Inhalt
SMP Invest AG, Baden, v.d. Privera AG, Aarau/Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. August 2007
- Beschreibung
- Die SMP Invest AG, 5400 Baden, v. d. Privera AG, Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau, beabsichtigt gemäss Baugesuch Nr. 2007/083 eine Ladenfläche im 1. Untergeschoss der Liegenschaft Bahnhofstrasse 3/5/7, GB Olten Nr. 649, in einen Spielsalon mit Barbetrieb (25 Sitzplätze) umzunutzen.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung zu einem Spielsalon mit Barbetrieb (25 Sitzplätze) erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung (Laden) den Ausweis von einem zusätzlichen Autoabstellplatz. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 649 kein Autoabstellplatz erstellt werden. Somit ist der geforderte Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Bahnhofstrasse 3/5/7 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die Umnutzung zu einem Spielsalon mit Barbetrieb (25 Sitzplätze) in der Liegenschaft Bahnhofstrasse 3/5/7, GB Olten Nr. 649 gemäss Baugesuch Nr. 2007/083, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 649, SMP Ivest AG, 5400 Baden, v. d. Privera AG, Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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