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Neues Verkehrsregime in der Oltner Altstadt
Einfahrten stark eingeschränkt
Es werden keine generellen Einfahrtsbewilligungen mehr erteilt. Für die Einfahrt ausserhalb der Güterumschlagzeiten können schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner und Anwohnerinnen und in der Altstadt ansässige Geschäfte pro Haushalt bzw. Geschäft höchstens eine Einfahrtsbewilligung beantragen. Auf der Bewilligung können mehrere Kontrollschilder aufgeführt werden. Die Karte darf aber jeweils nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden. Es sind jedoch keine Parkplätze vorhanden. Nach erfolgtem Güterumschlag muss die Altstadt wieder verlassen und das Fahrzeug ausserhalb der Altstadt parkiert werden.
Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftseigentümerinnen, Personal, Besucher und Besucherinnen und andere haben keine Einfahrtsberechtigung, ausgenommen für den Güterumschlag während der erlaubten Zeit (7 bis 11.30 Uhr). Für Anwohner und Anwohnerinnen der Altstadt und Geschäftsbetriebe wird eine interne Kontrollzeit von einer Stunde gewährt.
In Ausnahmefällen können bei der Stadtpolizei Tageskarten für Handwerker und Handwerkerinnen oder Lieferanten und Lieferantinnen beantragt werden. Die Bewilligungspraxis wird restriktiv gehandhabt. Die Bewilligungen werden gegen eine Gebühr von Fr. 5.- für eine Tageskarte ausgestellt. Dabei besteht die Möglichkeit, auch mehrere Tageskarten zu kaufen. Diese Karte kann auch Kunden und Kundinnen von Geschäftsbetrieben für das Abholen von Waren abgegeben werden.
Notfalldienste, Entsorgungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Post- und Kurierdienste, Hotelgäste mit Reisegepäck und Taxis dürfen ohne Ausnahmebewilligungen jederzeit in die Altstadt einfahren. Das Parkieren der Fahrzeuge ist jedoch nicht gestattet.
Nur drei Privatparkplätze in der Altstadt
Lediglich drei Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen erfüllen in der Oltner Altstadt die Voraussetzungen für einen privaten Norm-Parkplatz gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG). Ihnen wird die Zufahrt in die Altstadt bewilligt. Allen anderen Anwohnern und Anwohnerinnen und Geschäften steht kein Anrecht auf einen Parkplatz in der Oltner Altstadt zu.
Parkierungsmöglichkeiten bestehen auf dem ehemaligen Flückiger-Areal (Leberngasse), wo die Stadt Olten Parkplätze vermietet für zurzeit Fr. 100.- pro Monat. Im Rahmen der Anwohnerbevorzugung in Blauen Zonen können Anwohner und Anwohnerinnen der Kernzone zudem eine Parkierungsbewilligung für eine benachbarte Zone beantragen; die Kosten betragen zurzeit Fr. 120.- pro Jahr
Schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner und Anwohnerinnen und Geschäftsbetriebe der Altstadt können ferner für Fahrzeuge, für die eine Einfahrtsbewilligung ausgestellt worden ist, eine unbeschränkte Parkierungsbewilligung für den Parkraum Schützenmatte, Rötzmatt, Amthausquai Süd, Klosterplatz beantragen. Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten Parkplatz. Bei Sperrungen der Parkplätze besteht auch kein Anspruch auf Ersatz. Für diese unbeschränkte Parkierungsbewilligung wird eine Gebühr von Fr. 360.- jährlich erhoben.
Die bisherigen Altstadt-Einfahrtsbewilligungen werden durch die Stadtpolizei überprüft. Bei fehlenden Voraussetzungen verlieren sie ihre Gültigkeit und werden entzogen. Die übrigen Karten behalten ihre Gültigkeit.