Inhalt
Alter Schlachthof Olten/Weitervermietung bis 30.06.2006
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. Dezember 2003
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Anlässlich der Sitzung vom 27. November 1995, Prot.-Nr. 500, hat der Stadtrat beschlossen, die ehemaligen Schlachthofgebäude während der Dauer von fünf Jahren zur Vermietung freizugeben. In der Folge hat die Liegenschaftenverwaltung die Bewirtschaftung der massgebenden Mietobjekte übernommen. Ein Grossteil der Gebäude konnte einer langjährigen Vermietung (befristete 5-Jahres-Verträge) zugeführt werden. Mit den Vertragsparteien wurde weiter vereinbart, dass die Verträge stillschweigend ohne vorherige Kündigung am 30. Juni 2001 endigen, sofern sich die Parteien bis spätestens am 31. Dezember 2000 nicht über eine Vertragserneuerung einig sind.
Da das ehemalige Schlachthofareal bisher noch keiner anderweitigen Nutzung zugeführt werden konnte, wurden die Verträge - nach Rücksprache mit dem Stadtrat - jeweils schrittweise mit befristeter Mietdauer verlängert. Die aktuellen Mietverträge laufen nun per 30.06.2004 aus.
2. Erwägungen
Bis auf die ehemaligen Räumlichkeiten des Mieters Emil Meister (Vertragsende per 30.06.2003) sind zurzeit noch alle Objekte voll vermietet. Diese Lokalitäten werden nun aber für die Einlagerung von «grösseren» Ausstellungsstücken des Historischen Museums genutzt.
In diesem Zusammenhang wäre es deshalb sinnvoll und zweckmässig, auch der bestehenden Mieterschaft nochmals die Möglichkeit einer zweijährigen Vertragsverlängerung zu offerieren. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Mieter:
· Malergeschäft Pius Caminada und
· Luxtec Veranstaltungstechnik
an einer Erneuerung des Vertragsverhältnisses interessiert sein werden.
Der Alterungsprozess der Fassadenhülle kann zwar nicht aufgehalten werden und birgt grundsätzlich ein gewisses Unterhaltsrisiko. Das Hochbauamt geht jedoch davon aus, dass jene Gebäudeteile, welche nun noch für eine zweijährige Vertragsverlängerung frei gegeben werden sollen, während dieser Zeitspanne keine aussergewöhnlichen Unterhaltskosten verursachen sollten. In den befristeten Mietverträgen würde zudem auch künftig festgehalten, dass die Stadt Olten als Vermieterin und Eigentümerin während der Vertragsdauer lediglich für das Erhalten eines tauglichen Zustandes der Gebäudehülle zuständig ist und zur Erfüllung dieser Pflicht eine Unterhaltskreditlimite von maximal Fr. 10'000.00 pro Vertragsjahr gilt.
Beschluss:
1. Die Gebäulichkeiten auf dem Schlachthofareal werden bis zum 30. Juni 2006 weiter vermietet. Die Mietverträge sind so abzufassen, dass die Mietdauern befristet sind und per 30. Juni 2006 ohne Kündigung enden.
2. Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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