Inhalt
Baslerstrasse 44, Dachausbau/Ausnahmebewilligung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 16. Juni 2008
- Beschreibung
- Ausgangslage
Seitens der Grundeigentümerschaft besteht der Wunsch, die brachliegende Dachterrasse des Gebäudes Baslerstrasse 44 (ex Publicitas) mit einer zusätzlichen Wohnung zu nutzen. Das 7-geschossige Gebäude liegt in der Kernzone mit Gestaltungsplanpflicht und ist gleichzeitig Teil eines bestehenden Teilbebauungsplan aus dem Jahr 1971.
Projekt
Die Grundeigentümerin hat aufgrund eines positiven Grundsatzentscheides der Baukommission ein Baugesuch für den Neubau einer Wohnung auf der bestehenden Dachterrasse eingereicht.
Das Dach des bestehenden Gebäudes besteht aus einer Wohnung mit grosser Dachterrasse, eingerahmt mit einer von der Strasse aus sichtbaren Brise-Soleil. An dieser ausgezeichneten, zentral gelegenen, urbanen Wohnlage – über den Dächern von Olten - soll eine zweite Wohnung anstelle eines Teils der ungenutzten Dachterrasse entstehen. Der Dachabschluss und damit die obere Begrenzung des Gebäudevolumens wird durch die bestehende Brise-Soleil bestimmt; die geplante Erweiterung liegt hinter dieser Brise-Soleil und ist von der Strasse aus nicht sichtbar. Die geplante Ergänzung erweitert den bereits bestehenden (Wohnungs-) Aufbau auf dem Flachdach. Der bestehende Teilbebauungsplan sieht diese Erweiterung nicht vor.
Baukommission
Die Baukommission hat am 3. Dezember 2007 in einem Grundsatzentscheid das Bauvorhaben positiv beurteilt.
Ausnahmebewilligung
Das Gebäude Baslerstrasse 44 ist im rechtsgültigen Teilbebauungsplan von 1971 als bestehendes Gebäude bezeichnet. Die Sonderbauvorschriften sehen vor, dass der Stadtrat geringfügige Abweichungen vom Teilbebauungsplan bewilligen kann, sofern die Gesamtüberbauung nicht beeinträchtigt wird und die gegebene Ausnützung nicht erhöht wird. Die vorgesehene Erweiterung des bestehenden Attikageschosses erfüllt diese Bedingungen. Für die geringfügige Abstandsunterschreitung zum östlich angebauten Gebäude Römerstrasse 18 liegt das schriftliche Einverständnis der Grundeigentümerschaft vor. Unter Vorbehalt, dass die Grundeigentümerschaft der planungsbetroffenen Nachbarliegenschaften Baslerstrasse 46 und Froburgstrasse 17 zustimmen, wird für das Bauvorhaben gemäss Baugesuch Nr. 2008/052 (Neubau einer 4-Zimmer Wohnung auf bestehender Dachterrasse) eine Ausnahmebewilligung erteilt.
Beschluss:
1. Vorbehältlich der schriftlichen Zustimmung der Grundeigentümerschaft der Liegenschaften Baslerstrasse 46 und Froburgstrasse 17 wird für das Bauvorhaben gemäss Baugesuch Nr. 2008/052 (Neubau einer Wohnung auf Dachterrasse) eine Ausnahmebewilligung vom Teilbebauungsplan Römerstrasse – Baslerstrasse – Frobugstrasse – Amthausquai, RRB Nr. 1652 /1973 erteilt
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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