Die Direktion Öffentliche Sicherheit der Stadt Olten hat auf die wachsende Zahl von kommerziellen Gruppierungen, die auf öffentlichem Grund – insbesondere im Raum Altstadt – für ihre Interessen werben wollen, reagiert und zu Gunsten der Bevölkerung wie auch der Gewerbetreibenden eine Mengenbeschränkung verfügt: Stadträtin Doris Rauber hat als Sofortmassnahme die Weisung erteilt, dass die Gewerbepolizei künftig nur noch eine Bewilligung an einem Tag pro Woche erteilen kann für das Aufstellen von Wagen und Ständen zu kommerziellen Zwecken, im Besonderen dem Strassenverkauf von Dienstleistungen (Mitgliederwerbung, Geldsammlung oder Ähnlichem) auf öffentlichem Grund und Boden in der Stadt Olten. Pro Veranstalter und Veranstalterin wird höchstens eine Bewilligung pro Monat erteilt. Diese Weisung gilt ab sofort; die erteilten Bewilligungen im laufenden Monat behalten ihre Gültigkeit. Nicht betroffen sind Aktionen von lokalen und regionalen politischen Parteien und Gewerkschaften, Flohmärkte sowie Aktionen wie zum Beispiel Kuchenverkauf von Schülerinnen und Schülern und lokalen gemeinnützigen Organisationen.