Inhalt
Städtische Musikschule und Jugendmusik/Stellenausschreibungen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 17. Februar 2003
- Beschreibung
- Ausgangslage
Nachdem sich im Falle des suspendierten Leiters der städtischen Musikschule und Lehrkraft für Querflöte an der Jugendmusik eine einvernehmliche Lösung mit der Auflösung des Arbeistverhältnisses auf 31. März 2003 abzeichnet und die Leitung der Musikschule ab 10. Februar 2003 mit sep. Bericht und Antrag geregelt wird, muss die Lösung für den Querflötenunterricht an der Jugendmusik noch angegangen werden. Der Unterricht ist bis Ende des Schuljahres 2002/2003 mit befristeten Anstellungen geregelt. Ab Schuljahr 2003/2004 muss eine neue Lösung gefunden werden.
Erwägungen
1. Teilpensum Querflöte an der Jugendmusik
Das Pensum von A. Scherer von 19 Lektionen pro Woche musste auf drei Stellvertretungen aufgeteilt werden. Auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 sollen diese Pensen wieder zusammengefasst werden. Die Stelle soll in der Schweizer Musikzeitung im März ausgeschrieben werden. Die Musikschulkommission unterstützt diese Lösung. Die Direktion Bildung und Sport ersucht deshalb um Bewilligung, ein Teilpensum von 50% bis 60% für Querflötenunterricht auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 ausschreiben zu dürfen, da damit gerechnet wird, dass der grösste Teil der bisher unterrichteten Kinder auch im kommenden Jahr den Unterricht besuchen werden.
2. Teilpensum Klavier an der Musikschule
Hr. J. Kmetyko wurde auf Ende November 2001 pensioniert. Seine Schüler übernahm Hr. M. Bürgi und dieser unterrichtet seither mit einem Teilpensum von zur Zeit 5½ Lektionen pro Woche. Seine Anstellung ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2002/2003. Gemäss den Abklärungen betr. der zukünftigen Schülerzahlen wird ein Teilpensum auch für die kommenden Jahre notwendig sein. Da in zwei Jahren infolge Pensionierung weitere Vakanzen entstehen, wäre es sinnvoll, gleichzeitig mit der Querflötenstelle auch dieses Teilpensum zur Besetzung auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 auszuschreiben und zu besetzen. Im Hinblick auf die spätere Vakanz könnte dieses kleine Pensum dann aufgestockt werden. Die Musikschulkommission hat an der Sitzung vom 27. Januar 2003 diese Lösung vorgeschlagen. Die Direktion ersucht um Bewilligung zur Ausschreibung eines Teilpensums von 20% Klavierunterricht an der städtischen Musikschule auf Beginn des Schuljahres 2003/2004.
Beschluss:
1. Folgende Stellenausschreibungen in der Schweizer Musikzeitung März 2003 werden bewilligt:
- 1 Teilpensum von 50% bis 60% Querflötenunterricht bei der Jugendmusik
- 1 Teilpensum von 20% Klavierunterricht an der städtischen Musikschule
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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