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Stadtrat behält Verkehrsberuhigung im Säliquartier bei
Ende 2020/Anfang 2021 hatte der Stadtrat von Olten Massnahmen beschlossen, um den aufgrund des Fahrverbots mit Zubringerdienst unberechtigten und von Anwohnenden seit langer Zeit schon beanstandeten Fluchtverkehr im Säliquartier zu reduzieren. Anlass zur raschen Umsetzung gab insbesondere auch die Baustelle am Bahnhofquai, auf welche im April 2022 diejenige zwischen Sälikreisel und Postplatz anschliessen soll, welche die Situation im Säliquartier ohne griffige Massnahmen während rund zwei Jahren zusätzlich stark verschärfen dürfte. Verkehrsmessungen hatten gezeigt, dass das Verkehrsvolumen auf der Reiserstrasse vor Jahresende 2020 um rund 40% zugenommen hatte.
Die vorläufig für einen Versuchsbetrieb von einem Jahr beschlossenen Massnahmen umfassten je eine Barriere an der Gartenstrasse auf der Höhe des Vögeligartens und an der Riggenbachstrasse auf der Höhe des Fachhochschulgebäudes, die sich nur von Linienbussen sowie Notfall- und Gemeindefahrzeugen öffnen lassen, sowie eine Sperre mit Betonblöcken im Bereich des Maria-Felchlin-Platzes. Die unberechtigte Durchfahrt wurde zudem mit neuen Regelungen im Bereich Einbahnstrassen erschwert. Dabei soll eine eingeschränkte Quartierquerung für die Berechtigten weiterhin möglich sein.
Versuch in zwei Phasen
Bei anschliessenden Verkehrsmessungen konnte festgestellt werden, dass grundsätzlich das Ziel, den Fluchtverkehr durchs Quartier zu reduzieren, durch die getroffenen Massnahmen erreicht wurde. Zugenommen hatten in der damaligen Phase die Belastungen auf dem Wilerweg und auf der Engelbergstrasse, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau, was die absoluten Zahlen betrifft. Angewachsen war auch die Belastung auf dem kantonalen Strassennetz, zumal durch die Massnahmen nicht nur der unerlaubte Fluchtverkehr verdrängt wurde, sondern auch der Ziel-Quell-Verkehr aus dem Quartier zu Alternativrouten veranlasst wurde. Nach kurzer Zeit hatten sich anfängliche Belastungen auf schmaleren Strassen offenbar wieder reduziert, nachdem die Verkehrsmassnahmen einem grösseren Kreis von Autofahrenden bekannt waren, wie zusätzliche städtische Messungen in der ersten Julihälfte 2021 ergaben.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Stadtrat im Sommer 2021 beschlossen, in einer zweiten Versuchsphase ab August die Barriere an der Gartenstrasse nur noch zu den Stosszeiten Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 19 Uhr zu schliessen. Dies im Bewusstsein, dass dadurch zwar in den Hauptverkehrszeiten unberechtigter Fremdverkehr vom Quartier ferngehalten wird und insbesondere die in dieser Zeit zirkulierenden Schulkinder geschützt werden, dass dadurch jedoch auch der berechtigte Quartierverkehr auf dem Weg zur und von der Arbeit beeinträchtigt wird.
Eine weitere Messung im November 2021 zeigte leichte Verschiebungen der Verkehrsmengen, indem in der ersten Phase mehrbelastete Strassen wieder etwas entlastet und entlastete Strassen wieder etwas Mehrverkehr aufwiesen. Im Vergleich mit dem Zustand vor den Versuchen wurde jedoch deutlich, dass der Verkehr in der Gesamtbetrachtung nach wie vor deutlich abgenommen hat und das Quartier im westlichen Bereich eine erhebliche Entlastung erlebt.
Einsprachen abgelehnt
In der Zwischenzeit hatte das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn im August 2021 auf Beschwerden hin entschieden, dass die vom Oltner Stadtrat Anfang 2021 beschlossenen Verkehrsmassnahmen zur Reduktion des Fluchtverkehrs im Säliquartier den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Schon im Februar 2021 hatte es zuvor Beschwerden gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. In seinem Entscheid betont das Bau- und Justizdepartement, gemäss Strassenverkehrsgesetz könnten funktionale Verkehrsmassnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor unnötigem Fluchtverkehr und den daraus resultierenden Gefahren für die Bevölkerung eingeführt werden.
