1. Ausgangslage
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat – basierend auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) – 1995 Richtlinien über den Beizug von Arbeitsärztinnen und Arbeitsärzten sowie anderen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben erlassen, welche bis 1. Januar 2000 hätten vollzogen sein sollen. Die Richtlinien müssen von Betrieben mit mehr als vier Beschäftigten und mit einem Prämiensatz von mehr als 5 Promille umgesetzt werden.
Die Arbeitgeber sind gemäss diesen Richtlinien verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten sowie zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Mit den zu treffenden vorbeugenden Massnahmen sollen in der ganzen Schweiz Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz vermieden und damit Kosten für die Volkswirtschaft eingespart werden. Auch für den einzelnen Betrieb sind durch die vorbeugenden Massnahmen Einsparungen und Ertragssicherungen möglich. Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind diejenigen, an denen am rationellsten und effizientesten gearbeitet wird.
Mit dem Beitritt zum Verein "Arbeitssicherheit Schweiz" mit Stadtratsbeschluss vom 20. Dezember 1999 hat die Einwohnergemeinde Olten zum Ausdruck gebracht, dass ihr die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages wichtig ist.
2. Gefahrenermittlung
2.1 Durchgeführte Risikoanalysen
In den vergangenen Monaten (Juni bis September 2003) wurden in diversen Städtischen Gebäuden und Anlagen Gefährdungs- und Risikobeurteilungen vorgenommen.
Diese Risikobeurteilungen wurden von Herrn Moor (QS Engineering AG) unter Einbezug des Sicherheitsbeauftragten Benno Winistörfer der Stadt Olten sowie den entsprechenden Bereichssicherheitsbeauftragten durchgeführt.
2.2 Massnahmen aufgrund der Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Die aus der Risikoanalyse resultierenden Massnahmen lassen sich wie folgt gliedern:
2.2.1 Baulich / Technische Massnahmen
Beispielsweise: Fehlende Geländer, Ausgänge mit Panikschlösser umrüsten, Anpassungsarbeiten von Heizkörperbefestigung in Turnhallen.
Finanzierung: Laufende Rechnungen / Investitionskredite
2.2.2 Notfall- und Verhaltensmassnahmen
Beispielsweise: Kennzeichnung und Beschilderung Fluchtwege, Verhaltensmassnahmen im Notfall, Erste Hilfe
Finanzierung: Laufende Rechnungen / Investitionskredite
2.2.3 Administrative Massnahmen
Beispielsweise: Erstellen und Führen von Datenblättern (Nachweise Instruktionen, Wartungen, Bedienungsanleitungen, Verträge)
Finanzierung: Laufende Rechnungen
2.2.4 Diverse Massnahmen
Beispielsweise: Abklärungen über Nutzlasten von Lagergestellen, Einbezug von Mitarbeitern, Kontrollen elektrische Anschlüsse
Finanzierung: Laufende Rechnungen
3. Nachtragskredit
Wie bei den Risikobeurteilungen festgestellt wurde, sind bezüglich erforderlichen Sicherheitszeichen offensichtliche Mängel aufgefallen. Die notwendige Beschilderung sind in den meisten der kontrollierten Gebäuden (Stadthalle Kleinholz, Sportanlage Kleinholz, Schulhäuser, Kindergärten, Museen, Stadttheater, Werkhof, Feuerwehrmagazin, Stadthaus, Schwimmbad) ungenügend oder teils gar nicht vorhanden.
Diese Beschilderung wie zB. Rettungszeichen (Fluchtwege), Gebotszeichen (Schutzbrille tragen), Verbotsschilder (Rauchen verboten), Brandbekämpfung (Feuerlöschposten) sollen an den entsprechenden Arbeitsplätzen und Räumlichkeiten angebracht werden.
(Aufenthaltsräume, Gang, Treppenhäuser, Werkräume, Schulzimmer, Büros, Technik/Heizung,etc)
Auch wurde festgestellt, dass Erste-Hilfe-Material ungenügend vorhanden ist. So gilt es dieses zu aktualisieren und wo nötig Notfall-Apotheken anzuschaffen.
Anlässlich eines Besuch / Systemkontrolle durch die SUVA vom 9. Oktober 2003 in Olten, wurden diese Massnahmen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ebenfalls
als dringend notwendig eingestuft.
Vorgesehene Kosten: Beschilderungen Fr. 8'500.—
Sanitätsmaterial Fr. 1'500.—
In der laufenden Rechnung 2003 sowie in der Investitionsrechnung sind für diese Massnahmen keine Mittel vorhanden. Um die dringend notwendigen Anschaffungen für diese zwingenden Sicherheitsmassnahmen tätigen zu lassen, ist ein Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 10'000.— notwendig.
Beschluss:
1. Von der Risikoanalyse vom 9.10.2003 wird Kenntnis genommen.
2. Zugunsten Konto 029.315.01 wird ein Nachtragskredit von Fr. 10'000.— bewilligt
3. Mit dem Vollzug wird die Baudirektion II beauftragt.