Inhalt
Paron AG Bern, Plakatwerbestelle Industriestrasse, Bewilligungsgesuch/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Juli 2003
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 19. Februar 2003 stellte die Firma Paron AG, Wylerstrasse 73, in 3000 Bern 22 an die städtische Gewerbepolizei das Gesuch, am Gebäude der Firma Silo Olten AG, Industriestrasse 138 angeleuchtete Grossformat-Werbestellen installieren zu dürfen. Das Reklamegesuch beinhaltet zwei Werbeflächen, nämlich auf der Silo Ostseite mit dem Format 20 x 30 Meter und auf der Silo Südseite mit dem Format Format 40 x 20 Meter, wobei die beiden Flächen im Wechsel miteinander betrieben werden sollen d.h. es wird jeweils lediglich eine der beiden Stellen montiert. Die Einwilligung der Grundeigentümerin, Silo Olten AG, lag den Gesuchsunterlagen in schriftlicher Form bei. Ebenfalls eine Fotomontage, in der die geplante Platzierung der Werbestellen festgehalten wird.
Erwägungen
Das Format der geplanten Werbestellen (sogen. Big Poster) lässt erkennen, dass mit dieser Art Werbung der hierorts übliche Rahmen überschritten werden soll. Allerdings sind vor allem in dichtbesiedelten Ortschaften mit entsprechend grossen Gebäuden seit längerer Zeit vermehrt Werbestellen dieser Ausmasse festzustellen. In Olten machte die Swisscom an ihrem Gebäude, Seite Bahnhofplatz, mit Eigenwerbung temporär von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die beiden an der Industriestrasse geplanten Stellen sollen entsprechend ihren Standorten in erster Linie die Bahnkunden und Bahnkundinnen ansprechen.
Seit dem 1. Januar 1997 ist für die Behandlung von Reklamegesuchen die örtliche Baubehörde zuständig. In Olten werden die eingehenden Reklamegesuche durch die Stadtpolizei bearbeitet, unter Beizug der städtischen Baubehörde und des Kreisbauamtes II, letzteres bei Gesuchen entlang von Staatsstrassen.
Die städtische Baukommission hat sich an ihrer Sitzung vom 24. März 2003 mit dem vorliegenden Gesuch befasst. Sie befürwortet mehrheitlich eine Bewilligung für die zwei geplanten Big Poster und weist darauf hin, dass mit einer allfälligen Bewilligung ein Präjudiz für ähnliche Gesuche geschaffen wird. Die Baukommission ist deshalb der Auffassung, dass diese Art der Werbung lediglich im Perimeter nördlich des Dampfhammers zwischen Aare und Hardwald bewilligt werden sollte.
Der vorgesehene Standort gibt gemäss Stellungnahme der Prüfinstanzen bezüglich Einschränkungen auf die Verkehrssicherheit zu keinen Bedenken Anlass.
Stellungnahme der Kommission Öffentliche Sicherheit
Die Sicherheitskommission hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2003 den Beschlussesantrag einstimmig unterstützt. Mehrheitlich ist man der Auffassung, dass diese Art der Werbung grosszügig ermöglicht werden soll.
Beschluss:
1. Dem Gesuch der Paron AG, Wylerstrasse 73, 3000 Bern 22, für die Platzierung von zwei angeleuchteten Werbestellen mit dem Format Big Poster auf der Ost- und Südseite der Liegenschaft Industriestrasse 138, Silo Olten AG, wird entsprochen.
2. Mit dem Vollzug werden die Direktion Tiefbau, Umwelt und Entsorgung sowie die Direktion Öffentliche Sicherheit beauftragt.
Zugehörige Objekte
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