Inhalt
Zivilschutz, Benützung des Ausbildungszentrums Gheid durch Kanton Solothurn und EGO, neue Vereinbarung über Entschädigung/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 17. November 2003
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Seit 1993 besteht eine Vereinbarung über die Entschädigung für die Benützung des kommunalen Zivilschutz-Ausbildungszentrums Gheid zwischen dem Kanton Solothurn und der Einwohnergemeinde der Stadt Olten. Schon seit mehreren Jahren konnte das Kantonale Amt für Zivilschutz auf Grund der Zivilschutzreform 1995 ff. den in der Vereinbarung unter Punkt 2 enthaltenen Ausbildungsumfang von in der Regel 5'000 – 6'000 Ausbildungstagen nicht mehr erfüllen. Trotzdem die jeweiligen Ansätze pro Teilnehmer/Ausbildungstag von anfänglich Fr. 35.00 auf heute Fr. 50.00 erhöht wurden, konnten die jährlichen Betriebskosten zuletzt nicht mehr eingebracht werden. Die aus den Vorjahren geäufneten Reserven mussten in den beiden letzten Jahren beansprucht werden. Weil im neuen Zivilschutz eine Belegung wie in der bisherigen Vereinbarung enthaltenen Anzahl an Ausbildungstagen nicht mehr realistisch ist, wurden in den Jahren 2002 und 2003 die Betriebskosten soweit möglich und speziell bei den Aufgaben der Hauswartung reduziert bzw. teilweise dem Kanton übertragen. Nachdem der Regierungsrat gemäss seinem Schreiben vom 5. März 2003 auch in Zukunft die kantonale Zivilschutzausbildung im Ausbildungszentrum Gheid Olten fortsetzen und zusätzlich die Arbeitsplätze der Instruktoren von Solothurn nach Olten verlegen will, ist die Nutzung des Ausbildungszentrums Gheid in Zukunft gesichert. Es steht allerdings schon heute fest, dass trotz der im neuen Zivilschutz ab 2004 längeren Ausbildungsdauer die Ausbildungsbelegung maximal mit der Hälfte der früheren Ausbildungstage berechnet wird. Demzufolge ist die Finanzierung der künftigen Belegung zwingend neu zu regeln.
Im Zusammenhang mit der künftigen Neuausrichtung des Ausbildungszentrums Gheid hat der Stadtrat in seinem Grundsatzbeschluss festgehalten, dass für die Nutzung durch die Kantonale Zivilschutzverwaltung Solothurn ab 01.01.2004 gegenüber der heutigen Vereinbarung bzw. Finanzierung mindestens eine Übergangsvereinbarung mit der klaren Auflage der Kostendeckung abgeschlossen werden muss.
2. Erwägungen/Verhandlung mit der Kantonalen Zivilschutzverwaltung
Der Leiter Sicherheitsdienste F. Giori hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsausschuss AZ Gheid eine neue Vereinbarung über die Entschädigung für die Benützung des kommunalen Zivilschutz-Ausbildungszentrums Gheid ausgearbeitet. Es darf dabei festgestellt werden, dass die Verhandlungen mit der Kantonalen Zivilschutzverwaltung Solothurn immer konstruktiv verlaufen sind. So konnte denn auch die Kostentragung der Spezialfinanzierung für das AZ Gheid durch den Kanton, gegenüber der bisherigen Regelung einer Abgeltung von Einzeltagespauschalen pro Teilnehmer, in eine garantierte jährliche Gesamtbetriebskostenbeteiligung überführt werden. In der neuen Vereinbarung wird jeweils das jährliche Budget gemeinsam erstellt. Als Berechnungsgrundlage wird von einer Belegungszahl von jährlich minimal 2’000 Belegungstagen à Tagespauschale von Fr. 150.00 ausgegangen. Der Kanton bezahlt dadurch in diesem Fall als Kostenbeteiligung Fr. 300'000.00. Damit sind mehr als die Betriebskosten gedeckt. Der Überschuss wird jeweils dem Konto Spezialfinanzierung für Unterhalt und Investitionen übertragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind in Artikel 5 der Vereinbarung enthalten und garantieren die volle Kostendeckung gegenüber der Einwohnergemeinde Olten.
Art. 5 Entschädigung für Betriebskosten (Auszug aus der Vereinbarung)
Die Einwohnergemeinde Olten erhält pro Teilnehmertag eine pauschale Entschädigung für die Benützung des KZSAZ „Gheid“. Der Pauschalbeitrag errechnet sich nach dem voraussichtlich budgetierten Finanzbedarf und hat die Betriebs- und Unterhaltskosten, die Abschreibungen sowie Verzinsung voll abzudecken.
Die Betriebskosten beinhalten auch die Verwaltungs- und Overheadkosten der Einwohnergemeinde Olten. Diese berechnen sich nach Ziffer 232 des Konzeptes zur Verrechnung der Overheadkosten zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden vom 16.6.2003 (RRB Nr. 2003/1292 vom 1.7.2003).
Erstmalige Anwendung der neuen Finanzierung im Budget 2004
Das gemeinsam mit dem Kanton bzw. Betriebsausschuss AZ Gheid erstellte Budget für 2004 (Konto 161/Beilage) berücksichtigt die neue Finanzierungsregelung. Die Betriebskosten (berechnet auf einer Belegung von 2'000 Belegungstagen à Fr. 150.00) belaufen sich auf gesamthaft Fr. 319'500.00, die Verwaltungskosten des Kantons betragen Fr. 300'000.00. Die restlichen Fr. 19'500.00 sind übrige Erträge.
In die Vernehmlassung wurden der Rechtskonsulent, der Finanzverwalter und der Controller miteinbezogen.
Die Kommission Öffentliche Sicherheit hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2003 von der neuen Vereinbarung zustimmend Kenntnis genommen.
Der Betriebsausschuss AZ Gheid hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2003 der Vereinbarung zugestimmt. Ebenso hat der seit 1. Oktober 2003 amtierende Regierungsrat Roberto Zanetti von der Vereinbarung Kenntnis genommen und die Unterzeichnung in vorliegender Form nach Beschluss des Stadtrates in Aussicht gestellt.
Beschluss:
1. Die Vereinbarung über die Entschädigung für die Benützung des Ausbildungszentrums Gheid zwischen dem Kanton Solothurn und der Einwohnergemeinde der Stadt Olten wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung wird nach der Unterzeichnung per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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