An seiner Sitzung vom 18. November 2002 genehmigte der Stadtrat eine einheitliche Neugestaltung der Drucksachen der Stadt Olten gemäss Gestaltungsvorschlag der Firma Oblògrafik, Olten, und unter Verwendung des neuen Logos der Einwohnergemeinde Olten. Die ausgewählte Variante wurde in Gestaltung und Schrift als verbindlich für die gesamte Verwaltung erklärt. Ferner wurde festgelegt, dass Ausnahmen der Genehmigung durch den Stadtrat bedürfen.
Mit Schreiben vom 12. Februar 2003 ersuchte das Kommando der Stadtpolizei auf dem Dienstweg um Gewährung einer solchen Ausnahme. Argumentiert wurde unter anderem damit, dass unmissverständlich klar sein müsse, wer der Absender einer amtlichen Aufforderung, einer Vorladung oder eines Aufgebotes sei und wer im konkreten Fall hoheitlich handle.
Um in diesem Bereich vollumfängliche Klarheit zu schaffen, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 7. Juli 2003 klar die Meinung vertreten, dass das neue Logo zu verwenden und statt der Direktionsbezeichnung „Stadtpolizei“ einzusetzen sei.
In einem Gespräch vom 15. Juli 2003 haben die zuständige Stadträtin der Direktion Öffentliche Sicherheit und der Kommandant Stadtpolizei folgende Regelung festgelegt:
- Das alte Dreitannen-Logo der Stadt Olten und das rechteckige Logo Stadtpolizei Olten werden nicht mehr verwendet
- Bei allen extern verwendeten Briefschaften und Drucksachen wird das neue Logo der Einwohnergemeinde mit dem Zusatz Stadtpolizei verwendet
- Auf dem Briefpapier wird in der Fusszeile der Zusatz „Die Stadtpolizei ist eine Abteilung der Direktion Öffentliche Sicherheit“ angefügt
- Für das Bestattungsamt wird das offizielle Direktionspapier verwendet
- Die Gestaltung der externen Drucksachen richtet sich in Schrift, Schriftgrösse und Platzierung nach dem Handbuch der Corporate Identity der Stadt Olten.
- Der Badge der Stadtpolizei Olten wird verwendet für Fahrzeuge, Autos, Bekleidung, Visitenkarten und Sicherheitskleber
- Auf Stelleninseraten der Stadtpolizei Olten werden gleichzeitig das offizielle Logo der Einwohnergemeinde Olten und der Badge der Stadtpolizei Olten verwendet
Beschluss:
1. Der Stadtpolizei wird die Gestaltung der Drucksachen gemäss obgenannter Regelung und gemäss Beilagen gestattet.
2. Mit dem Vollzug beauftragt wird der Informationsdienst in Absprache mit der Direktion Öffentliche Sicherheit.