Inhalt
Verkehrsmassnahmen, Tannwaldstrasse /Gebührenpflichtige Parkplätze und Parkverbotsfelder
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. Dezember 2008
- Beschreibung
- Aufgrund eines Gesuchs der SBB an die Stadt Olten wurde durch die Baudirektion und die Stadtpolizei die Parkplatzsituation im Bereich des Bahnhofausgangs zwischen Geissfluhweg und Hardegg geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Parkmöglichkeiten, insbesondere für Kunden der neuen Geschäfte im Hauptbahnhof sowie für Besucher des SBB-Stellwerks an der Tannwaldstrasse 70, zu knapp sind. Zudem sind Lieferanten, welche beim Stellwerk Güterumschlag tätigen, mangels anderer Möglichkeiten gezwungen, den Güterumschlag auf der Fahrbahn zu erledigen. Dies führt dazu, dass der Güterumschlag teilweise an unübersichtlichen, nicht geeigneten Stellen ausgeführt wird.
Bei der Tannwaldstrasse handelt es sich um eine Sammelstrasse.
Die Stadtpolizei und die Baudirektion haben die Verhältnisse in diesem Bereich über eine längere Zeitspanne beobachtet. Dabei wurde festgestellt, dass das Anliegen der SBB seine Berechtigung hat. Um einen geordneten Güterumschlag zu ermöglichen und zusätzliche Parkiermöglichkeiten für Bahnhofskunden zu schaffen, erachtet die Stadtpolizei die folgenden Massnahmen als sinnvoll:
· Schaffung von insgesamt sieben gebührenpflichtigen Parkplätzen mit einer max. Parkdauer von 2 Stunden. Die Parkgebühr wird mittels zwei Gebührenautomaten TOM erhoben.
· Schaffung von zwei gelb markierten Parkverbotsfeldern beim Stellwerk SBB, Tannwaldstrasse 70. Da das Vorschriftssignal „Parkieren verboten“ den Güterumschlag grundsätzlich zulässt, kann auf diesen Feldern der Güterumschlag getätigt werden, gleichzeitig wird ein Dauerparkieren an dieser Stelle verhindert.
Die Massnahmen wurden an der Koordinationssitzung Bau – Polizei diskutiert. Die Teilnehmer stimmten den Massnahmen einstimmig zu.
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 08. März 1994 / Inkrafttreten 01. Juli 1999 werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Hinweissignal 4.20 (Parkieren gegen Gebühr) auf den sieben neu markierten Parkfeldern. Max. Parkdauer 2 Std. Die Gebührenpflicht besteht von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr.
2. Vorschriftssignal 2.50 (Parkieren verboten) auf den zwei neu markierten gelben Parkfeldern beim Stellwerk SBB.
3. Die Signalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV)
4. Gegen diese Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
5. Der Beschluss des Stadtrates tritt, unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen, nach Ablauf der Beschwerdefrist und mit Verfügung der Stadtpolizei in Kraft.
6. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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