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Öffnung der Wahllokale angepasst
Das Gesetz über die politischen Rechte schreibt vor, dass jede Einwohnergemeinde mindestens ein Wahllokal zu bestellen hat und die persönliche Wahl- und Stimmabgabe an Sonntagen von 10 bis 12 Uhr stattfinden muss. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 6. Dezember 2006 kann der Stadtrat mit Bewilligung der Staatskanzlei neu die Öffnungszeiten indessen so festlegen, dass sie den Gewohnheiten der Stimmberechtigten besser entsprechen. Die minimale Öffnungszeit beträgt mindestens eine Stunde. Gemäss Auskunft der Staatskanzlei schliessen an Sonntagen bereits 27 Gemeinden ihre Wahlbüros vor 12 Uhr, damit die Endresultate früher ermittelt werden können. Damit vor dem allgemeinen Urnenschluss keine Informationen nach aussen dringen, gilt indessen eine Sperrfrist bis 12 Uhr; Trendmeldungen und Ergebnisse dürfen somit nicht vorher veröffentlicht werden.
Der Stadtrat hat daher beschlossen, an den Samstagen von 10.30 bis 11.30 Uhr nur noch das Wahlbüro Bifang zu öffnen, hingegen das Wahlbüro Hübeli zu schliessen, da hier bis und mit letztem Samstag vor dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstag eine Alternative in Form des Briefeinwurfs beim Stadthauseingang besteht. Zudem werden gemäss Antrag des Zentralwahlbüros die Öffnungszeiten der Wahlbüros Bifang und Hübeli an den Sonntagen um eine halbe Stunde von 10.00 bis 12.00 Uhr auf 10.00 bis 11.30 Uhr verkürzt. Diese Regelung gilt ab 1. April 2010.