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Fahrverbot im Hardfeld, Waldheim und Chnoblauch
Selbstverständlich bleibt die Zufahrt für Anwohnende der jeweiligen Quartiere erlaubt, ebenso der Zubringerdienst. Verboten sind jedoch die Durchfahrten durch diese Quartiere, welche nicht im Zusammenhang mit einem Zubringerdienst stehen. Ebenfalls untersagt ist das Parkieren innerhalb des Fahrverbotes, sofern es nicht in Beziehung mit einem Zubringerdienst steht.
Durch die Stadtpolizei Olten werden die Fahrzeuglenkenden während den ersten Wochen mittels Informationsblatt auf die Neuerung aufmerksam gemacht. Nach der Einführungsphase werden Kontrollen durchgeführt und die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden verzeigt.
Die Stadtpolizei Olten ist jederzeit bereit, telefonisch unter 062 206 11 81 oder auf dem Polizeiposten im Stadthaus, offene Fragen zu beantworten.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung_Zufahrtsbeschrankung_Hardfeld_Waldheim_und_Chnoblauch_Plan.pdf (PDF, 466.26 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_Zufahrtsbeschrankung_Hardfeld_Waldheim_und_Chnoblauch_Plan.pdf |