgende zusätzlichen Informationen bekannt zu geben: Grundlage der getroffenen Regelung ist, dass Peter Hänggi 2005 als Beamter ohne Vorbehalt für eine vierjährige Amtsperiode bis Ende Juli 2009 gewählt wurde. Der Beamtenstatus der Stadtpolizei beruht ebenso auf einem Parlamentsbeschluss wie das Personalreglement, gemäss dem Mitarbeitende bei Krankheit und Unfall Anspruch auf Lohnfortzahlung von zwei Jahren haben; der Stadtrat kann in eigener Kompetenz die Lohnfortzahlung um ein weiteres Jahr verlängern. Auf dieser Basis leistet die Einwohnergemeinde Olten Peter Hänggi eine Lohnfortzahlung während 8 Monaten, das heisst bis Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Krankheitsbeginn im April 2006. Anschliessend besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung. Gleichzeitig übernimmt die Einwohnergemeinde die Kosten für ein Outplacement (finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter zur beruflichen Neuorientierung). Führt dieses innert einem halben Jahr ab Auftragserteilung zu einer neuen Anstellung, übernimmt die Stadt eine allfällige Lohndifferenz zwischen der neuen Anstellung und dem bisherigen Lohn bis Ablauf der Amtsperiode Ende Juli 2009; ist das Outplacement hingegen nicht erfolgreich, leistet die Einwohnergemeinde eine zusätzliche Lohnfortzahlung bis Ende der Amtsperiode. Der Stadtrat betont, dass er sich mit dieser Regelung innerhalb der vom Gemeindeparlament abgesegneten reglementarischen Vorgaben und auch seiner finanziellen Kompetenzen bewegt.