Inhalt
Ausbildungszentrum Gastronomieberufe/Beitrag
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. Dezember 2008
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Gastro Solothurn, der Kantonalverband für Hotellerie und Restauration, plant die Einrichtung eines Ausbildungszentrums für überbetriebliche Kurse, welche einen Bestandteil der beruflichen Grundausbildung darstellen. Gastro Solothurn hat verschiedene Möglichkeiten für die Erstellung eines Ausbildungszentrums im ganzen Kanton geprüft. Als beste Alternative erwies sich das Projekt im Gerolag Center an der Industriestrasse 78 in Olten. Auf rund 700 Quadratmetern sollen eine Küche, ein Speisesaal, zwei Schulungsräume sowie die nötigen Nebenräume eingerichtet werden.
Derzeit werden die überbetrieblichen Kurse für die Berufs Koch/Köchin sowie Küchenangestellte im Bienkensaal in Oensingen durchgeführt, die Lehrabschlussprüfungen dieser Berufe am Kantonsspital in Olten. Für die Restaurationsfachleute werden die Kurse derzeit ausserkantonal und die Prüfungen in einem Hotelbetrieb durchgeführt. Die Räumlichkeiten im Spital Olten stehen künftig nicht mehr zur Verfügung, der Bienkensaal in Oensingen ist für die überbetrieblichen Kurse wenig geeignet (Anzahl Arbeitsplätze, stark eingeschränkte Verfügbarkeit).
Gastro Solothurn sieht vor, die Räumlichkeiten für vorerst 10 Jahre zu mieten. Die Miete wird hauptsächlich mit einem zusätzlichen Beitrag von CHF 50 pro Teilnehmer und Kurstag durch den Kanton gedeckt. Der Kostenvoranschlag für Mieterausbau und Einrichtungen sieht Investitionskosten von ca. CHF 2.36 Mio. vor. Der Kantonsrat hat am 28. Oktober 2008 einen Investitionskostenbeitrag von 50% der Investitionskosten, maximal CHF 1.18 Mio. beschlossen. Im Weiteren werden jährlich CHF 100'000 aus Mitteln der Patentgebühren zurückfliessen, um die Investitionen zu amortisieren. Derzeit sind nach Angaben von Gastro Solothurn Darlehen von insgesamt mindestens CHF 500'000 zugesichert. Gastro Solothurn stellt nun mit Schreiben vom 14. November 2008 den Antrag, an den verbleibenden Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 700'000 einen Beitrag in der Höhe von CHF 400'000 zu leisten.
2. Erwägungen
Das Ausbildungszentrum wird nach Angaben der Initianten gut ausgelastet sein: Zu den jährlich rund 2800 Kursteilnehmertagen im Bereich der überbetrieblichen Kurse kommt die Durchführung von Lehrabschlussprüfungen und Weiterbildungskursen. Die gute, zentral gelegene Infrastruktur wird zudem sicher auch ausserkantonale Veranstaltungen anlocken. Das Ausbildungszentrum wird damit einerseits das Angebot und den Ruf der Stadt Olten als zentrale Ausbildungsstätte mit optimaler Erschliessung stärken, anderseits auch – zusammen mit den zahlreichen hier ansässigen, mehrfach ausgezeichneten Gastronomiebetrieben – das Profil von Stadt und Region als Gastro-Hochburg stärken. Nachdem die Stadt Olten auch die Fachhochschule und deren Studierende mit hohen Beiträgen unterstützt, hat der Stadtrat bereits in einem Gesprächsthema vom 28. Juli 2008 eine erste Anfrage positiv beurteilt und ist nun der Ansicht, dass eine Investition in die Berufsbildung für jährlich rund 300 Jugendliche aus dem Gastgewerbe in Form eines A-fonds-perdu-Beitrags gerechtfertigt ist, vorbehältlich der gesicherten Finanzierung und abschliessend fixiert auf Fr. 400'000.
Falls der Nutzungszweck der Anlage vor Ablauf von 10 Jahren nach Auszahlung des Beitrages geändert wird, hat die Einwohnergemeinde Olten gegenüber Gastro Solothurn Anspruch auf eine anteilmässige Rückzahlung des Beitrages (1/10 pro Jahr bis zum Ablauf der 10 Jahre). Die Auszahlung des Beitrages darf erst erfolgen, nachdem Gastro Solothurn der Einwohnergemeinde Olten gegenüber nachgewiesen hat, dass der Mietvertrag mit der Gerolag AG im Grundbuch vorgemerkt ist.
Beschluss:
1. Für das Ausbildungszentrum Gastronomieberufe von Gastro Solothurn wird vorbehältlich der gesicherten Finanzierung ein Nachtragskredit als A-fonds-perdu-Beitrag zu Gunsten der Investitionsrechnung bewilligt, abschliessend fixiert auf CHF 400'000.
2. Falls der Nutzungszweck der Anlage vor Ablauf von 10 Jahren nach Auszahlung des Beitrages geändert wird, hat die Einwohnergemeinde Olten gegenüber Gastro Solothurn Anspruch auf eine anteilmässige Rückzahlung des Beitrages (1/10 pro Jahr bis zum Ablauf der 10 Jahre).
3. Die Auszahlung des Beitrages darf erst erfolgen, nachdem Gastro Solothurn der Einwohnergemeinde Olten gegenüber nachgewiesen hat, dass der Mietvertrag mit der Gerolag AG im Grundbuch vorgemerkt ist.
4. Mit dem Vollzug wird die Direktion Finanzen und Informatik beauftragt.
Zugehörige Objekte
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