Die fürs Säliquartier ausgewählten Verkehrsmassnahmen in Kombination mit baulichen Massnahmen seien «notwendige und geeignete Massnahmen», so der Kanton. Zudem gebe es auch für die Quartierbewohner keinen Anspruch darauf, auf kürzestem Weg von einem Ortsende an das andere zu gelangen. Es sei zwar darauf zu achten, dass die Massnahmen nicht zu Umwegfahrten führten, die von der Länge her oder aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht zumutbar seien. Verlängerungen wie die in einer Beschwerde beanstandete von 500 Metern auf 1400 Meter liessen sich jedoch nicht vermeiden, wenn Fahrverbote kombiniert mit baulichen Massnahmen zulässig seien. Bei längeren Fahrten würden die Umwegfahrten im Quartier ohnehin bedeutungslos und die zusätzliche Umweltbelastung gering.
Aktuelle Regelung als Kompromiss
Nach Ansicht des Stadtrates zeigt die Bilanz der Messungen in der zweiten Versuchsphase, dass die Verkehrsmassnahmen auch nach der teilweisen Öffnung der Barriere an der Gartenstrasse einen verkehrsberuhigenden Effekt ausüben, der auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern mehrheitlich anerkannt und als wichtig betrachtet wird. Aufgrund von deren Rückmeldungen aus der Bevölkerungsumfrage vom Januar sieht er die definitive Regelung weder in der Entfernung der aktuell bestehenden Massnahmen – zumal sich mit den bevorstehenden Arbeiten auf der Kantonsstrasse zwischen Sälikreisel und Postplatz der Druck noch erhöhen dürfte – noch in einer (Wieder-)Verschärfung: Eine Totalschliessung der Gartenstrasse stösst mehrheitlich nicht auf Akzeptanz; eine Schliessung über die Mittagszeit dürfte zwar für mehr Sicherheit auf dem Schulweg und eine Nachtschliessung für mehr Nachtruhe sorgen; die für Dritte schwer(er) nachvollziehbare Regelung von offenen und geschlossenen Zeiten könnte dann aber wieder zu verstärkten Wendemanövern von «anrennenden» Fahrzeuglenkenden führen.
Eine in der Umfrage teilweise geforderte ähnliche Regelung mit zeitweiser Öffnung für die Barriere an der Riggenbachstrasse würde deren Wirkung zur Verhinderung des Verkehrsabflusses aus dem Sälipark durchs Quartier insbesondere am Samstag radikal reduzieren und die Massnahme grundsätzlich in Frage stellen. Hier gilt es zu ergänzen, dass mit dem Vorhaben «Sälipark 2020» ohnehin eine Aufhebung des oberirdischen Parkplatzes vor dem Freizeitland vorgesehen ist.
Die nun beschlossene definitive Weiterführung der Verkehrsmassnahmen bedeutet aber nicht, dass kein Veränderungsbedarf geprüft werden könnte. So ist auch der Stadtrat der Ansicht, dass mehr Kontrollen erfolgen sollen, nachdem er bei Versuchsbeginn ja auch damit argumentiert hatte, dass die von ihm beschlossenen Massnahmen unter anderem auch die Kontrolltätigkeit durch die Polizei erleichtern würden. Zudem können die bisherigen Einrichtungen bei einem Definitivum nochmals in ihrer Ausgestaltung/Materialisierung und auf die Verkehrssicherheit hin überprüft und allenfalls beispielsweise auch mit zusätzlichen Beschriftungen ergänzt werden, auf die für die zeitlich limitierte Versuchsphase auch aus Kostengründen noch verzichtet wurde. Gerade mit Beschriftungen kann beispielsweise auf den Hauptachsen verstärkt darauf hingewiesen werden, dass mit Ausnahme für Berechtigte keine Durchfahrt Richtung Aarburg bzw. Dulliken erlaubt ist und auch eine geöffnete Barriere keine freie Fahrt für Unberechtigte bedeutet.
