Inhalt
Autogrill Schweiz AG, Pachtvertrag Wirtschaftsbetrieb im städtischen Strandbad/Verlängerung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. April 2003
- Beschreibung
- Der Pachtvertrag betr. Wirtschaftsbetrieb im städtischen Strandbad wurde am 12.2.1990 abgeschlossen und läuft jeweils während einer 5-Jahres-Periode. Der nächste ordentliche Vertragsablauf würde auf das Jahr 2004 fallen. Nachdem sich die Qualität des Wirtschaftsbetriebes im städtischen Strandbad Olten in jüngerer Zeit massiv verbessert hat, besteht aus Optik der zuständigen Direktion keinerlei Anlass, einer vorzeitigen Vertragsverlängerung die Zustimmung nicht zu erteilen. Demnach wäre es möglich, diesen Vertrag für eine relevante Dauer bereits heute zu verlängern, wobei die Direktion für eine Verlängerung von 3 Jahren optiert. Seitens der Autogrill Schweiz AG wurde eine Verlängerung von max. ca. 5 Jahren anbegehrt, u.a. unter Hinweis auf
die Möglichkeit, Personal von der Bewirtschaftung des Bahnhofbuffets in der Sommerzeit in die Bewirtschaftung des „Riverside“ zu verlegen. Gleichzeitig ist es ein Anliegen, dass im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung eine entsprechende Leistungsvereinbarung getroffen wird, mit welcher zum Vorteil beider Seiten die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards zum wesentlichen Vertragsinhalt (Kündigungsgrund im Sinne von Art. 29 Pachtvertrag) erklärt und damit sichergestellt wird.
Aufgrund der Kontaktnahme mit der Firma Autogrill Schweiz AG und entsprechender Abklärungen bei den involvierten Verwaltungsstellen ergibt sich nun, dass
- für einen erneuerten Vertrag eine feste Vertragsdauer von 3 Jahren mit einer beidseitigen, ab 2005 geltend zu machenden Option für 2 zusätzliche Vertragsjahre festzulegen ist.
- die Leistungsvereinbarung zur Qualitätssicherung gemeinsam zu formulieren ist.
- eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit erst ab Verlängerungsdatum gelten soll.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass
a) der Pachtvertrag betr. Wirtschaftsbetrieb im städtischen Strandbad Olten mit der Autogrill Schweiz AG vor Ablauf der Vertragsdauer bis 31.12.2006 verlängert wird.
b) der Pachtvertrag mit einer beidseitigen Option für eine Verlängerung um zusätzlich 2 Vertragsjahre ergänzt wird.
c) im Rahmen einer Leistungsvereinbarung die einzuhaltenden Standards definiert und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung festgelegt werden.
2. Das Stadtpräsidium wird in Zusammenarbeit mit der Direktion Bau II mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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