Inhalt
Sibylle, Christoph und Andrew Siegrist, Martin-Disteli-Strasse 2/Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 25. August 2008
- Beschreibung
- Sibylle, Christoph und Andrew Siegrist, v. d. Christoph Siegrist, Quartierstrasse 15, 5012 Schönenwerd, beabsichtigt gemäss den Projektplänen zum Baugesuch Nr. 2008/076 den Rückbau im 1. UG (Erstellung 9 Autoabstellplätze) und die Umnutzung im 2. UG (Einbau WC-Anlagen und Garderoben), Martin Disteli-Strasse 2, GB Olten Nr. 3025).
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Von den seinerzeit auf den Nachbargrundstücken GB Olten Nr. 1894 und 3290 erstellten und ausgewiesenen 10 oberirdischen Autoabstellplätze, welche im Zusammenhang mit der Erstellung des Wohn- und Geschäftshauses Martin Disteli-Strasse 4, GB Olten Nr. 3024, aufgehoben worden sind, können gemäss den Projektplänen zum Baugesuch Nr. 2008/076 9 Autoabstellplätze in der künftigen Autoeinstellhalle im 1. Untergeschoss der Liegenschaft Martin Disteli-Strasse 2, GB Olten Nr. 3025, ausgewiesen werden. Somit muss 1 Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe ausgekauft werden.
Die Liegenschaft Martin Disteli-Strasse 2 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernrandzone. Die Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den Umbau und Umnutzung des Gebäudes in der Liegenschaft Martin Disteli-Strasse 2, GB Olten Nr. 3025, gemäss Baugesuch Nr. 2008/076, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für den nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 3025, Sibylle, Christoph und Andrew Siegrist, v. d. Christoph Siegrist, Quartierstrasse 15, 5012 Schönenwerd, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|