1. Ausgangslage
Der Stadtrat hat sich am 22. Mai 2006 für die Beschaffung einer neuen, eigenständigen Bekleidung (Polizeiuniform) für die Stadtpolizei ausgesprochen. Die Auslieferung ist mittlerweile erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung der neuen Bekleidung, insbesondere mit der Einführung und Umsetzung des neuen Bekleidungskonzeptes (Neuuniformierung), erteilte die Direktion Öffentliche Sicherheit den Auftrag eine Trag- und Bezugsregelung zu erstellen.
Die Direktion und das Kommando der Stadtpolizei setzten eine interne Projektgruppe ein, welche mit der Konzepterarbeitung der Trag- und Bezugsregelung beauftragt wurde. Zielvorgabe war, das Erscheinungsbild und den jährlichen Bezug von Uniformteilen zu regeln und der Direktion einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Der Projektgruppe Neuuniformierung gehören folgende Mitarbeitende der Stadtpolizei an:
- Projektleiter Fw Brechbühl Matthias
- Projektmitglieder Gfr Bader Roger, Pol Born Hans-Peter, VDM Fischer Reto, Gfr Strahm Patrik
2. Trag- und Bezugsregelung
Durch die Projektgruppe wurden Unterlagen von diversen Polizeikorps angefordert. Aufgrund dieser Unterlagen wurde im November 2006 ein erster Entwurf der Tragregelung und Ende Dezember 2006, der erste Entwurf der Bezugsregelung zuhanden des Kommando-Stabes erarbeitet. Nach einer ersten Vernehmlassung innerhalb des Kommando-Stabes resultierten insbesondere bei den Tragregelungen Präzisierungen und Anpassungen. Die Tragregelungen entsprechen einerseits den heutigen dienstlichen Anforderungen und berücksichtigen andererseits die von den Mitarbeitenden gewünschte Flexibilität. Letzteres ist mit der neuen Bekleidung (Zwiebelschalenprinzip) gegenüber der alten Bekleidung verbessert möglich.
Die künftige Abgabe der Bekleidungsstücke an Mitarbeitende der Stadtpolizei soll einheitlich und wo möglich bedarfs- und personenbezogen ermöglicht werden. Dies bedingt die Schaffung einer Abgaberegelung mittels Punktesystem, welche ermöglicht, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für Bekleidungsausrüstung budgetiert werden können.
Die vorliegende Bezugsregelung wurde erheblich zurückgestuft gegenüber den anfänglichen Vorstellungen. Sie beinhaltet eine Modellrechnung über sechs Jahre, welche aus heutiger Sicht beurteilt, eintreffen könnte. Sollten gewisse Kleidungsprodukte in Qualität oder infolge anderer Anwendungsbedürfnisse nicht dem heutigen Wissensstand entsprechen, so müsste eine Änderung der theoretischen Berechnung erfolgen und das jährliche Punkteguthaben angepasst werden.
Die erarbeitete und heute zum Beschluss vorliegende Trag- und Bezugsregelung soll als Dienstbefehl Uniform Bestandteil des neu zu erstellenden Dienstreglements für die Stadtpolizei Olten sein.
3. Finanzielle Würdigung
Die neue Bekleidung für die Stadtpolizei belastete die Rechnung 2006 mit rund CHF 80'000.00. Bisher wurden für die jährlich wiederkehrenden Bekleidungsstücke, durchschnittlich CHF 51'500.00 aufgewendet. Mit der Bezugsregelung erhalten Mitarbeitende, theoretisch berechnet über sechs Jahre Kleidungsstücke von insgesamt 9'170 Punktewerten. 1 Punktewert entspricht zum heutigen Zeitpunkt CHF 1.00. Dadurch resultiert ein Guthaben pro Jahr und Mitarbeitenden von 1530 Punktewerten. Das Reglement sieht vor, dass Mitarbeitende ihre Kleidungsbezüge für das Folgejahr auswählen und bestellen. Damit ist es zeitlich möglich, die gesamten Punktewerte des Korps im Budget für das laufende Jahr aufzunehmen. Für den Gesamtpersonalbestand der Stadtpolizei ergeben sich rein rechnerisch bei 31 Mitarbeitenden pro Jahr 47'430 Punktewerte, d.h. rund CHF 48'000.00. Da einerseits für die einzelnen Kleidungsstücke eine unterschiedliche Tragdauer berechnet wird und andererseits die Bedürfnisse bzw. Bezüge der Mitarbeitenden ebenfalls unterschiedlich sein werden, fallen die Ersatzbeschaffungskosten innerhalb von sechs Jahren in unterschiedlicher Höhe, jedoch im Rahmen der Bezugsregelung aus.
4. Vernehmlassungen und Stellungnahmen
Zur Stellungnahme wurde der Personalverband VSPB Sektion Stadtpolizei Olten, der PSO Personalverband Stadt Olten sowie die internen Stabsstellen eingeladen.
Der Rechts- und Personaldienst sowie das Controlling wurden bei der Erarbeitung dieses Geschäftes einbezogen.
Stellungnahme PSO:
Der PSO dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Dienstbefehl Uniform. Er verzichtet jedoch auf eine eigene Stellungnahme, da sich der Vorstand VSPB zum Inhalt des Dienstbefehls sicher kompetent äussern wird. Der PSO begrüsst es, wenn der Dienstbefehl Uniform rasch in Kraft gesetzt wird und damit der Auslieferung der neuen Uniformen nichts mehr im Wege steht.
Stellungnahme VSPB:
Der neuen Uniformtrag- und Bezugsregelung, kann von Verbandsseite her grundsätzlich zugestimmt werden. Die Regelung bezüglich "Tauschgeschäft" von Hemden, Polos und Pullovern fand grossen Anklang, weil doch Mitarbeitende individuelle Bedürfnisse bezüglich ihrer Oberbekleidung haben. Was den Bezug der Kampfstiefel betrifft, ist der Zweijahresrhythmus sicherlich eine gute Lösung, so hat jeder Gewähr, dass er nicht auf den Knien um neue bitten muss. Der Bezug könnte ja in Absprache mit der Kapo (DC-Logistik) abgewickelt werden, dies würde sicher einen preislichen Vorteil bringen.
Anmerkung zur Uniformtragregelung;
Der Absatz welchen die Uniformtragart auf der Patrouille regelt, ist leider immer noch auf dem alten, vom Verband angesprochenen und abgelehnten Stand geblieben. Es kann einfach nicht sein, dass der "Dienstältere/Vorgesetzte" bestimmen kann wie man zusammen den Dienst verrichtet. Die Kälte-, Wärmeempfindungen sind ganz gewiss nicht immer dieselben. Zudem tragen viele der Dienstchefs gerne Hemden, die jüngeren Kollegen aber lieber ein Poloshirt. Es wäre deshalb idealer, wenn dieser Punkt noch ein wenig umformuliert werden könnte. Sonst ist ja gemäss Reglement, wenn nicht kommandiert, auch jeder frei in der Tragweise der Uniform.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Dienstbefehl Uniform (Trag- und Bezugsregelung) für die Stadtpolizei Olten und dessen Inkraftsetzung per 19. März 2007 zur Kenntnis.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.