Inhalt
Sekundarschule/Oberschule, berufsbegleitende Ausbildung/Kreditgenehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. September 2003
- Beschreibung
- Zur Zeit unterrichten an der Oberschule und Sekundarschule etliche Primarlehrkräfte, die auf der Oberstufe der Volksschule nicht definitiv wählbar sind, weil Ihnen die entsprechende Ausbildung fehlt. Die Arbeit der Oberstufenlehrkraft bedingt eine stufenspezifische, fundierte Ausbildung. Damit dem Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen auf der Oberstufe begegnet werden kann, bietet der Kanton Solothurn seit 1997/1998 in Kooperation mit dem Kanton Aargau eine neue Ausbildung zur Oberschul- und Sekundarschul-Lehrkraft (SEREAL) am Didaktikum in Aarau an. Der in diesem Schuljahr 2003/2004 gestartete Lehrgang ist vorläufig der letzte, an den der Kanton einen Teil der Kosten zu übernehmen bereit ist.
Diese berufsbegleitende Ausbildung erstreckt sich über vier Semester, d.h. auf die Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005, wobei die Berufsausübung zu ca. 50% möglich ist. In den beiden Ausbildungsjahren finden zudem zwei Ausbildungsblöcke à je 8 Wochen Dauer mit Vollzeitausbildung statt – z.T. auch in der Ferienzeit – sowie ein individuell gestalteter Sprachaufenthalt von mindestens 8 Wochen Dauer im französischen Sprachgebiet, wovon vier Wochen vor dem SEREAL-Kurs, der Rest während der Ausbildung in den Ferien erfolgt.
Erwägungen
Aus unserer Sekundar- resp. Oberschule haben sich für diese letztmals angebotene, berufsbegleitende Ausbildung folgende drei Lehrpersonen angemeldet und wurden zur Ausbildung auch zugelassen:
Sekundarschule: Walter Fürst, 1978
Charles Menzel, 1953
Oberschule: Thomas Lack, 1965
Beschluss:
1. Damit die drei Lehrkräfte Thomas Lack, Walter Fürst und Charles Menzel die SEREAL-Ausbildung am Didaktikum Aarau absolvieren können, ist die Stadt Olten bereit, zusätzlich zum geleisteten Pensum von ca. 50% die Differenz der Lohnkosten bis 70% des entsprechenden Vollpensums zu übernehmen.
2. Die drei Lehrpersonen verpflichten sich, mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung in Olten als Lehrer tätig zu sein, ansonst die geleisteten zusätzlichen Beiträge pro rata zurückbezahlt werden müssen.
3. Die Direktion Bildung und Sport schliesst mit jeder betroffenen Lehrperson eine Verpflichtungsvereinbarung ab.
4. Es werden folgende Nachtragskredite bewilligt:
Zu Lasten Konto 211.302: Besoldungen Oberschule Fr. 12'570.10
Zu Lasten Konto 211.395: Sozialleistungen Oberschule Fr. 1'834.20
Zu Lasten Konto 212.302: Besoldungen Sekundarschule Fr. 16'930.10
Zu Lasten Konto 212.395: Sozialleistungen Sekundarschule Fr. 2'597.50
5. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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