Inhalt
Feuerwehr, Gebühren- und Entschädigungstarif/Überarbeitung und Neuregelung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. April 2008
- Beschreibung
- Ausgangslage
Bis anhin waren der Gebühren- und Entschädigungstarif der Feuerwehr Olten (SRO 221.1) zusammengefasst. Gemäss den gültigen Richtlinien und Vorgaben der Solothurnischen Gebäudeversicherung muss die Entschädigung für Kurse per 01.01.2008 angepasst werden.
Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) hat per 01.01.2008 einen neuen Gebührentarif herausgegeben. Die darin enthaltenen Tarife gelten als kantonale Richttarife gegenüber Dritten wie z.B. Versicherungen. Die Tarife gemäss Amt für Umwelt (AfU) sind kantonale Tarife und auch für die Gemeinden verbindlich.
Neu wird der personelle Aufwand separat in Rechnung gestellt und zwar mit einem Stundenansatz von CHF 45.00 (früher CHF 28.00). Aus diesem Grund ist die Vermietung von Fahrzeugen und Gerätschaften neu ohne personellen Aufwand aufgeführt.
Gemäss dem neuen Chemikalienrecht des Bundesrates, welches auf den 1. Juli 2007 in Kraft trat, bedarf es einer Fachausbildung und Bewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung. Das betrifft auch die Feuerwehren. Im Zusammenhang mit den Feuerwehreinsätzen zur Schädlingsbekämpfung ist daher eine Spezialausbildung erforderlich. Damit die Voraussetzungen für solche Einsätze gewährleistet werden könnten, müsste eine grössere Anzahl AdF ausgebildet werden. Die bereits heute hohe Belastung der AdF sowie die hohen Kosten von CHF 1'500.00 pro AdF rechtfertigen die Aufrechterhaltung dieser Dienstleistung nicht mehr. Im Jahr 2007 wurden 36 Schädlingsbekämpfungseinsätze geleistet. Im Gebührentarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung ist diese Dienstleistung nicht mehr enthalten.
Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz zählen die Herznotfall-Einsätze neu als Hilfeleistung und können nicht mehr verrechnet werden.
Erwägungen
1.1 Gebührentarif
Der neue Gebührentarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV), mit den darin enthaltenen kantonalen Richttarifen und den vom Amt für Umwelt (AfU) vorgegebenen, für Gemeinden verbindlichen Tarifen, soll von der Feuerwehr Olten rückwirkend per 01. Januar 2008 übernommen werden.
Im Gebührentarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung ist die Verrechnung der Einsatzkosten, Feuerwehrfahrzeuge, Geräte, von Schadendienst, Schlauchmaterial, für das Abfüllen von Atemschutzflaschen, der Löschmittel, Ölbindemittel, Treib- und Betriebsstoffe etc. enthalten, weshalb sich ein separater Gebührentarif erübrigt.
Aufgrund rechtlicher Grundlagen der Solothurnischen Gebäudeversicherung werden von der Feuerwehr Olten folgende Beträge auch weiterhin in Rechnung gestellt:
· CHF 200.00 als Entschädigung für automatische Brandschutzanlagen an die Feuerwehr (SGV FW Kdo-Akten Blatt 01-16-005 vom 06.06.2003).
· CHF 400.00 pauschal pro Alarm, als Entschädigung für selbstverschuldeten, ungewollten Alarm (SGV FW Kdo-Akten Blatt 01-00-003)
Finanzielle Auswirkungen gegenüber dem Budget 2008:
· Einnahmen für Einsatz Herznotfall sind im Budget enthalten; die Mindereinnahmen von Drittleistungen betragen ca. CHF 8’000.00.
· Die übrigen Gebühren fallen nach Ereignis an und werden, bedingt durch die veränderten Ansätze, in etwa dem Budget 2008 entsprechen.