Für das Definitivum ist vorgesehen, an der Riggenbachstrasse eine Polleranlage einzurichten, wie dies im Übrigen bereits im Umfeld des Gestaltungsplans zum Sälipark 2020 vorgesehen war. Und auch die Barrierenanlage an der Gartenstrasse soll als definitive Einrichtung verbessert werden, auch wenn mit Blick auf die noch unsichere Entwicklung nach den Bauarbeiten auf der Aarburgerstrasse die Form als Barriere beibehalten werden soll. Der Stadtrat ist zudem bereit, die in der Umfrage teils gewünschte Einführung von Tempo 20/Begegnungszone in geeigneten Strassenabschnitten zu prüfen. Der entsprechende Prozess muss noch definiert werden. Hier gilt es jedoch festzuhalten, dass Tempo-20-Zonen zwar die erlaubte Fahrgeschwindigkeit definieren, aber höchstens indirekt auf die Fahrzeugmenge Einfluss haben; zudem erfordern sie die Aufhebung von Fussgängerstreifen und können durch das Vortrittsrecht für den Fussverkehr nur eine scheinbare Verbesserung der Sicherheit bewirken, welche erst durch Umbauten gewährt werden kann, die mehr Platzbedarf und allenfalls eine Aufhebung von Parkplätzen bedeuten können. Ebenso muss generell festgestellt werden, dass mit den getroffenen städtischen Massnahmen das individuelle Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmenden, zum Beispiel was die Einhaltung der Tempovorschriften oder das Befahren von Trottoirs mit abgeschrägtem Rand angeht, nicht beeinflusst werden kann; hier braucht es eine Sensibilisierung und Kontrolle durch die zuständigen Polizeiorgane.
Krummackerweg Ost wird «umgedreht»
Aufgrund der Nutzung des Krummackerwegs Ost zur Umfahrung von zwei Verkehrsampeln auf der Aarauerstrasse wird als konkrete Veränderung gegenüber der Phase 2 die Einbahnstrasse in diesem Bereich umgedreht, so dass sie künftig von Südwest nach Nordost befahrbar sein wird. Hier werden nach Ansicht des Stadtrates zumindest am Anfang voraussichtlich gezielte Polizeikontrollen erforderlich sein, um die Einhaltung der neuen Massnahme zu überprüfen und durchzusetzen. Auch hier ist der Stadtrat zur Prüfung von Ergänzungen bereit, sollte sich im Laufe der Zeit, die auch von der Situation nach der Bauphase auf der Aarburgerstrasse abhängig sein wird, ein entsprechender Bedarf ergeben.
Auf den Einsatz von elektronischen Mitteln, die den Quartierbewohnenden die Möglichkeit geben würden, die Barrieren bzw. Poller zu öffnen, wird weiterhin verzichtet: Bei geschätzt rund 1600 Öffnungen pro Tag, die sich auch auf die Hauptverkehrszeiten konzentrieren dürften, würden sich die Schranken phasenweise gar nicht mehr senken und damit faktisch ihre Funktion weitgehend verlieren. Aufgrund der teilweisen Öffnung an der Gartenstrasse haben sich auch die Einschränkungen für diverse Dienstleister stark reduziert. Von einer Verkehrserfassung mit elektronischen Mitteln sieht der Stadtrat aus Gründen des Datenschutzes und der beschränkten Wirksamkeit angesichts der Ausdehnung des Quartiers und der darin bestehenden Einkaufs- und touristischen Nutzungen wie zum Beispiel Sälischlössli ab.
Um die Verkehrsmassnahmen nach dem Ende Februar endenden Versuchsbetrieb nahtlos weiterführen zu können, hat der Stadtrat einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zugehörige Objekte
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Auswertung Bevölkerungsumfrage (PDF, 567.65 kB) | Download | 0 | Auswertung Bevölkerungsumfrage |
Verkehrsmassnahmen Säliquartier Monitoring 1. und 2. Messung (PDF, 5.35 MB) | Download | 1 | Verkehrsmassnahmen Säliquartier Monitoring 1. und 2. Messung |
Verkehrsmassnahmen Säliquartier Monitoring 3. Messung (PDF, 5.53 MB) | Download | 2 | Verkehrsmassnahmen Säliquartier Monitoring 3. Messung |