Inhalt
Abfallbeseitigung, Senkung der Kehrichtsackgebühren/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. September 2008
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Seit 1. Juli 2001 wird die Abfallbewirtschaftung in Olten vollständig durch verursachergerechte Gebühren finanziert. Nach Abfallreglement vom 20. November 2000 werden die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Behandlung des Kehrichts und des Sperrgutes mengen- resp. gewichtsproportional durch Sackgebühren, Containermarken und Sperrgutmarken vollumfänglich abgegolten. Mit diesen Gebühren werden zudem die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Behandlung von Glas, Eisen, Metall, Büchsen, Alu und Sonderabfällen ebenfalls vollumfänglich gedeckt.
Mit der einheitlichen jährlichen Grundgebühr pro Haushalt, Dienstleistungs-, Industrie- und Gewerbebetrieb werden die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Behandlung von Altpapier und Karton sowie für die Kompostierförderung finanziert. Die Grünguteinsammlung bzw. -verwertung wird zu ca. 40 % und der Häckseldienst zu ca. 90 % über die Grundgebühr finanziert.
Auf den 1. Januar 2008 hat die KEBAG Kehrichtbeseitigungs AG Zuchwil die Verbrennungspreise um Fr. 15.00/Tonne (exkl. MwSt) gesenkt. Ein Teil dieser Senkung wurde durch die Reduktion der Grundgebühren um Fr. Fr. 3.00 auf Fr. 42.00 (inkl. MwSt) weitergegeben.
Nun senkt die KEBAG Kehrichtbeseitigungs AG Zuchwil die Verbrennungspreise auf den 1. Januar 2009 erneut um Fr. 18.00/Tonne (exkl. MwSt). Bei einer Abfallmenge von 4'907 Tonnen ergibt diese Senkung Minderkosten von rund Fr. 88'326.00.
Diesen Preissenkungen stehen jedoch auch höhere Kosten für die Herstellung der Gebührenträger durch Petroplast von rund 10 %, für den Treibstoff (Diesel und Erdgas), für die LSVA oder für vermehrte Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Littering gegenüber. Trotzdem können nun die Gebühren für Kehrichtsäcke und Containerbänder nochmals gesenkt werden.
2. Senkung der Gebühren
Dank einer guten Abfallbewirtschaftung konnte die Abfallrechnung jedes Jahr mit einem Überschuss abgeschlossen werden. Für das Jahr 2008 wurde ein Überchuss von rund Fr. 25'000.00 budgetiert. Die Reserven sind dadurch per Ende 2007 auf rund Fr. 950'000.00 angestiegen. Diese reichen aus, um einen Teil der zu ersetzenden Kehrichtfahrzeuge zu finanzieren und lassen es zu, die Kehrichtsackgebühren und Containerbänder auf den 1. Februar 2009 wie folgt anzupassen (inkl. MwSt):
Offizieller Kehrichtsack neu bisher
17 lt: pro Sack Fr. 1.05, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 10.50 Fr. 11.00
35 lt: pro Sack Fr. 2.00, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 20.00 Fr. 21.00
60 lt: pro Sack Fr. 3.35, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 33.50 Fr. 35.00
110 lt: pro Sack Fr. 6.00, pro Rolle ( 5 Stk.) Fr. 30.00 Fr. 32.50
Offizielles Kehricht-/Sperrgut-Container-Band
800 lt: pro Bogen Fr. 42.00, Block à 10 Bänder Fr. 420.00 Fr. 435.00
Offizielle Sperrgutmarke unverändert
bis 10 kg: pro Stk. Fr. 3.50, Bogen à 10 Marken Fr. 35.00 unverändert
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Abfallrechnung kann trotz Gebührensenkung knapp ausgeglichen budgetiert werden. In Anbetracht der hohen Rücklagen, könnte bei unvorhergesehenen Mehrausgaben auch ein geringes Defizit in Kauf genommen werden. Die vorgesehene Gebührensenkung zeigt folgende finanziellen Auswirkungen (siehe auch auch Tabelle Anhang):
Annahme: 4907 to Kosten KEBAG Minderkosten Kalk. EinnahmenKehrichtgebühren Minderertrag
2008: Fr. 153.00/to Fr. 750’771.00 Fr. 1’433’000.00
2009: Fr. 135.00/to Fr. 662’445.00 - Fr. 88'326.00 Fr. 1'357'100.00 - Fr. 75’900.00
Die PetroplastVinora wird auf diesen Zeitpunkt die Lagerbestände der Verkaufsstellen zurückrufen und mit den neuen Banderolen versehen. Die Kosten dafür belaufen sich einmalig auf rund Fr. 10'000.00.
4. Stellungnahme der Stadtentwicklungskommission
Die für den Umweltschutz zuständige Stadtentwicklungskommission hat auf dem Zirkulationsweg von der geplanten Gebührensenkung zustimmend Kenntnis genommen.
5. Stellungnahme Controlling
Das Controlling hat die Berechnungen und finanziellen Auswirkungen bezüglich Senkung der Kehrichtsackgebühren überprüft. Aufgrund der erfreulicherweise erneut bevorstehenden Reduktion der KEBAG-Verbrennungspreise und dank dem aktuellen Guthaben der Spezialfinanzierung ist eine Gebührensenkung gemäss Antrag im heutigen Zeitpunkt verantwortbar.
6. Zuständigkeit
Gemäss § 14 Abfallreglement vom 16. November 2000 ist die Zuständigkeit für Gebührenanpassungen wie folgt geregelt:
4. Die Gebühren werden erstmals vom Gemeindeparlament der Einwohnergemeinde der Stadt Olten festgelegt und in einem Tarifblatt festgehalten.
5. Der Stadtrat kann unter Einbezug der für den Umweltschutz zuständigen Kommission die vom Gemeindeparlament der Einwohnergemeinde der Stadt Olten am 17. November 2000 festgesetzten Gebühren anpassen.
Beschluss:
1. Der Senkung der Kehrichtsackgebühren Abfallbeseitigung auf den 1. Februar 2009 wird zugestimmt und folgende neuen Gebühren bewilligt (inkl. MwSt):
Offizieller Kehrichtsack
17 lt: pro Sack Fr. 1.05, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 10.50
35 lt: pro Sack Fr. 2.00, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 20.00
60 lt: pro Sack Fr. 3.35, pro Rolle (10 Stk.) Fr. 33.50
110 lt: pro Sack Fr. 6.00, pro Rolle ( 5 Stk.) Fr. 30.00
Offizielles Kehricht-/Sperrgut-Container-Band
800 lt: pro Bogen Fr. 42.00, Block à 10 Bänder Fr. 420.00
Offizielle Sperrgutmarke unverändert
bis 10 kg: pro Stk. Fr. 3.50, Bogen à 10 Marken Fr. 35.00
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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