Inhalt
Konrad Böniger/Gesuch um Erteilung einer Taxikonzession A
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. Dezember 2007
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2007 ersucht Herr Konrad Böniger, Goldackerweg 16 in 5024 Küttigen um die Erteilung einer Taxikonzession A. Herr Konrad Böniger besitzt noch keine Taxikonzession der Stadt Olten, ist aber seit dem Jahr 2003 als Taxifahrer bei der Firma SWISS Taxi tätig.
Erwägung
Im Folgenden müssen gemäss Art. 4 Taxiverordnung die erforderlichen Voraussetzungen überprüft werden. Aufgrund der Überprüfung der eingereichten Unterlagen sowie den vorgenommenen Abklärungen sind weder im Strafregister noch im Betreibungsregister Eintragungen vorhanden und der Leumund des Gesuchstellers ist gut. Damit sind die Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung gemäss Art. 4 der Taxiverordnung gegeben. Gemäss Art. 3 der Taxiverordnung ist der Stadtrat zuständig für die Erteilung von Taxikonzessionen. Die Anzahl der erteilten Taxi A-Konzessionen würde bei einem positiven Entscheid von 29 auf 30 steigen.
Das Gesuch wurde mit dem Rechtskonsulenten besprochen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat entspricht dem Gesuch von Herrn Konrad Böniger, Goldackerweg 16, 5024 Küttigen und erteilt die beantragte Taxikonzession A.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid des Stadtrates der Einwohnergemeinde Olten kann schriftlich und begründet innert 10 Tagen Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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