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Vorfälle zwischen Jugendlichen in der Färbi: Stadt reagiert
Da einer der Burschen, welcher mit dem Mädchen sexuellen Kontakt hatte, mehr als drei Jahr älter sei als das Mädchen, habe er gegen das Strafgesetz verstossen und müsse sich bei der Jugendanwaltschaft wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind (Art. 187 Ziff. 1 StGB) verantworten.
Stadt Olten reagiert
Der Stadtrat bedauert die Vorfälle in der Färbi, in welche Schüler aus städtischen Schulen und eine Lokalität der Stadt Olten involviert sind, und fordert deren umfassende Aufklärung. Er betont, dass der Zutritt der betreffenden Jugendlichen zur Färbi ausserhalb der Öffnungszeiten im Rahmen eines seit 10 Jahren bewährten und anerkannten Selbstverwaltungsprojektes zur Steigerung von Verantwortung und Sozialkompetenz stattgefunden hat. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde indessen dieses Projekt und damit die unbetreute Benutzung der Färbi für den Moment suspendiert. Nach Abschluss des laufenden Verfahrens wird diesbezüglich eine Neubeurteilung vorgenommen. Die betreuten Angebote der Färbi wie auch der Schulbetrieb werden im normalen Rahmen weitergeführt, die Betreuung aller involvierten Jugendlichen ist gewährleistet. Die Lehrerschaft wie auch die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen sowie deren Eltern wurden von den Schulleitungen direkt informiert und alle notwendigen Stellen eingeschaltet.