- Ausgangslage
Mit Bericht vom 23. Oktober 2008 wurde die Phase 1 der städtischen Schulraumplanung inhaltlich abgeschlossen. Am 26. Januar 2009 wurde der Bericht dem Stadtrat, am 26. März 2009 dem Parlament vorgestellt.
Ausstehend ist noch die Genehmigung der Planungsgrundlagen, die im Bericht als Anträge formuliert sind. Dies sind insbesondere:
1. Bevölkerungs- bzw. Schüler/-innenzahlprognose (zeitliche und räumliche Verteilung) gemäss Szenario Trend (S. 33 ff des Grundlagenberichtes).
2. Kennzahlen des künftigen Infrastrukturbedarfs pro Schulklasse und Schulstufe (S. 21 ff des Grundlagenberichtes).
3. Mitberücksichtigung der Basisstufe.
4. Konzentration der Musikschule am zentralen Standort Leberngasse. Die dezentralen Übungsräume sollen aufgehoben werden.
Diese Anträge entsprechen den Anträgen des Grundlagenberichtes.
Aufgrund aktueller Entwicklungen und der hängigen Motion Schulraumplanung vom 26.3.09 ergeben sich die folgenden zusätzlichen oder erweiterten Anträge:
5. Mitberücksichtigung der Integrativen Schulung. In Abänderung des ursprünglichen Antrages und auf Grund der aktuellen Situation an den Oltner Schulen (Pilotprojekt Integrative Schulung im Schulhaus Bifang im Schuljahr 2009/2010), auf Grund der Vorgehensplanung des Kantons (Aufhebung der Einführungsklassen auf das Schuljahr 2011/2012) und auf Grund der erkennbaren Dynamik auf diesem Gebiet soll die Integrative Schulung miteinbezogen werden.
6. Mitberücksichtigung des Raumbedarfs für Tagesstrukturen. Hier sollen insbesondere Räume für Mittagstische und weitere Module der Tagesstrukturen mitgedacht werden. Auf der Basis der „Situationsanalyse für eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Olten“ (Januar 2007) soll sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Tagesstrukturen befassen.
7. Sekundarstufe 1: Der Schulkreis Olten ist definiert. Alle Partnergemeinden werden in die Planung miteinbezogen. Fragestellungen der Sek I bearbeitet die Arbeitsgruppe Sek I-Reform.
8. Der zukünftige Raumbedarf (qualitativ und quantitativ) für Lehrpersonen soll erhoben und in der Planung mitberücksichtigt werden.
2. Erwägungen
1. Damit die Arbeitsgruppe die nächste Planungsphase 2 auf konsolidierten Grundlagen angehen kann, braucht es die Genehmigung der Planungsgrundlagen wie oben dargestellt.
Die Phase 2 befasst sich mit Lösungsfindungen und Szenarienbildung. Dazu liegt ein Vorgehenskonzept der Firma Kontextplan vom 2. Mai 2009 vor (Beilage).
3. Finanzielle Konsequenzen
Im Budget 2009 wurden in der Investitionsrechnung Fr. 100‘000.- genehmigt. Im Vertrag zwischen der Direktion Bildung und Sport und der Firma Kontextplan AG (vormals smt) wurde für die Phasen 1 und 2 (von 3) ein Kostendach von Fr. 67‘000.- definiert. Eine Zwischenbilanz Ende Juni 09 (Phase 1 abgeschlossen, einzelne Arbeiten von Phase 2 durchgeführt) ergibt, dass diese Vorgabe nicht eingehalten werden kann. Die bisher höheren Kosten sind wie folgt zu begründen:
· Mehraufwand bei der Zusammenstellung der pädagogischen Grundlagen, da mehrere Schulreformen parallel im Gang sind. Es sind noch keine konsolidierten Grundlagen Sek I und insbesondere Basisstufe vorhanden, es ergeben sich laufend Veränderungen.
