Inhalt
Sonnhaldenstrasse 19 und 21, Sanierungen/Kreditfreigabe
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Mai 2008
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Unterzeichnung (Legatannahmeerklärung aus der Erbschaft Lina Atzli) auf dem Grundbuchamt vom 25. November 1988 gingen die beiden Liegenschaften Sonnhaldenstrasse 19 und 21 an die Einwohnergemeinde Olten über. Die Einwohnergemeinde ist gemäss Legatannahmeerklärung verpflichtet,
den Willen der Erblasserin zu respektieren und die erhaltenen Vermögenswerte bzw. deren Erträge zur Unterstützung der wegen Krankheit in finanzielle Not geratenen Bürger und speziell an deren Spitalkosten beizutragen.
Die Nettomietzinserträge müssen - nach Abzug der Verwaltungskosten - dem Fonds mit oben beschriebenem Zweck zugeführt werden. Das vorhandene Fondsvermögen darf für eine Sanierung nicht verwendet werden, da es sich dabei um eine unzulässige Zweckänderung handeln würde. Der Stand des Fonds für Krankheits- und Spitalkosten (Konto 2035.33) beträgt per 31. Dezember 2007 Fr. 37'853.55.
Beschreibung der Objekte
Haustyp: Zwei zusammengebaute Wohnhäuser
Lage: Sonnhaldenstrasse 19 / 21, nähe Bahnhof Olten
Räumlichkeiten: Sonnhaldenstrasse 19:
3 4 Zimmer-Wohnungen (EG / 1. OG / 2. OG)
3 3 Zimmer-Wohnungen (EG / 1. OG / 2. OG)
4 Mansarden (DG)
Sonnhaldenstrasse 21:
6 3 Zimmer-Wohnungen (EG / 1. OG / 2. OG)
5 Mansarden (DG)
Erstellungsjahr: 1945
Übernahmedatum: 25. November 1988
Legatannahmeerklärung Erbschaft Lina Atzli
Gebäudeversicherung: Fr. 1'503'360.00 – Sonnhaldenstrasse 19
Fr. 1'436'080.00 – Sonnhaldenstrasse 21
Aktueller Sanierungsbedarf
Die Mieterin der 4-Zimmerwohnung im 2. OG der Liegenschaft Sonnhaldenstrasse 19 hat das Vertragsverhältnis nach rund 10 Jahren per Ende Mai 2008 gekündigt. Ausgelöst durch diese Kündigung werden nun verschiedene Sanierungsarbeiten notwendig:
-Malerarbeiten Wohnung und Mansardenzimmer Fr. 12'500.00
-Laminatboden Wohnung / Teppichboden Mansardenzimmer Fr. 8'500.00
-Diverse Arbeiten Fr. 1'000.00
Fr. 22'000.00
Bei der 3-Zimmerwohnung im 2. OG der Liegenschaft Sonnhaldenstrasse 21 hat es seit der Legatsannahme keinen Mieterwechsel gegeben. Das Mieterehepaar, welches auch für die Hauswartung verantwortlich zeichnet, war bereits davor in diesem Objekt wohnhaft. Nach dieser langen Zeit steht nun insbesondere die Sanierung der Küche an:
- Erneuerung der Küche, komplett inklusive Kernbohrung,
Platten-, Sanitär-, Elektro-, und Malerarbeiten Fr. 22'000.00
- Diverse Arbeiten Fr. 2'000.00
Fr. 24'000.00
Für die anstehenden Kleinreparaturen im Haus ist eine weitere Kreditposition vorzusehen:
- Diverse Kleinreparaturen Fr. 9'000.00
Im Keller gibt es ein Feuchtigkeitsproblem, welches mit einem Kalkanstrich angegangen werden soll:
- Kalkanstrich Keller Fr. 5'000.00
Das durch Mietzinseinnahmen gespiesene Konto 2009.40 weist am 31. Dezember 2007 einen Haben Saldo von Fr. 235'094.35 auf. Der demzufolge notwendige Sanierungskredit von insgesamt Fr. 60’000.00 kann somit frei gegeben werden.
Pro Jahr werden von der gesamten Mieterschaft insgesamt rund Fr. 135’000.00 (Netto-Mietzinse) einbezahlt. Die aktuelle Vorlage und die darin ausgewiesenen Zahlen sind mit dem Controller vorgängig abgesprochen worden.
Beschluss:
1. Für die Sanierungsvorhaben an der Sonnhaldenstrasse 19/21 werden vom Konto-Nr. 2009.40 (Mietzinsen Sonnhaldenstrasse 19/21) Fr. 60’000.00 zu Gunsten Konto-Nr. 1010.12 (Sanierung Sonnhaldenstrasse 19/21) frei gegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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