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Zufahrtsbeschränkung im Fustlig/Wilerfeld: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde der Stadt Olten gut
Gegen die Verfügung des Departements erhob daraufhin die Einwohnergemeinde Olten ihrerseits Beschwerde ans Verwaltungsgericht mit der Begründung, es handle sich um ein geschlossenes und klar umrissenes Quartier, das historisch zusammengewachsen sei. Der Entscheid des Departements widerspreche der bewährten Praxis, dass das Departement den Gemeinden regelmässig beim Erlass von Verkehrsmassnahmen einen angemessenen Handlungsspielraum überlasse.
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Einwohnergemeinde nun gutgeheissen und die vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsbeschränkungen im Quartier Fustlig/Wilerfeld genehmigt. Das Gericht hält fest, die Stadtbehörden hätten bei den Vorarbeiten für die Einführung der Verkehrsbeschränkungen das besagte Gebiet stets als ein eine Einheit bildendes Quartier behandelt und auch die Quartierbevölkerung sehe sich gemäss einer Umfrage als Einheit. Dass der Wilerweg als Kantons- und Ortsverbindungsstrasse das Quartier in zwei Teile „trenne“, beruhe auf einer Zufälligkeit und führe dazu, dass auf den Zusatztafeln nicht nur die Zubringer, sondern auch die Anwohnenden aus dem andern Quartierteil vom Verbot auszunehmen seien. Damit regle die Stadt Olten signalisationstechnisch einzig das, was sie immer habe realisiere wollen, und halte sich dabei innerhalb des ihr zustehenden Ermessensspielraums. Weder im Vergleich zum Schöngrundquartier noch zu anderen Ortsteilen von Olten lasse sich in der gewählten Regelung eine Rechtsungleichheit erkennen.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Falls er nicht angefochten wird, ist die definitive Einführung der Zufahrtsbeschränkung im kommenden Frühling vorgesehen.