· Mehraufwand bei der Erhebung und Klassierung der vorhandenen Infrastruktur und der Bevölkerungsentwicklung. Es standen keine aufbereiteten Datengrundlagen zur Verfügung. Die Plangrundlagen waren ungenügend und auf Grund der Projektverzögerung mussten die statistischen Bevölkerungsdaten aktualisiert werden.
· Mehraufwand für Koordinationsarbeiten mit der Arbeitsgruppe Sek I Schulkreisbildung (ungeklärte Ausgangslagen generell, Abgleich Daten)
· Gegenüber der Offerte erhöhter Sitzungsaufwand mit der Arbeitsgruppe, zusätzlicher Aufwand für Information der Behörden (separate Information Stadtrat, Parlament, Schulkommission).
· Der Beginn der Phase 2 verzögerte sich erheblich (ausstehende Genehmigung der Grundlagen aus Phase 1 durch politische Behörden) die Arbeiten wurden im April 09 aufgenommen.
· Mit der angefangenen Arbeit an Phase 2, Stand Ende Juni 09, erreicht der geleistete Aufwand der Firma Kontextplan einen Betrag von Fr. 46‘500.-. Es ist absehbar, dass das Kostendach von Fr. 67‘000.- nicht eingehalten werden kann für die Erbringung der Leistungen in der Phase 2.
Neu entstehende Kosten, Präzisierungen:
· Mit Beginn der Arbeiten der Phase 2 wurden gegenüber der Offerte vom April 2008 Zusatzarbeiten absehbar, die sich aus der hängigen Motion Schulraumplanung vom 26.3.09 ergeben haben.
· Leistungen Phase 2 innerhalb des Kostendaches: Verfeinerung der Grundlagen und Optimierung der Strukturen mit Lösungsansätzen. Nicht eingeschlossen sind Bearbeitungen anderer Standorte im Rahmen der Sek I-Reform und Konzepterarbeitung von Tagesstrukturen.
· Leistungen Phase 2 ausserhalb des Kostendaches:
- Durch Firma Kontextplan: Koordination von Dritten für die Abschätzung der erforderlichen Investitionen pro Standort und Szenario (grobe Kostenermittlung), Bewertung der Szenarien, Vorschlag Bestszenario, Verfassen eines Berichtes mit den Lösungsstrategien z. H. der Behörden, Unterstützung bei der Kommunikation der Resultate (Stadtrat, Parlament) Total Fr. 13‘000.-.
- Durch Drittanbieter (Kostenplaner): Grobe Kostenermittlung der erforderlichen Investitionen pro Standort und Szenario (Genauigkeit +/- 50%) auf Grund von erarbeiteten Eckwerten. Total Fr. 11‘000.-.
· Somit ergibt sich per Ende Phase 2 folgender Mehraufwand ausserhalb des Kostendaches:
Honorar Kontextplan AG Fr. 13‘000.-
Honorar Kostenplaner Fr. 11‘000.-
Nebenkosten Fr. 4‘000.-
Total Mehraufwand Fr. 28‘000.-
Kostendach Fr. 67‘000.-
Gesamtausgaben Fr. 95‘000.-
Somit wird der Betrag von Fr. 100‘000.- gemäss Investitionsrechnung nahezu aufgebraucht.
Für die Phase 3 (gemäss „Vorgehenskonzept Phase 2“ ab März 2010) ist ein grob geschätzter Betrag von Fr. 50‘000.- vorzusehen. Dieser Betrag wird ins Budget 2010 (Investitionsrechnung) aufgenommen.
4. Stellungnahmen Rechtsdienst, Finanzverwaltung, Controlling
Die genannten Stellen waren bei der Erstellung von Bericht und Antrag miteinbezogen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt den im Antrag dargestellten Planungsgrundlagen zu.
2. Er beauftragt die Arbeitsgruppe Schulraumplanung mit der Weiterarbeit gemäss Vorgehenskonzept Phase 2.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.