Inhalt
"Karl's kühne Gassenschau"/Bewilligungserteilung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. November 2007
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 4. Juli 2007 reichte Herr Ernesto Graf in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von „Karl’s kühne Gassenschau“ bei der Baudirektion das schriftliche Gesuch für eine Bewilligung einer Grossveranstaltung ein. Die Veranstalter beabsichtigen nach erfolgreichen Gastspielen in Winterthur in den Jahren 2006 und 2007, ihr neuestes Programm namens „Silo8“ vom 20. Mai bis 04. Oktober 2008 auf dem Gelände von Olten SüdWest aufzuführen. Dass „Karl’s kühne Gassenschau“ mit ihrem Gastpiel in Olten willkommen ist, wurde den Veranstaltern durch das Stadtpräsidium bereits am 15. Juni 2007 schriftlich signalisiert. Auch der Stadtrat unterstützt die Absicht von „Karl’s kühner Gassenschau“, ihr Programm in Olten aufzuführen. Nebst einem attraktiven Spektakel während der Sommersaison dürfte der Name der Stadt als Veranstaltungsort positiv in die Schweiz hinausgetragen und das Areal Olten SüdWest einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Gemäss Medienberichten vom 10. Oktober sind die ersten Vorarbeiten auf dem künftigen Spielgelände bereits in Angriff genommen worden.
Erwägungen
Im vorliegenden Fall entfällt eine Baubewilligungspflicht, da es sich nicht um eine dauerhafte Baute oder bauliche Anlage handelt. Hingegen braucht es eine grundsätzliche Bewilligung der Veranstalter durch den Stadtrat, da die Veranstaltung auf privatem Grund und Boden stattfinden wird. Beim Departement des Innern, Abteilung Gewerbe und Handel, ist durch die Veranstalter die entsprechende gewerbepolizeiliche Bewilligung einzuholen. Für Detailfragen wie Sicherheitskonzept, Verkehrsregime etc. gelten die zwischen Veranstalter und Direktion Öffentliche Sicherheit am 23.09.2007 festgehaltenen Grundlagen. Soweit noch nicht klar, sollen Einzelheiten durch die Veranstalter mit den entsprechenden städtischen Stellen, geregelt werden.
Beschluss:
1. Dem Gesuch von „Karl’s kühne Gassenschau“, auf dem Privatareal Olten SüdWest vom 20. Mai bis 04. Oktober 2008 Gastspiele mit Restaurationsbetrieb zu veranstalten, wird entsprochen. Vom schriftlichen Einverständnis der Grundeigentümerin, Firma AG Hunziker & Cie in Würenlingen, wird Kenntnis genommen,
2. Die zwischen Veranstalter und Direktion Öffentliche Sicherheit festgehaltenen Grundlagen gelten als integraler Bestandteil der stadträtlichen Bewilligung.
3. Die Veranstalter haben beim Departement des Innern des Kantons Solothurn, Abteilung Gewerbe und Handel, die entsprechende Anlassbewilligung einzuholen.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt
Zugehörige Objekte
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