Inhalt
Gebäude Im Meierhof 7, Gesuch um Gebührenerlass/Ablehnung des Gesuchs
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. August 2008
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 11.06.2008 bittet die Firma wohnag Verwaltungen GmbH, Olten, um einen Gebührennachlass auf die Abwassergebühren für die Liegenschaft Im Meierhof 7.
Die Firma wohnag schreibt zur Begründung Folgendes:
«Von der a.en haben wir am 29.05.2008 eine Rechnung über Fr. 37'951.40 erhalten. Bei der sofort durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass bei einem Mieter der Spülkasten durchlief, wohl über ein halbes Jahr. Mehrverbrauch ca. 2'500 m3 Wasser / Abwasser. Da die Ablesung nur noch halbjährlich von der a.en durchgeführt werden, und wir nicht schon nach 3 Monaten die überdurchschnittlichen Wasserstände erhielten, macht uns die a.en eine Gutschrift von Fr. 800.–.»
Bisherige Praxis bei Erlassgesuchen
Nach der bisherigen Praxis wurden Erlasse von Abwassergebühren dann bewilligt, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation abfloss, sondern versickerte.
In diesem Fall wurde mit dem durchlaufenden Wasser die Kanalisation sowie die Kläranlage in Anspruch genommen. Die Gebühr ist daher tatsächlich geschuldet.
Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf den Unterhalt der privaten Anlageteile. Am meisten Interesse zur Vermeidung solcher Schäden müssen die Gebührenzahler selber haben, daher ist ein Gebührenerlass kontraproduktiv. Ebenfalls ist ein solcher Schaden schnell und durch die Betroffenen selbst feststellbar. Der Schaden hätte also vermieden oder zumindest minimiert werden können.
Stellungnahme der Baudirektion
Die Baudirektion beantragt die Ablehnung des Erlassgesuches, da der Schaden vermeidbar und feststellbar war.
Beschluss:
1. Das Erlassgesuch der wohnag Verwaltungen GmbH, Olten, für die Abwassergebühren der Liegenschaft Im Meierhof 7 wird abgelehnt.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann beim Regierungsrat des Kantons Solothurn schriftlich und begründet innert 10 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
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