1.2 Entschädigungstarif
Weiterhin ist ein Entschädigungstarif Feuerwehr Olten erforderlich, welcher vom Stadtrat zu genehmigen ist.
Der Übungssold wurde per 01.01.1994 auf CHF 19.00/Std. festgesetzt und seither nicht mehr angepasst. Ein Vergleich mit anderen Feuerwehren ergab, dass der aktuell gültige Übungssold relativ tief ist. Der Übungssold wird daher rückwirkend per 01. Januar 2008 auf CHF 22.00/Std. erhöht. Vom daraus resultierenden Mehraufwand von CHF 18’300.00 pro Jahr wurden im Budget 2008 bereits CHF 6'100.00 berücksichtigt, so dass ein Nachtragskredit von CHF 12'200.00 zu Gunsten Konto 141.301.06 genehmigt werden muss.
Im Weiteren ist die aktuell gültige Pikett-Entschädigung von CHF 70.00 seit 01.01.1992 in Kraft. Gemäss Kommando-Stab wäre eine Erhöhung von CHF 10.00 angebracht, weshalb dem Stadtrat beantragt wird, die Pikett-Entschädigung rückwirkend per 01. Januar 2008 auf neu CHF 80.00 zu erhöhen. Die Mehrkosten von CHF 3'100.00 pro Jahr sind im Budget 2008 bereits enthalten.
Gemäss dem Reglement der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 20. März 1987 muss die Entschädigung für Kursbesuche per 01.01.2008 angepasst werden.
Entschädigung für Kursbesuche an Werktagen und Samstagen für Angehörige der Feuerwehr pro Tag:
Bisher Neu per 01.01.2008
Soldaten CHF 100.00 Soldaten CHF 50.00
Unteroffiziere CHF 110.00 Unteroffiziere CHF 70.00
Offiziere CHF 120.00 Offiziere CHF 90.00
Diese Anpassungen wurden im Budget 2008 bereits berücksichtigt.
Beschluss:
1. Ziff. 3 des bisherigen Gebühren- und Entschädigungstarifs vom 01.01.1992 wird aufgehoben.
2. Der Gebührentarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung wird von der Feuerwehr Olten rückwirkend per 01. Januar 2008 übernommen und in Kraft gesetzt.
Nicht im Gebührentarif der SGV enthaltene Gebühren:
2.1 Die Gebühr für automatische Brandschutzanlagen von CHF 200.00 wird, gemäss SGV FW Kdo-Akten Blatt 01-16-005 vom 06.06.2003, von der Feuerwehr Olten weiterhin in Rechnung gestellt.
2.2 Die Gebühr für selbstverschuldeten, ungewollten Alarm von CHF 400.00 wird, gemäss SGV FW Kdo-Akten Blatt 01-00-003, von der Feuerwehr Olten weiterhin in Rechnung gestellt.
2.3 Die Gebühr für den Einsatz Insektenbekämpfung wird aufgehoben.
3. Die Teilrevision des Entschädigungstarifs Feuerwehr Olten wird mit untenstehenden Änderungen rückwirkend per 01. Januar 2008 genehmigt:
a) Der Übungssold (Ziff. 2.1) wird von CHF 19.00 auf CHF 22.00 pro Stunde erhöht.
b) Die Pikett-Entschädigung (Ziff. 2.3) wird von CHF 70.00 auf CHF 80.00 festgelegt.
c) Die Entschädigung für Kursbesuche (Ziff. 2.5) wird gemäss den gültigen Richtlinien und Vorgaben der Solothurnischen Gebäudeversicherung angepasst. Neu werden pro Kurstag (Montag bis Samstag) für Soldaten CHF 50.00 (bisher CHF 100.00), für Unteroffiziere CHF 70.00 (bisher 110.00) und für Offiziere CHF 90.00 (bisher CHF 120.00) vergütet.
4. Für die Erhöhung des Übungssoldes wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 12'200.— zu Gunsten Konto 141.301.06 genehmigt.
5. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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