In einer aus dem Jahre 1992 stammenden Richtlinie hatte der Stadtrat bis anhin den Strassenstrich an der Industriestrasse, vom Dampfhammer bis zum Gaswerk, offiziell toleriert. Mit der vollständigen Aufhebung dieser Richtlinie per 1. Januar 2005 will der Stadtrat ein Zeichen setzen gegenüber möglichen Investoren, welche an der Industriestrasse konkrete Projekte planen möchten. Ausserdem sind dem Stadtrat die Auswüchse im Industriequartier mit den entsprechenden Medienberichterstattungen ein Dorn im Auge gewesen. Nach Ansicht der Stadtrats kann es keine primäre Aufgabe einer Kleinstadt sein, öffentlichen Raum für die Strassenprostitution zur Verfügung zu stellen.
Da rechtlich gesehen ein flächendeckendes Prostitutionsverbot in der Stadt nicht möglich ist, wird die Stadt Olten mit flankierenden Massnahmen (verstärkte Polizeikontrollen, bauliche Massnahmen, usw.) dafür sorgen, dass die Prostitution im Industriequartier nicht weiter betrieben wird resp. sich nicht in andere Quartiere verlagern wird. Ebenfalls wird sich der Stadtrat bei den zuständigen Behörden (Polizei Kanton Solothurn) mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass keine Verlagerung in die Aussengemeinden stattfinden wird.