Inhalt
Höhenstrasse West, Endgestaltung und Umbau/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. Juli 2008
- Beschreibung
- Ausgangslage
An der Höhenstrasse West wurden die letzten beiden Mehrfamilienhäuser gemäss Gesamtplan Höhenstrasse erstellt. Diese Baumassnahme nahm die Baudirektion zum Anlass, dieses Strassenstück nun fertig stellen zu lassen. Im Budget 2007/2008 wurden gesamthaft Fr. 200'000.— für dieses Vorhaben bewilligt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden in das Projekt mit einbezogen, so konnte das seit Jahren vorhandene Problem mit der Parkierung ebenfalls gelöst werden. Das Tiefbauamt ging bei der Planung und Kostenberechnung davon aus, dass der vorhandene Strassenbelag in genügender Qualität und Quantität vorhanden ist. Es sollte nur ein Deckbelag erstellt werden.
Tatsächliche Verhältnisse vor Ort
Während den Bauarbeiten für das Trottoir und für die Baumgruben wurde festgestellt, dass die Dicke der Tragschicht nicht mit den Bauplänen von vor 20 Jahren überein stimmte. Der vorhandene Belag war viel zu dünn. Es wurde sofort eine Verstärkung eingeplant. Dies hatte im Projektkredit noch Platz gefunden.
Als die Belagsarbeiten gestartet wurden stellte sich heraus, dass der ganze Belag wahrscheinlich nicht als Tragschicht, sondern als Provisorium konzipiert war. Da dieses Strassenteilstück nie fertig gestellt wurde, kam das nicht zu Tage. So musste der grösste Teil des Tragbelages entfernt werden, was den Kreditrahmen nun sprengte.
Das Tiefbauamt liess die Bauarbeiten ausführen und die Bauabrechnung erstellen. Somit ergeben sich nun folgende Endkosten:
Bauarbeiten gemäss Projekt Fr. 160'000.—
Honorar Fr. 30'000.—
Diverses (Geometer, Beleuchtung, Apéro) Fr. 10'000.—
Ausserordentliche Belagsarbeiten: 150 m x 8.2 m =
1'230 m2 x 90.—/m2 Fr. 110'000.—
zusätzliche Anpassungen Fr. 13'000.—
zusätzliches Honorar Fr. 25'000.—
Gesamtkosten Fr. 348'000.—
Bewilligter Kredit - Fr. 200'000.—
Erforderlicher Nachtragskredit Fr. 148'000.—
Beschluss:
1. Der Nachtragskredit von Fr. 148'000.— zu Gunsten Konto Nr. 620.501.86 wird bewilligt.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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